Autoverkauf - Privat an Händler - Unfallwagen

5. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
JimP
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 39x hilfreich)
Autoverkauf - Privat an Händler - Unfallwagen

Moin.

Person A hatte einen Unfall mit seinem Wagen. Frau X ist dort mit einem E Roller hinten reingefahren und verursachte mehrere Lackkratzer.
Person A hatte zu der Zeit den Wagen zu Verkauf angeboten.

Ein Händler wollte das Auto kaufen. Person A schilderte den Schaden per Bilder und in der Anzeige.
Im Kaufvertrag wurde angekreuzt: unfallfreiheit nein

Unter Unfallschäden wurden mehrere Kratzer hinten und am Licht festgehalten.

Der Kaufvertrag wurde Mitte August unterschrieben mit Übergabe im September.

Jetzt bestellte Person A einen Gutachter und dieser stellte fest das auch ein Sensor hinten bei den Kratzern leicht eingedrückt ist. Die Bilder liegen dem Händler vor, Person A ist es vorher nicht aufgefallen.

Muss Person A das jetzt nachträglich im Vertrag festhalten? Oder hätte das der Händler sehen müssen? Wie soll Person A da jetzt rechtsicher vorgehen? Der Sensor kann übrigens so wieder fest gemacht werden laut Gutachter.

Oder langt das Kreuz bei unfallfrei nein aus um das so stehen lassen zu können?

Danke für die Hilfe.




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9909 Beiträge, 2081x hilfreich)

Was sagt denn der Händler? Man hat ihm ja die neuen Erkenntnisse mitgeteilt

Signatur:

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#2
 Von 
JimP
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 39x hilfreich)

Moin.

Der Händler hat gerade Person A zurück gerufen. Er gab den Tipp einfach mal unter das Auto zu legen und vorsichtig mit einer langen Stange an einem bestimmten Punkt zu drücken. Schon kam er wieder heraus und funktioniert. Sind wohl nur leicht gesteckt.

Sehr nett und damit erledigt!

Weitere Frage:

Wir wussten ja nicht die Schadenshöhe damals. Sind nur Kratzer und das LED Licht ist ja beschädigt. Das steht auch alles im Vertrag und wie gesagt die Unfallfreiheit wurde verneint.

Jetzt ist der Schaden insgesamt bei 4000€ (bei einem 30.000€ Auto)
Insgesamt gab es aber einen Nachlass von ca 2000€ wenn man die anderen angebotenen Autos in Betracht zieht.

Müsste Person A den Händler darauf noch mal hinweisen oder das Gutachten mitgeben?


-- Editiert von User am 5. September 2023 19:39

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9909 Beiträge, 2081x hilfreich)

Auch hier: Fragen Sie den Händler

Sie sind alt genug und schaffen das.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
JimP
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 39x hilfreich)

Was ist das denn für eine doofe Antwort?

Geht doch einfach darum ob ich das Gutachten mitgeben muss. Der Händler wird es bestimmt bejahen. Ob es Pflicht ist weiß ich ja selber nicht.

Genau das gleiche mit den tatsächlichen Kosten vom Schaden. Der Schaden ist gleich geblieben und er hat sie so akzeptiert es selber im Gespräch aber eher Richtung 2000€ gesehen.

Aber gut. Lassen wir beide das hier. Danke.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130068 Beiträge, 41474x hilfreich)

Zitat (von JimP):
Muss Person A das jetzt nachträglich im Vertrag festhalten?

Zitat (von JimP):
Oder hätte das der Händler sehen müssen?

Zitat (von JimP):
Oder langt das Kreuz bei unfallfrei nein aus um das so stehen lassen zu können?
Zitat (von JimP):
Müsste Person A den Händler darauf noch mal hinweisen oder das Gutachten mitgeben?

Um das beantworten zu können, sollte man die die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. studieren, was sich daraus ergibt.

Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.



Zitat (von JimP):
Wie soll Person A da jetzt rechtsicher vorgehen?

In dem Person A entsprechend fachkundige Personen fragt. Das geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
JimP
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 39x hilfreich)

Moin.

Das ist ja bereits geklärt, der Händler weiß es und es passt alles so.

Jetzt ist nur die Frage ob ich den genauen Schaden muss beziffern?

Es war ja vorher ein Unfallwagen, da wurde ja auch bei den Verhandlungen drauf eingegangen und ein Nachlass gewährt. Er hat es pauschal aber niedriger angesetzt, der Gutachter jetzt höher.

Muss dem Händler das noch mitgeteilt werden oder ist das einfach Pech das er das so eingeschätzt hat?

Eine Anwältin ist übrigens eingeschaltet. Die regelt das auch alles. Sie hat nur nicht dauerhaft für so Kleinigkeiten Zeit und ich würde das gerne mit in den nächsten Termin nehmen.

-- Editiert von User am 6. September 2023 19:03

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130068 Beiträge, 41474x hilfreich)

Zitat (von JimP):
Muss dem Händler das noch mitgeteilt werden

Ich wäre der Meinung, das sich das aus den nebenvertraglichen Pflichten ergeben würde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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