Autoverkauf an Händler

30. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Sally 12
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 19x hilfreich)
Autoverkauf an Händler

ich gebe mein Auto beim Händler in Zahlung und kaufe ein neues bei ihm. Nachdem der Händler das in Zahlung genommene Auto an einen Kunden verkauft hat stellt dieser fest dass das Auto einen Mangel hat.
Kann der Händler dann mich dafür verantwortlich machen und Regress verlangen?

-----------------
" "

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo

quote:
Kann der Händler dann mich dafür verantwortlich machen und Regress verlangen?
Wenn es ein Mangel ist, den du nachweislich gekannt hast auf jeden Fall.

Solltest du den Mangel gekannt haben und verschwiegen haben, wäre sogar Betrug mit im Spiel.

Solltest du den Mangel nicht gekannt haben, dann hat sich die Angelegenmheit damit auch erledigt...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Was steht denn mit welchen Worten in Deinem Vertrag bezüglich Haftung, Garantie und Gewährleistung?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

quote:
Was steht denn mit welchen Worten in Deinem Vertrag bezüglich Haftung, Garantie und Gewährleistung?

Ein Privatmann gibt doch ganz sicher keinerlei Garantie. Bitte nochmal den Ausgangspost lesen. Es geht nicht um das neue gekaufte Auto, sondern um dasjenige, was der Privatmann an den Händler verkaufte. Da hat es mit Garantie nichts. :-)

Ansonsten, ja, kommt es auf den Mangel an. Wobei der gewerbliche Käufer schon nachweisen müsste, dass der private Verkäufer den Mangel gekannt hat oder gekannt haben müsste.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Bitte nochmal den Ausgangspost lesen.

quote:
Kann der Händler dann mich dafür verantwortlich machen und Regress verlangen?




quote:
Auto, sondern um dasjenige, was der Privatmann an den Händler verkaufte. Da hat es mit Garantie nichts.

Hast Du den Vertrag geschrieben das Du so sicher bist?
:grins:

Autohändlern traut man erst mal alles zu ... In dubio contra reo ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

-- Editiert Harry van Sell am 01.05.2013 01:47

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sally 12
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 19x hilfreich)

ich weiss von einem Mangel an dem Auto. Also werde ich das Fahrzeug so nicht an den Händler geben.
Aber ich kann den Mangel dem Händler gegenüber ansprechen und in den Vertrag aufnehmen lassen dann ist die Sache ja abgesichert.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Es kommt tatsächlich auf die Vertragsgestaltung an.

Ich fände es auch nicht verwerflich, wenn ein Händler in seinem Ankaufsvertrag die Gewährleistung nicht ausschliesst.

Da der Händler aber einige Vorzüge der Gesetzgebung nicht auf seiner Seite hat, z.B. greift 476 für einen Händler nicht, liegt die Beweislast dafür, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestanden hat, komplett bei ihm.

-----------------
"0o--v--o0"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Es wäre sinnvoll alle Mängel von denen man weis in den Kaufvertrag zu schreiben, einfach um später Stress zu vermeiden.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen