Autoverkauf - Privat/Privat - Mängelbeanstandung

10. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
HEZ680
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 12x hilfreich)
Autoverkauf - Privat/Privat - Mängelbeanstandung

Guten Abend,

ich habe jetzt ausgiebig das Forum durchgelesen, um einen ähnlichen Fall zu finden, jedoch sind diese alle so individuell, dass ich jetzt selbst einen Fall schildern möchte.

Ich habe mein Auto über die Plattform Mobile verkauft. Für den Kaufvertrag wurde der Blankovertrag verwendet, welcher dort angeboten wird. Der Ausschluss der Gewährleistung und Hinweis auf "wie besichtigt" ist ordnungsgemäß enthalten.
Angebot war folgendes:
Gebrauchtwagen
125.000km
jeweils 1 Kratzer an jeder Tür (Fahrer und Beifahrer) (Vor Treffen auch mit Bildern belegt)
1x Kratzer an der hinteren Stoßstange (Vor Treffen auch mit Bildern belegt)

Zum Zeitpunkt des Angebots war das Achsgelenk und die Achsmanschette (Fahrerseite vorne) defekt und wurde vor dem Abschluss ordnungsgemäß noch repariert. Dieses wusste der Käufer aber auch.

Der Käufer hat telefonisch zugesagt (vorerst ohne Besichtigung) und wir haben uns am Kauftag dann auf der Hälfte der Strecke getroffen. Nach kurzer Besichtigung am Treffpunkt sind wir gemeinsam 110km zum Autohaus gefahren, in dem ich meinen neuen Wagen abgeholt habe. Danach sind wir in Kolonne (er mit dem Gebrauchtwagen, ich mit dem Neuen) zu meiner Werkstatt gefahren, da dort noch die Winterreifen eingelagert waren, welche mitverkauft wurden.
Auf dem Weg dorthin kam die Frage auf, wann und ob der Zahnriemen gewechselt wurde. Diese konnte ich so nicht beantworten bzw. nur sagen, dass ich es nicht hab machen lassen, aber wann das fällig ist, war mir unbekannt.

Meine Werkstatt gab dann bei Ankunft dort den Hinweis, dass dieses im Scheckheft stehen muss. Wir haben nachgeschaut und festgestellt, dass es eigentlich bei 120.000km fällig gewesen wäre, aber halt jetzt nicht so ist.

Der Kaufvertrag inklusive Anzahlung ist dann abgeschlossen worden (im Wissen, dass der Zahnriemen nicht gemacht wurde) und der Käufer ist nach Hause gefahren.

Einen Tag später kam dann die Nachricht, dass zum Zahnriemen, die Spannrolle und die Wasserpumpe kommt. Zusätzlich sollen auf der Beifahrerseite falsche Bremsbeläge verbaut sein (bereits 40.000km seit Einbau ohne Probleme gefahren) und der Wagen Öl verlieren würde. Öl-Verlust ist nicht auffällig geworden. Weder bei mir, noch in der Werkstatt, wo die Achsgeschichte eine Woche zuvor gemacht wurde.

Jetzt will der Käufer den Fall an den Anwalt geben und droht mir mit versteckten Mängeln.
Hat er einen Anspruch? Ich habe keine versteckten Mängel verschwiegen, geschweige denn ist ein Öl-Verlust bekannt. Die Bremsen können laut Werkstatt nicht "falsch" sein und schon gar nicht wenn ich 40.000km damit gefahren bin. Der Wagen war danach auch noch beim TÜV (HU/AU).

Habe ich etwas falsch gemacht? Ich kann es mir nicht erklären, wieso ich jetzt die Kosten übernehmen soll (ca. 900 Euro).

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Vielen dank.

Gruss

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo HEZ,

Spannrollen und Wasserpunpe sind nicht zwingend mitzumachen, aber es ist in einem Arbeitsschritt insgesammt günstiger. Ich mach es immer, weil die Teile selbst nicht die Welt kosten und alles andere i.d.R. bereits abgebaut ist. Aber ein Mangel ist es nicht.

Ein geringer Oel-Austritt ist bei einem Auto mit 125.000 KM sicherlich nicht ungewöhnlich. Es kommt aber auf die Menge an.
Tropft es bereits, würde ich von einem Mangel ausgehen (meine Meinung).

Der Vortarag zu den Bremsen bedarf angesichts der bereits zurückgelegten Laufleistung sicher einer ausführlichen Begründung, aber ausgeschlossen ist dies natürlich nicht.

SG

Berry



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#2
 Von 
HEZ680
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 12x hilfreich)

Also es hat NICHT getropft. Dann wäre es mir aufgefallen zumal bei der Reparatur der Achsmanschette und des Gelenks der Wagen ja von der Werkstatt auf der Bühne war und auch nichts auffällig war.

Die Bremsen wurden bei 88.000km gewechselt. Die könnten heruntergefahren sein, was a kein Mangel wäre und b wenn es falsche Beläge wären, ich bestimmt ja bei 40.000km mit falschen Bremsen etwas gemerkt hätte. Und dann ja eher die Werkstatt bzw. Der Tüv die Abnahme verweigert hätte (3 Monate nach dem Einbau).

Vortarag? Was meinen Sie damit?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Vortrag meinte ich, also eine präzisere Beschreibung und nicht nur eine Behauptung.

SG

Berry

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HEZ680
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 12x hilfreich)

Ja wenn muss ja eh ein richtiges Gutachten erstellt werden wobei das halt nach der Laufleistung unwahrscheinlich ist, dass die falsch sind.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HEZ680
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 12x hilfreich)

Kann mir bitte vielleicht noch wer seine Meinung dazu sagen?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
und droht mir mit versteckten Mängeln

Was - wenn der Ausschluss der Gewährleistung korrekt erfolgt ist - absolut irreleavnt ist.

Denn gerade um nicht für versteckte Mängel zu haften, schließen Privatverkäufer in der Regel die Gewährleistung aus.
Tauchen also versteckte Mängel auf, hat der Käufer Pech gehabt. Sein Auto, seine Mängel, sein Problem.
Da wird auch der Anwalt nicht helfen können ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HEZ680
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 12x hilfreich)

Die versteckten Mängel beziehen sich ja auf vorsätzlich verschwiegene Mängel. Sowas wie Unfallwagen oder anderer Motor.
Die Gewährleistung bezeichnet ja nur die Haftung für auftretende Mängel die bei Privat ja ausgeschlossen sind (zumindest bei einem korrekten Vertrag) und der Käufer muss nach meinem Wissen jetzt bewiesen, dass ich ihm ein Auto verkauft habe, welches einen Mangel besitzt, den er beim Kauf nicht finden konnte.

Oder sehe ich das jetzt falsch?

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
Die versteckten Mängel beziehen sich ja auf vorsätzlich verschwiegene Mängel.

Versteckte Mängel und vorsätzlich verschwiegene Mängel sind zwei vollkommen verschiedenen Sachen - auch wenn vorsätzlich verschwiegene Mängel versteckte Mängel darstellen können.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
HEZ680
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 12x hilfreich)

also sieht es so aus, als wenn der Käufer nichts machen kann.?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Vorsätzlich verschwiegene Mängel können sehr unangenehme Folgen haben. Die Rückzahlung des Kaufpreises wäre da noch die geringste.
Die volle Beweislast liegt jedoch in jedem Falle beim Käufer.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
HEZ680
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 12x hilfreich)

Durch Probefahrt und Besichtigung des Autos sind ja die meisten ausgeschlossen. Alle anderen Mängel lassen sich ja nur durch eine Fachwerkstatt finden. Und dann fallen die doch nicht in den Bereich eines Laiens oder? wie soll ein Laie wissen, was für Bremsen da drin sind oder ob ein gewisser Öl-Fund unter dem Auto normal ist oder nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Eine Frage: Hatten Sie im Kaufvertrag zugesichert, dass das Fahrzeug 'scheckheftgepflegt' ist ?
Wenn dem so ist und der Zahnriemen-Wechsel tatsächlich noch nicht gemäss den Hersteller-Vorgaben vorgenommen wurde, haben Sie m. E. ein Problem.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
HEZ680
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 12x hilfreich)

Nein, das ist nicht im Kaufvertrag bestätigt worden.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Wurde das Scheckheft über die Service-Intervalle beim Kauf dem Käufer übergeben bzw. hatte er vorher Einsicht darin ?
Ich nehme an, die Service-Intervalle (insbesondere der Zahnriemen-Wechsel) sind hier explizit aufgeführt, oder ?!

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#15
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

Meiner Meinung nach liegen möglicherweise verdeckte Mängel, jedoch keine verschwiegenen Mängel, vor.

Da die Sachmängelhaftung ausgeschlossen und der Käufer das Fahrzeug abgenommen hat sind die möglicherweise vorhandenen Mängel (leichte Ölleckage) das ausschließliche Problem des Käufers.

Dass eventuell falsche Bremsbeläge verbaut wurden (geht das überhaupt?) ist dem Verkäufer keinesfalls anzulasten denn nach erfolgter HU-Prüfung kann er davon ausgehen dass das Fahrzeug verkehrstechnisch in Ordnung war.

Mir scheint als wolle der Käufer nachträglich den Preis drücken.

Sein Anwalt muss dem Verkäufer das Wissen um die gerügten Mängel anlasten.

Ich würde jetzt gar nichts unternehmen ..... und mich auch im Schriftverkehr ganz unverbindlich verhalten.

Jedes Zugeständnis könnte als Schuldanerkenntnis (Wissen um den vermeintlichen Mangel) gewertet werden.

-- S.G.


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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
HEZ680
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 12x hilfreich)

also das Scheckheft wurde im Vorfeld der Unterzeichnung bereits vorgelegt, denn darin steht der KM-Stand für den Zahnriemen. Dieses wusste ich aber auch erst nach Nachfrage bei meiner Werkstatt. Danach war dem Käufer also bekannt, dass der Zahnriemen NICHT gemacht wurde.

Laut Werkstatt ist es unmöglich ordnungsgemäß FALSCHE Bremsen einzubauen. Zumal ja nur auf einer Seite dieses moniert wird und die Beläge in einem Paket bestellt wurden. Und klar durch die HU ist er ja gekommen.

Ich werde mal schauen, was da kommt. Habe ein Einschreiben angekündigt bekommen, welches ich heute abholen muss. Mal schauen was da drin steht.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
HEZ680
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 12x hilfreich)

also war nichts, was hiermit zu tun hat.

wenn ich nun die Meinungen zusammen fasse hier, hat der Käufer keinen Ansatzpunkt dagegen anzugehen. Ist das richtig?

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
hat der Käufer keinen Ansatzpunkt dagegen anzugehen. Ist das richtig?

Einen Ansatzpunkt hat er (er hat einen Mangel und ist der Meinung DU müsstest haften), aber ich sehe eigentlich keine Chancen dieses vor Gericht durchzusetzen.





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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

Es stellt sich auch die Frage ob die genannten Mängel wirklich Mängel im Zusammenhang mit der Beschaffenheitsgarantie (Inhalt des Kaufvertrags, Anpreisung bei mobile.de) handelt oder es sich um übliche Begleiterscheinungen eines nicht mehr neuen Fahrzeugs, also um Verschleiß, handelt.

Die fällige Erneuerung von Zahnriemen etc. sind eindeutig Verschleiß, die angeblich falschen Bremsbeläge klingen völlig unplausibel.

Meiner Meinung nach wird auch der Anwalt des Käufers, sofern er überhaupt existiert, sich mit Nachbesserungsforderungen schwer tun.



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