Guten Abend,
im Forum fand ich keine Antworten, daher hier meine Fragen.
Wir haben nebenberuflich einen kleinen Handel (An- u. Verkauf) und hatten darüber ein gebrauchtes Auto angemeldet, der nun verkauft werden soll.
Als Gewerbetreibender müssen wir beim Verkauf an Privat eine Garantie einräumen. Das wollen wir bei einem 14 Jahre alten Auto verständlicherweise nicht. Es gibt ein paar Mängel am Auto, aber evtl. auch unbekannte Mängel, die erst in ein paar Monaten auftreten könnten.
Können wir das Auto als "Ersatzteillager" an Privat verkaufen ohne Garantie oder welche Möglichkeiten gibt es bei einem Verkauf an Privat ohne Garantie geben zu müssen?
Oder dürfen wir nur an Wiederverkäufer / Händler / Gewerbetreibende ohne Garantie verkaufen? Gibt es dazu Vertrags-Entwürfe oder Links?
Welche Anbieterkennzeichnungen oder gesetzliche Bestimmungen müssen wir bei einem Angebot im Internet beachten um eine Abmahnung zu vermeiden (Adresse, Widerrufsbelehrung u.s.w.)?
Herzlichen DANK an alle, die mir Tips geben können.
Ein schönes Wochenende!
Gruss
Hans99
Autoverkauf - Können wir das Auto als "Ersatzteillager" an Privat verkaufen ohne Garantie?
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Nachtrag:
wir handeln nicht mit Autos, sondern mit Haushaltsgegenständen.
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"hans99"
Wenn der PKW rein Privat gekauft und Privat genutzt wurde, kann die Sachmängelhaftung ausgeschlossen werden.
Gruß Spezi
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Moin,
das Auto wurde nicht ausschließlich privat genutzt, sondern auch, um Pakete zur Post zu bringen u.s.w.
Gruss
hans99
Verkaufen Sie den Wagen an einen Händler und gut ist. Das ist der sicherste Weg Schwierigkeiten zu vermeiden.
Verkaufen Sie zudem unter Ausschluss jeder Gewährleistung und das sollte es gewesen sein.
Natürlich gibt es mehr Geld, wenn Sie den Verkauf selber tätigen, aber ob das eventuellen Ärger Wert ist?
Die Fallstricke haben Sie ja selber schon gesehen.
Bastlerauto ist übrigens ein unzulässiger Umgehungsversuch des geltenden Rechts.
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" --- OO ---"
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