Autoreparatur-Auftrag begonnen und nicht beendet. Wagen steht in Werkstatt. KURIOS

21. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
McCree
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 7x hilfreich)
Autoreparatur-Auftrag begonnen und nicht beendet. Wagen steht in Werkstatt. KURIOS

Hallo und frohe Weihnachten wünsche ich :)

Ich habe ein etwas anderes Problem und zwar habe ich mir über den Bekanntenkreis jemanden vermitteln lassen, der mein Autodach (Schiebevorrichtung) reparieren soll bzw. habe ihm die Geschichte erzählt und mir sagen lassen, dass dies alles kein Problem wäre.

Der Auftritt des Herren und die Werkstatt sahen seriös aus. Nach ein wenig Recherche des Herren, fielen etwa 200€ Vorkasse für Teile an.

Jetzt kommt das große Problem, der Herr meldet sich nicht mehr und das Auto steht mit abmontiertem Dach in besagter Werkstatt.

Nach etwas Internet-Recherche stellte sich heraus, dass dies wohl eine vom Vater des Mannes geführte KFZ Hobbywerkstatt ist / war.

Ich bezweifel nun, dass diese "Werkstatt" erstens ausgebildetes Personal hat, zweitens rechtlich tragbar ist und drittens die ganze Sache anscheinend "schwarz" über die Bühne läuft. Zur Zeit ist in dieser Werkstatt auch niemand so richtig greifbar wenn man vorbeifährt (geschlossen).

Ich habe jedoch auch schon davor einmal dort meine Reifen wechseln lassen.
Zu dem Zeitpunkt lief das relativ sorgenfrei ab, habe eine Rechnung bekommen für die Reifen, jedoch den Pauschal im Vorfeld vereinbarten Preis bar bezahlt. War für mich nichts ungewöhnliches.

Nun steht der Wagen dort, nicht fahrbereit, ein Schlüssel in der Hand des Mannes, Dach abmontiert. Anrufe werden weggedrückt, Nachrichten bleiben unbeantwortet. Seit 4 Wochen!

Frage ist, was tut man in dem Fall am Besten. Ich bin auch ein armer Student und habe jetzt nicht das große Geld um großartig für Spielereien (abschleppen, Dachreparatur in neuer Werkstatt, Schadensersatz usw.) teilweise nochmals in Vorkasse zu gehen.

Leider ist für mich der Herr auch relativ seriös aufgetreten, sodass ich mir nicht dabei gedacht habe, zumal der erste Auftrag ja schon ohne Probleme ablief.

Wäre super wenn Ihr mir zu Weihnachten mal einen gescheiten Rat geben könntet.

Liebe Grüße

McCree



-- Editiert von McCree am 21.12.2017 07:29

-- Editiert von McCree am 21.12.2017 07:32

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Erstmal würde ich die Werkstatt in Verzug setzen; also Einschreiben/Rückschein mit Fristsetzung binnen 14 Tagen das Fahrzeug entsprechend des Auftrags Zug um Zug mit der Bezahlung bereitzustellen. Ankündigen, dass man auf das Fahrzeug angewiesen ist und nach Verstreichen der Frist
* auf Kosten der Werkstatt das Fahrzeug in einer anerkannten Fachwerkstatt reparieren lassen würde
* auf Kosten der Werkstatt für die Dauer der Reparatur einen Mietwagen benötigen werde

Im Zweifel wirst Du diese Kosten vorstrecken müssen und hoffen, dass Du diese dann von dem aktuellen Vertragspartner einklagen kannst.

Ich vermute, dass mit der Billigwerkstatt bislang keine Fristen vereinbart waren?

Andere - evtl. zielführendere Vorgehensweise: Die Bekannten ansprechen und fragen, was denn mit dem Herrn Vater ist, er melde sich aktuell nicht. Vielleicht ist ja was passiert.

Wenn er sich mit der Reparatur übernommen hat, kannst (musst aber nicht) Du Dich auch mit ihm einigen, dass er Dein Auto wieder zusammenbaut, Du die Anzahlung wiederbekommst und das Geschäft rückabgewickelt wird.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von McCree):

Nun steht der Wagen dort, nicht fahrbereit, ein Schlüssel in der Hand des Mannes, Dach abmontiert. Anrufe werden weggedrückt, Nachrichten bleiben unbeantwortet. Seit 4 Wochen!

Ich verstehe zwar nicht wie man 4 Wochen so eine Situation dulden kann aber ok. wenn es dir nichts ausmacht?! :???:
Warum schlägt man nicht spätestens nach 5 Tagen richtig Rabatz? War keine Zeit ausgemacht wann die Reparatur erledigt sein sollte?
Eine "Werkstatt" die ein Fahrzeug einbehält & sich tot stellt ist schon etwas(!) ungewöhnlich findest du nicht?
Wenn du persönlich evtl. auch mit Hilfe deines Bekannten nicht weiterkommst, würde ich dort nach Absprache mal mit Polizei anrücken. Da gäbe es nach der langen Zeit & Ignorieren überhaupt keine Frage mehr.

Zitat:
Nach ein wenig Recherche des Herren, fielen etwa 200€ Vorkasse für Teile an.

Eine offizielle Werkstatt die sich Vorschuss geben lässt? Noch nie gehört. Und darauf bist du eingegangen? Spätestens hier riecht es förmlich danach als will man dich verarschen oder es ist etwas bei der Reperatur schiefgegangen. Jedenfalls solltest du richtig aktiv werden sonst wird sich garantiert nichts tun. kannst ja mal Rückmeldung geben.


-- Editiert von Jule28 am 21.12.2017 17:00

-- Editiert von Jule28 am 21.12.2017 17:03

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120021 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Jule28):
Eine offizielle Werkstatt die sich Vorschuss geben lässt?

Durchaus üblich, insbesondere bei unbekannten Kunden.



Zitat (von Jule28):
würde ich dort nach Absprache mal mit Polizei anrücken.

Zivilrechtliche Streitigkeiten interessieren die normalerweise nicht.



Wie little-beagle schon geratenhat, erst den Bekannten ansprechen, das er mal vermittelt.
Ansonsten Einschreiben und dann zum Anwalt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Durchaus üblich

kenne ich so aus der Praxis nicht , vielleicht im Ausnahmefall wenn die Reparatur den Restwert übersteigt- aber normal als Pfand kann die Werkstatt den Wagen ansonsten immer einbehalten wenn nicht gezahlt wird.
Zitat:
insbesondere bei unbekannten Kunden.

er war aber nicht unbekannt
Zitat:
Ich habe jedoch auch schon davor einmal dort meine Reifen wechseln lassen.



Zitat:
Zivilrechtliche Streitigkeiten interessieren die normalerweise nicht.

richtig-aber wenn man keinen Druck macht tut sich nichts, manchmal reicht schon so ein "dezenter" Auftritt und die Leute werden wach, mit offiziellem Weg kann man bei solchen Leuten lange warten



1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10685 Beiträge, 4205x hilfreich)

Zitat (von Jule28):
manchmal reicht schon so ein "dezenter" Auftritt und die Leute werden wach,


Nur findet dieser dezente Auftritt nicht statt, weil die Polizei ganz einfach nicht zuständig ist.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 226x hilfreich)

Hallo McCree

natürlich ist das Einschreiben mit Fristsetzung notwendig. Allerdings wird dich das möglicherweise erstmal nicht weiterbringen. Ich vermute, dass die Leute der Werkstatt finanzielle Probleme haben und mit dem Vorschuss nicht die Teile sondern irgendwelche Rechnungen oder Schulden bezahlt haben. Somit können sie die Reparatur nicht ausführen und werden das einfach aussitzen.

Daher musst du, wenn meine Vermutung zutrifft, denen eine Lösung anbieten. Ich empfehle dir, dass du mit den Leuten der Werkstatt die Teile einkaufen gehst und bezahlst oder, wenn die Teile im Internet bestellt werden, dass du dies übernimmst. Die schon bezahlten 200,- € werden dann mit dem am Ende mit dem noch zu zahlenden Restbetrag verrechnet. Es kann sein, dass du am Ende eigentlich noch Geld wiederbekommst und die Werkstatt momentan nicht zahlen kann. Du hast aber wenigstens dein Auto repariert zurück und bei allen anderen Lösungen musst du noch mehr Geld ans Bein binden.

Wichtige ist aber, dass du denen nicht nur das Einschreiben mit Fristsetzung und deinen Lösungsvorschlag schickst, sondern, dass eine andere Person, die noch Kontakt zu dem Werkstattleuten hat, denen deinen Lösungsvorschlag nahe bringt.

Das Problem ist nämlich, dass Menschen mit Schulden oft die Augen zu machen und Briefe, dazu gehören auch Einschreiben, gar nicht erst öffnen. Sie wissen doch, dass es sich um weitere Forderungen handelt, denen sie im Moment nicht nachkommen können.


Gruß

Uwe

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
McCree
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo und vielen Dank,

gebe mal ein kurzes Update, da so offene Geschichten ja immer doof sind.

Also der Wagen wird heute erstmal abgeholt. Mündlicher Auftrag war das Schiebedach zu reparieren. Es wurde Geld für die Original Schiebevorrichtung in Vorkasse bezahlt. Waren etwa 200€. Stand heute hat er den Wagen oben wieder zugemacht und ich nehme ihn erstmal so mit.

Der Witz an der Sache, Schiebevorrichtung hat er nicht hinbekommen. Dach ist eben nur geschlossen und geklebt?, auf und zu gehts wohl nicht.

Das heißt weiteres Geld wird von meiner Seite natürlich nicht mehr fließen.
Je nach Zustand des Wagens werde ich dann schauen wie mein weiteres Vorgehen ist.
Der Verein dort ist auf jeden Fall als Gewerbe (KFZ Hobbywerkstatt) eingetragen.
Besitzer und einziger Mitarbeiter laut Creditreform ist der Vater. Der Sohn hat das Ganze aber abgewickelt.

Auf Anfrage nach der Rechnung für die Teile, kam die Gegenfrage was ich denn damit wolle, schließlich ist die Rechnung auf seinem Namen. Also seriös ist was anderes. Als Gegenreaktion kam dann, dass er mir dann natürlich auch eine Rechnung schreibt. Soso.. immer her damit.

Werde also das Ganze erstmal aus der Werkstatt rausholen und dann ggf. mal einen echten Fachmann drüber schauen lassen. Habe etwas Angst das mir der Himmel in der Fahrt einfach mal runterkommt, auf der Autobahn sicher nicht so witzig.

Falls ihr noch Ratschläge habt nehme ich die natürliche gerne an.

Guten Rutsch

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120021 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von McCree):
Der Verein dort ist auf jeden Fall als Gewerbe (KFZ Hobbywerkstatt)

Das ist eigentlich ein Widerspruch.

Denn eine "KFZ Hobbywerkstatt" ist eigentlich für Leute gedacht die selber am Auto schrauben wollen.
Seltsames Konstrukt das ganze ...



Wenn er nicht kann oder will: erst mal Auto haben und Beweise sichern, korrekt.
Zitat (von McCree):
Als Gegenreaktion kam dann, dass er mir dann natürlich auch eine Rechnung schreibt.

Ja, das soll er mal machen.


Auf die Original-Rechnung der Ersatzteile hat man im übrigen keinen Anspruch. Auch nicht auf eine Kopie.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
McCree
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Das ist eigentlich ein Widerspruch.

Denn eine "KFZ Hobbywerkstatt" ist eigentlich für Leute gedacht die selber am Auto schrauben wollen.
Seltsames Konstrukt das ganze ...


Also der Vater ist bei der Creditreform mit dem Gewerbe als KFZ Hobbywerkstatt eingetragen.
Tätigkeitsbereich Reifenservice, An-und Verkauf usw.
Dort "arbeiten" aber immer die gleichen Leute.
Waren sogar bei einem Online-Reifenhändler als Versandadresse eingetragen (Montagepartner).
Sieht für mich nicht nach Hobby aus, wie man sieht fließt auch Geld.

Gegenüber ist auch noch ein Autohaus, da kam mir schon in den Sinn,
dass die da sicher schon mal konsequenter nachgefragt haben.

Was ich so mitgekriegt habe machen die aber etwas mehr als nur Reifen usw.
Da wird es dann rechtlich aber schon wieder fraglich in meinen Augen.

Ich drück mir erstmal selbst die Daumen, dass der Wagen nicht aussieht wie sonstwas.

LG

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
McCree
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 7x hilfreich)

So kurzes und schmerzhaftes Update:

Anruf bekommen vor der Abholung.
Autodach ist undicht, kann so nicht rausgegeben werden.

"Werkstatt" möchte nun Dach zur Vertragswerkstatt bringen und dort nur Dach reparieren lassen.
Einbauen wollen sie es selber.

Vertragswerkstatt wird mit Sicherheit das komplette Dach austauschen, wenn da nun herumgeklebt worden ist und sonstwas.
Dafür habe ich gar kein Budget.

Der Auftrag für die Reparatur des Schiebedaches wurde nur mündlich, jedoch unter Zeugen erteilt.

Was mach ich denn jetzt? :(

Lieben Gruß


-- Editiert von McCree am 30.12.2017 17:22

-- Editiert von McCree am 30.12.2017 17:23

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