Autoverkauf Unfall

12. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
smicer321
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Autoverkauf Unfall

Hallo zusammen,

mir ist echt was blödes passiert. Und ich sage schonmal vorab, ja es war dumm/leichtgläubig von mir, aber vllt. gibt es eine Möglichkeit wie ich aus der Sache rauskomme.

Folgende Sache ist passiert:

Ich habe meinen PKW am 04.04.11 verkauft. Der Käufer hat den Wagen weiterhin auf meine Versicherung gefahren, da er den Wagen nicht umgemeldet hat.

Im Kaufvertrag steht, dass er den wagen schnellstmöglich ummeldet! Ich hab Ihn auch jeden Tag angerufen, nur er hatte jedesmal eine neue Ausrede parat!
Jetzt ist es so: Er hat den Wagen bis heute nicht umgemeldet. Lt. seiner letzten Aussage will er den Wagen heute ummelden.

Das große Problem an der Sache ist jedoch nun, dass er gestern einen Unfall hatte!
Der Wagen war natürlich noch auf mich Versichert.

Soweit ich weiß läuft es ja dann über meine Versicherung und eine evtl. Rückstufung muss ich dann auch hinnehmen?!

Die Frage ist nun kann ich aus der Sache irgendwie rauskommen? Ich mein der Wagen war ja verkauft und gefahren bin ich auch nicht?
Kann ich der Rückstufung auf irgendeine Art und Weise entkommen?

Vielen Dank schonmal für alle ernstgemeinten Antworten.

Gruß
smicer



Problem nach Autokauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Ich sehe hier kein grosses Problem für Sie.
Solange im Kaufvertrag festgehalten wurde, dass der Eigentumsübergang mit Wirkung vom 04.04.2011 erfolgte, gehen alle Rechten und Pflichten auf den Käufer über.
Sie dürften also weder eine Höherstufung Ihrer Versicherung zu erwarten haben, noch irgendwelche Regreßansprüche seitens des Unfallgegeners.

Sollte jemand an Sie herantreten, dann verweisen Sie auf den gültigen Kaufvertrag und lassen der Versicherung, Polizei etc. ggf. eine Kopie zukommen.

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#2
 Von 
Lankwitzer
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 50x hilfreich)

Eine Kopie des Vetrages (bei fertigen Kaufverträgen immer mit dran als Durchschrift) an die Zulassungsstelle schicken. Erst ab dem Eintreffen des Verkaufsbeleges wird die KFZ Steuer zurückerstattet.
Wichtig ist auch eine Info an die Versicherung.


Der Unfallverursacher sollte ja im Besitz einer Doppelkarte oder der Versicherungsnummer sein, sonst hat er wohl ein Problem.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
smicer321
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo und danke,

die Sache hat sich schneller geklärt als ich dachte!

Habe den Fall dem Schadensservice meiner Versicherung erklärt und darauf den Kaufvertrag an die Versicherung geschickt und diese haben sofort gesagt, dass die Sache für mich nun erledigt sei.
Eine Höherstufung wird nicht erfolgen.


Bleibt nur noch zu hoffen, dass der Käufer den Wagen zu schnell wie möglich ummeldet. Sonst muss Ihn polizeilich darum bitten...

Positive Bewertung gibts natürlich auch. Danke nochmal ;)

Gruß
smicer

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