Autoverkauf - Probefahrt problemlos, dann angeblich Getriebeschaden?

28. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
jenn07
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Autoverkauf - Probefahrt problemlos, dann angeblich Getriebeschaden?

Hallo

schildere jetzt mal meine Geschichte und bitte um Hilfe!

Habe im juli diesen Jahres meinen alten Renault verkauft! Zu den Daten sei gesagt, dass das Auto im Dez. 1997 das erste mal zugelassen war und ich es 2002 erworben hab, es somit 4 jahre bei mir war. Beim Verkauf des Fahrzeugs wies der km-Stand 130.000 km auf und war fahrbereit und hatte keine Mängel. Das das Auto ein Unfallwagen war, hatte ich gesagt und es auch im Kaufvertrag vermerkt. Der Käufer hatte eine Probefahrt durchgeführt dazu muss ich sagen, dass ich fuhr und er als Beifahrer mitfuhr. Anfang August bekomme ich ein Schreiben von dem Käufer, der mir in dem schreiben mitteilt:
Ich fechte den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung an, weil der wesentliche Teil des Kaufvertragen nicht erfüllt worden sei!
(Meine Bemerkung: Schon lächerlich, dass der satz keinen Sinn hat...aber naja)
Auf dieses Schreiben erwiderte ich nichts!
Heute ( knapp 4 monate später) bekomme ich ein weiteres Schreiben von dem damaligen Käufer, welches Folgendes enthält:
Ein Schreiben, in dem er mir erzählt, dass er Anfang august einen Getriebeschaden hatte, den er sich in einer renault-werkstatt hat beheben lassen, etliche ADAC-Dienste, die er in anspruch genommen hat usw. als schlusssatz führt er an, dass er sonst zufrieden wär...
Anbei die Gesamten Rechnungen in kopie über die Reparaturen und dienste...
Jetzt zu guter letzt- er verlangt von mir Überweisung von 500, euro, oder er werde den rechtsstreit über einen anwalt klären oder wir verhandelt über etwas im beiderseitigen Interesse!
Ich hatte definitiv keinen Getriebeschaden, dass auto war fahrtüchtig und hat es vom Verkaufsort Dortmund bis zu Wohnort des Käufers Köln problemlos geschafft!
WIE IST DIE RECHTSLAGE?

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
robert2006
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 54x hilfreich)

hallo, wenn du Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen hast mach dir mal keine Gedanken! Einen schleichenden Getriebeschaden würde man bei der Probefahrt hören.Zb. Hakeln beim Schalten oder das scharren der Getrieberäder beim Einkuppeln alles Dinge die Geräusche machen ! Des weiteren ist das Getriebe ein Verschleissteil, ausserdem kannst du als Verkäuferin ja nicht Wissen wie der Käufer nach dem Kauf mit dem Wagen umgegangen ist,reinhauen von Gängen kann schon das Todesurteil für ein Getriebe bedeuten !

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jenn07
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Robert!
Habe mir schon fast gedacht, dass er keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kosten hat! Der Ausschluss der Gewährleistung erfolgte schon in der Klausel, die auf dem Verkaufsformular abgedruckt war. Bei den sonstigen Vereinbarungen hab ich noch dazu geschrieben: Keine Garantieübernahme!
Zu der Fahrweise des Käufers kann ich nicht viel sagen, jedoch war das ein 18-Jähriger, der gerade frisch den Führerschein bekommen hat und nicht einmal die Probefahrt selbst durchführen wollte und deshalb nur als Beifahrer die Probefahrt mitgemacht hat :bang:
Danke nochmal

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.865 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen