Autoverkauf Privat Garantie auf Inspektion

24. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Snecker
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Autoverkauf Privat Garantie auf Inspektion

Hallo, ich habe vor meinen Auto zu verkaufen. Auto ist 10 Jahre alt und hat 150.000 km gelaufen. Ich habe mit einem Bekannten sämtliche Inspektionen und reparaturen selber gemacht. Dies habe ich auch in die Beschreibung bei der Anzeige reingeschrieben. Nun hat sich ein Interesent gemeldet und würde das Auto auch kaufen, aber ich sollte da ich ja keine Rechnung über die Reparaturen habe dies in den Kaufvertrag reinschreiben. Also so ne art Garantie das die Teile auch ausgetauscht wurden. Ich wollte den ADAC Kaufvertrag nehmen in dem ja "unter Ausschluß der Sachmängelhaftung" verkauft wird. Nun meine Frage: Soll ich nun reinschreiben das diese Teile ausgetauscht wurden oder kann er mir was wenn eines dieser Teile kaputt gehen? Oder sollte ich noch einen Satz dazuschreiben wie "Ich übernehme keine Garantie für die ausgetauchten Teile" oder sollte ich gar nichts reinschreiben?

Gruß
Snecker

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3 Antworten
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#1
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Suchen Sie sich einen Käufer, der etwas weniger kompliziert denkt. Solche Zusicherungen können nachher Geld kosten. Wer Sicherheit will, soll zum Händler gehen. Unter Privatleuten ist der Ausschluss der Gewährleistung mit all seinen Konsequenzen üblich.

Bieten Sie dem Interessenten eine unabhängige Begutachtung bei der Dekra o. TÜV/ GTÜ/ KÜS/ ADAC an. Wenn mit dem Wagen im Rahmen des Alters und der Laufleistung alles i.O. ist zahlt er den Spass, gibt es gravierende Mängel, zahlen Sie. Das wäre eine saubere Lösung.

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#2
 Von 
guest123-2166
Status:
Praktikant
(589 Beiträge, 254x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

@ Beerless

Sie treffen hier des öfteren Aussagen, die zumindest fragwürdig sind.

quote:

Ein guter Anhaltspunkt sind auch die Dienstwagenregelungen und Gebrauchtwagen Bewertungen von DAT und Schwacke usw.
Demnach kann man von einem 4 Zylinder Kfz. bei der Laufleistung überhaupt nichts mehr erwarten, der restwert ist Reif für die Presse und selbst beim Händler gibt es keine gebrauchtwagen Garantie für solche Fahrzeuge, das geht bis höchsten 7 Jahr und 100TKm.


So ein Unsinn und am Thema vorbei. Zum einen gibt es auch Gebrauchtwagengarantien, die Fahrzeuge z.B. bis zu einem Alter von 12 Jahren und 180.000 KM (Real Garant) oder auch individuell vereinbart noch wesentlich älter (Intec) versichern, zum anderen war hier die Frage, ob der TE bestimmte Eigenschaften im KV zusichern soll. Was hat Ihre Antwort mit der Frage zu tun?


quote:
Da bleibt nur eines, Verkauf an Bastler zur Ersatzteilgewinnung unter Ausschluß jeglicher Ansprüche, auch wenn der Kasten noch gut aussieht!


Sie haben sich ja schon als Händler geoutet. Interesassant, wie Sie geltendes Recht umgehen wollen!! :augenroll:

In diesem Fall geht um einen Privatverkauf. Da ist ein einfacher Ausschluss der Gewährleistung rechtens und völlig ausreichend. So ein Unsinn, den Sie schreiben wollen, kann eher dazu führen, dass der Ausschluss der Gewährleistung verworfen wird, da ein Fahrzeug, das zu einem marktüblichen Preis verkauft wird, auch die Eigenschaften haben sollte, die man erwarten kann, z.B: fahren. Das kann ein echter Teileträger aber nicht mehr, zumindest nicht verkehrssicher.

Nehmens Sie es nicht persönlich, aber ich fände es Schade, wenn jemand wegen offensichtlich falscher Ratschläge Fehler macht, die ER dann ausbaden muss und nicht der falsche Ratgeber......

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