Autoverkauf Privat an Händler

16. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Cessna619
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Autoverkauf Privat an Händler

Hallo,

ich stecke ziemlich in der Sch....! folgender Sachverhalt:
Ich habe mein Auto, einen Daihatsu Cuore L501, Bj 96, 96400km, zum Preis von 800 Euro an einem Händler verkauft. Wir haben einen Kaufvertrag vom ADAC genommen. Das war am Samstag gewesen, der Käufer (also der Händler) hat das Auto bei mir gekauft (er hat das Auto also selber von mir abgeholt). Der Motor machte etwas Geräusche, was meiner Meinung nach die Ventile sein könnten. Der Käufer hat davon Kenntnis genommen. Der Motor lief aber ganz normal und zog auch gut durch. Ich hatte den Wagen seit 4 Monaten und dieses "Klackern" war von anfang an da, hate damit nie Probleme!
Nun ruft er mich gestern an und behauptet, das Klackern seien die Kolben und der Motor müsse aufwendig repariert werden! Ich solle das Auto zurück nehmen oder drastisch vom Preis runtergehen!
So, nun das große Problem:
Da der Käufer am Samstag sehr spät kam und ich einen dringenden Termin hatte, musste alles sehr schnell über die Bühne gehen! Dabei haben wir beide vergessen, im KV den Preis einzutragen! Außerdem habe ich aus Versehen in der Eile den falschen KM-Stand reingeschrieben (statt 96400km hatte ich 76400km reingeschrieben, hatte ich nicht bemerkt, war auch keine absicht!)! Beide Unterschriften sind aber vorhanden! Nun droht mir der Käufer damit, dass er das Auto nicht abmeldet, wenn wir keine Einigung finde! Was soll ich tun? Muss ich das Auto zurück nehmen?
Heute sah ich auf der Internetseite des Händlers genau mein Auto zum Verkauf (mein Kenzeichen ist noch dran), aber zu einem sehr viel höheren Preis und mit falschen Daten (EZ ein Jahr jünger, anderer KM-Stand, falsche Schadstoffklasse usw)!
Ich bitte dringend um Hilfe!

Vielen Dank und Gruß,
Cessna619

-- Editiert am 16.03.2010 16:36




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(337 Beiträge, 130x hilfreich)

Gibt es Zeugen, die bei der Übergabe des Fahrzeugs dabei waren ?
Haben Sie die EUR 800 in bar vom Käufer entgegengenommen ?

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#2
 Von 
Cessna619
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, es gab keine Zeugen! Naja, mein Vater hat vom Fenster aus gesehen (wir wohnen im selben Haus aber verschiedenen Wohnungen), wie der Käufer mit dem Auto weg gefahren ist.
Der Käufer hat mir die 800 Euro in bar gegeben!

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#3
 Von 
Cessna619
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bitte schnell um eine Antwort, es ist wirklich dringend! Der Käufer will morgen eine antwort von mir!

Vielen Dank!

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#4
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 399x hilfreich)

moin,

ja, schwer zu sagen. mach das wobei du dich wohl fühlst. desweiteren wäre das nicht der erste fall indem der k dem vk nach dem geschäft druck macht um noch ein paar scheine rauszupressen.

war das ein deutscher oder so ein achmet schachbrett?

:)

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Im ewigen Gedenken."

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#5
 Von 
Cessna619
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Das war ein deutscher! Ich will den Wagen ja nicht zurück nehmen, meine Frage daher, wie es rein rechtlich ausschaut?
Nochwas:
Bei diesem Auto müssen alle 40tKM die Ventile eingestellt werden, da der Motor keinen automatischen Ventilausgleich hat. Ich habe die Ventile in der Werkstatt im Dezember 2009 einstellen lassen und die sagten mir, das klackern sei normal, da der Motor eben kein Ventilspielausgleich hat.
Kann mir jemand sicher sagen, ob ich das Auto zurück nehmen muss oder nicht?
Ich habe nämlich das Gefühl, der Käufer erzählt mir Märchen, das der Motor hinüber sei! Ich habe das Auto seit 4 Monaten ohne Probleme gefahren und die Vorbesitzerin auch!

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#6
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(337 Beiträge, 130x hilfreich)

- Wurden die Mängel (Motorgeräusche) schriftlich im Kaufvertrag festgehalten ?
- Wurde im Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen ?



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#7
 Von 
Cessna619
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Motorgeräusche wurden nicht im KV aufgeführt, da ich davon ausgegangen in, dass es normal ist bei diesem Auto.
Im Vertrag steht "unter auschluss der Sachmängelhaftung".

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#8
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(337 Beiträge, 130x hilfreich)

Ich an Ihrer Stelle würde erst einmal abwarten, was der Käufer unternimmt. Sollte er Sie wieder kontaktieren, bitten Sie ihn, die vermeintlichen Mängel schriftlich zu dokumentieren bzw. nachzuweisen, dass diese arglistig verschwiegen wurden.
Weisen Sie ihn auf den wirksamen Ausschluß der Sachmängelhaftung hin.
Der falsche km-Stand könnte ein Problem werden, da er Ihnen möglicherweise unterstellen wird, dass das Absicht war. Haben Sie für den Verkauf eine Anzeige geschaltet, auf der der korrekte km-Stand aufgeführt wurde ?

Ansonsten muss der Käufer eines Gebrauchtwagens natürlich schon davon ausgehen, dass Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen, die nicht über das hinausgehen, was beim Fahrzeug des betreffenden Alters und seiner Laufleistung normalerweise zu beobachten ist, kein Mangel ist.


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#9
 Von 
Cessna619
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ich hatte eine Anzeige geschaltet, in der der KM-Stand stimmte!
Gut, ich warte jetzt erstmal ab!
Danke erstmal!

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