Autoverkauf - Motorschaden

17. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
bmw-fan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Autoverkauf - Motorschaden

Hallo,

Ich habe heute einen PKW von Privat an Privat verkauft. Der Käufer wollte einen Kaufvertrag haben, was für mich nicht verständlich war (da das Auto 16 Jahre alt ist..) na gut dachte ich mir, habe auch reingeschrieben (" Fahrzeug wird ohne Garantie und Gewährleistung verkauft. Außerdem wird das Fahrzeug als Bastlerfahrzeug verkauft" Habe aber den Vertrag nur einmal erstellt (Für den Käufer). Nach 1 Stunde (100km) rief er mich an und meinte er hätte einen Motorschaden und ich hätte ihm gesagt, dass ich ein Händler sei und das Auto zurücknehmen müsse, sonst würde er zum Anwalt gehen bei Misserfolg das Geld auf seine Weise zurückholen. Seine Kumpel könnten angeblich bezeugen, dass ich gesagt hätte, dass ich ein Händler sei, was nicht zutrifft. Es sei gesagt, dass auch 2 Leute von mir beim Kauf da waren und gesehen haben, wie sie den Wagen getestet und den Motor gelobt haben (Umdrehungen bis 5000-6000/min), der Motor war auch OK, ich kann ja nicht in dem Auto stecken. Es soll der Pleullager aus dem Block rausgeschossen sein (Sowas passiert bei normaler Fahrweise eigentlich nicht)

Was kann auf mich zukommen ?

vielen Dank schonmal im Vorraus. :)

-- Editiert von bmw-fan am 17.07.2005 00:18:46

Problem nach Autokauf?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lafos71
Status:
Schüler
(358 Beiträge, 66x hilfreich)

Wenn Sie Privatverkäufer sind und von dem Schaden, der den Motorschaden verursacht hat nicht wussten, haften Sie nicht für den Schaden, zumal es sich wohl um Verschleißteile an einem ziemlich alten PKW handelte.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bmw-fan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
Danke für Ihre Antwort ! Wie soll ich denn einen Motorschaden hervorsehen, wo mir vor dem Verkauf ein Werkstattmeister sagte, dass der Motor völlig in Ordnung klingt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lafos71
Status:
Schüler
(358 Beiträge, 66x hilfreich)

Dies können Sie nicht voraussehen und insoweit sind Sie als Privtaverkäufer auch geschützt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12306.10.2017 13:01:37
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 733x hilfreich)

Musstest Du für Deine Werbung unbedingt einen 12 Jahre alten Beitrag ausgraben?

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#6
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 226x hilfreich)

Das ist wohl eher eine Antiwerbung. Es muss schon einen Grund haben, wenn man mit solchen Mitteln Kunden suchen muss.


Gruß

Uwe

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