Autoverkauf , und Rücknahme

1. Februar 2002 Thema abonnieren
 Von 
Gloth
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Autoverkauf , und Rücknahme

Hallo ,

wenn ich ein Fahrzeug verkaufe , und in den Vertrag lediglich reinschreibe gekauft wie gesehen , dabei eine Ratenzahlungsvereinbarung treffe , die nicht eingehalten wird .
Und dann das Fahrzeug wieder zurückbekomme , wobei ich es nicht auf eventuelle schäden kontrollieren kann , unterschreibe dann einen Rücknahmevertrag wo drin steht zurückgenommen wie gesehen , aber mit dem Zusatz UNTER VORBEHALT , und der Käufer beim anfertigen der Kopie den Zusatz UNTER VORBEHALT ohne meine Einwilligung streicht , ist es doch sicherlich üngültig , oder Urkundenfälschung.

Kann ich im nachhinein (1 Tag) , dann noch für die gefahrenen KM und die nachgeprüften Defekte Schadensersazt einklagen ????





Mfg

A´.Gloth

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Olaf Matlach
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

bei dem was Sie da schildern kann Ihnen sicher keinen einen Rat geben ohne einen Blick auf die einzelnen Verträge bzw. Schriftstücke geworfen zu haben. Grds. darf natürlich eine Vertragspartei nicht in seiner Vertragsdurchschrift einzelne Punkte streichen oder hinzufügen. Dies hätte keine Gültigkeit und ist stets von strafrechtlicher Relevanz. Wenn sich tatsächlich Defekte herausstellen oder aber mit dem Pkw einen hohe Kilometerzahl seites des Käufers gefahren wurde, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

Viele Grüße
Rechtsanwalt Olaf Matlach

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