Autoverkauf mit Kaufvertrag - Käufer will Auto zurückgeben

23. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
go435591-94
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)
Autoverkauf mit Kaufvertrag - Käufer will Auto zurückgeben

Hallo zusammen,
ich hoffe hier auf eure kompetenten Ratschläge :)

Ich habe vor ca. 1,5 Wochen meinen 13 Jahre alten Wagen verkauft, an Privat, mit Kaufvertrag.
Div. Mängel, wie z.B. nicht funktionierender Airbag,mit dem Hinweis dass das Auto das Problem schon mal hatte und dass es das Kabel unterm Sitz sein könnte, wurde als "nicht schlimm und reparierbar" akzeptiert.
Ebenso dass der Kühler letztes Jahr mal gesponnen hat, die Werkstatt aber nichts gefunden hatte und seither auch kein Problem mehr war hat er akzeptiert. Ansonsten sind mir keine Mängel bekannt.

Er hat noch vorgeschlagen bei "das Auto hat folgende Mängel" hinzuschreiben "Gekauft wie gesehen". Das haben wir dann auch so hingeschrieben.

Er sagte noch, dass bei einem so alten Wagen natürlich schon das eine oder andere kommen kann, das wäre ihm klar, aber sein Onkel hat eine Werkstatt..das passt dann.

Jetzt schreibt er mir gerade, dass er das Auto zurückgeben möchte da es viel mehr Schäden hat die er nicht finanzieren kann.

Nun zu meiner Frage: geht das bei einem privaten Kauf?

Vielen Dank Euch!

Problem nach Autokauf?

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
Nun zu meiner Frage: geht das bei einem privaten Kauf?


Wenn Sie damit einverstanden sind.

Ansonsten: Kommunikation einstellen!

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go435591-94
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

Vielen Dank!
Ist es dann egal, falls im Kaufvertrag nicht stünde "Gewährleistung ausgeschlossen"?
Das kann ich nämlich gerade nicht prüfen, da der Vertrag zu Hause liegt, ich aber arbeiten bin.

Ich habe ihn def. auf alle Mängel hingewiesen. Und er meinte, das wäre kein Problem

-- Editiert von go435591-94 am 23.02.2016 13:50

-- Editiert von go435591-94 am 23.02.2016 13:58

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
Ist es dann egal, falls im Kaufvertrag nicht stünde "Gewährleistung ausgeschlossen"?


Zitat:
"Gekauft wie gesehen".

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Ich habe ihn def. auf den einen oder anderen Mangel hingewiesen
Wie soll man sich das genau vorstellen? Welche Mängel kanntest du noch auf die du nicht hingewiesen hast? Prinzipiell musst du alle dir bekannten Mängel auch angeben! Machst du das nicht, kann das durchaus ein arglistiges verschweigen sein, dann kann der K den Vertrag recht einfach anfechten...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go435591-94
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

ich meinte damit, dass ich ihm alle Mängel von denen ich wusste, gesagt habe.
Verschwiegen habe ich nichts.
Da habe ich mich oben falsch ausgedrückt. ich korrigiere es.
im Eingangspost habe ich übrigens geschrieben dass mir andere MÄngel wie die erwähnten, nicht bekannt sind.

-- Editiert von go435591-94 am 23.02.2016 13:59

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
"Gekauft wie gesehen".


ist kein pauschaler Gewährleistungsausschluß, sondern besagt nur, daß erkennbare Mängel akzeptiert sind. Versteckte Mängel sind damit nicht abgedeckt.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go435591-94
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

ok, und wenn im Kaufvertrag stehen würde, dass keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können?

Er muss mir ja auch erstmal Täuschung nachweisen. Das wäre ja ein Witz wenn er mir einfach sagen könnte ich habe ihm dies und das verschwiegen

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
und wenn im Kaufvertrag stehen würde, dass keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können?


Dann wäre das ein wirksamer Ausschluß.

Zitat:
Er muss mir ja auch erstmal Täuschung nachweisen.


Richtig, bei ausgeschlossener Gewährleistung muß der K dem VK arglistiges Verschweigen nachweisen.

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von go435591-94):
Jetzt schreibt er mir gerade, dass er das Auto zurückgeben möchte da es viel mehr Schäden hat die er nicht finanzieren kann.

Sein Auto, sein Problem. Kommunikation mit Käufer einstellen. Nicht von Drohungen einschüchtern lassen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
go435591-94
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

habe nun nachgeschaut. Gewährleistung ist im Vertrag ausgeschlossen.
Er reagiert nett, aber sagt es wären jetzt Mängel da mit Getriebe von denen ich nichts sagte. genau, ich wusste es nämlich nicht.
Problem ist grade noch: der Brief musste aufgeboten werden da ich ihn verlegt hatte, nach 13 Jahre kann das leider passieren. Wir waren zusammen bei der Zul.stelle, dort wurde alles geregelt dass er nach 2 Wochen Frist den Brief auf sich ausgeschrieben kriegt und die haben auch den Kaufvertrag.
Er sagt nun, dass er den Brief ja noch nicht hätte und auch noch keinen 2. Schlüssel (Panik kommt grade auf, da der Schlüssel grade nicht auffindbar ist) hilfe. das ist meine eigene Schuld. Nur das mit dem Brief kann kein Grund sein! Das war vorher geregelt.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von go435591-94):
habe nun nachgeschaut. Gewährleistung ist im Vertrag ausgeschlossen.

Prima

Zitat (von go435591-94):
Er reagiert nett

das ist selten

Zitat (von go435591-94):
aber sagt es wären jetzt Mängel da mit Getriebe von denen ich nichts sagte. genau, ich wusste es nämlich nicht.

Sein Wagen, sein Problem

Zitat (von go435591-94):
Problem ist grade noch

Schilderung gelesen, ich sehe da kein Problem.

Zitat (von go435591-94):
Er sagt nun, dass er den Brief ja noch nicht hätte und auch noch keinen 2. Schlüssel

Und was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Das mit dem Brief war ja bekannt und von einem vereinbarten zweiten Schlüssel lese ich nichts.

Zitat (von go435591-94):
Das war vorher geregelt.

Und damit vereinbarte Eigenschaft.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
go435591-94
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

Vielen Dank für die bisherigen hilfreichen Antworten ;)

Wir haben nun gestern noch rum debattiert (per schreiben), und er sagt nach wie vor er wusste von den ganzen Mängeln nichts, und das mit dem Airbag, dahätte ich ja gesagt dass das schonmal war und damals nur ein Kabel, aber jetzt ist das was Größeres....etc etc. Aber er versteht nicht dass das sein Risiko ist.
Er reagiert sehr nett und auch verständnisvoll meinerseits, möchte aber auch dass ich ihn verstehe dass er das nicht bezahlen kann (Reparaturen) und er versteht nicht dass das nicht mein Problem ist! Er behauptet, er können innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Das ist doch so nicht, richtig?

Also leider haben wir im Vertrag geschrieben dass es einen 2. Schlüssel gibt. Der war bis vor kurzem auch noch in einer Schublade in der er seit 13 Jahren lag. Unerklärlich wo er sein mag :/
Da ist nun das Problem, dass er ja bemängelt den 2. Schlüssel noch nicht zu haben.

Ebenso haben wir das Auto so nach und nach übergeben an ihn. Zuerst war vereinbart, er zahlt die Hälfte an, weil er den Wagen uuuunbedingt wollte, der Brief ja aber 2 Wochen dauert (Aufbietung). Er wollte anzahlen damit ich es nicht jemand anderem verkaufe.
Dann nach ein paar Tagen hat er gefragt ob er es in seine Garage stellen dürfte damit er anfangen kann es zu putzen. Habe ich ihm auch gewährt, er hat dann auch brav die Schilder wieder zurückgebracht damit da nichts passiert!
Letzte Woche dann fragte er ob er es zu seinem Onkel in die Werkstatt fahren kann, damit der anfängt zu schauen was gemacht werden muss. Ich habe das nur zugelassen nachdem er mir dann den vollen Betrag bezahlt hat (wir haben auch alle Teilzahlungen immer festgehalten). Somit habe ich nun das ganze Geld, er aber die Schilder (wird ja erst umgemeldet wenn der Brief da ist) und das Auto.
Die Mappe mit Bedien.anleitung etc. habe ich noch sowie den zweiten Schlüssel. Das hatten er und ich schlichtweg bei der Übergabe vergessen.

So, und nun meint er, er hätte ja nicht mal den 2. Schlüssel und die Mappe und keinen Brief.
Das mit dem Schlüssel ist nun ein Problem. Mappe und Brief nicht :)
Ich habe überlegt ihm 50.- entgegen zu kommen wegen dem Schlüssel. Weil das ist halt def. meine Schuld.
Wie würdet ihr das regeln?

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von go435591-94):
Er behauptet, er können innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Das ist doch so nicht, richtig?
Natürlich ist das nicht richtig.

Zitat (von go435591-94):
Also leider haben wir im Vertrag geschrieben dass es einen 2. Schlüssel gibt. (...) Da ist nun das Problem, dass er ja bemängelt den 2. Schlüssel noch nicht zu haben. (...) Das mit dem Schlüssel ist nun ein Problem.

Dann schuldet ihr den noch. Alternativ die Kosten für einen neuen Schlüssel.

Zitat (von go435591-94):
Ich habe überlegt ihm 50.- entgegen zu kommen wegen dem Schlüssel. Weil das ist halt def. meine Schuld.
Wie würdet ihr das regeln?

Da fragt man beim Autohändler nach was das kosten würde und gibt dem K den Betrag, damit ist das geklärt.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Ein Autoschlüssel kostet so zwischen 100 - 250€. Mit den angebotenen 50€ wirst du nicht weit kommen. Den Schlüssel schuldest du natürlich, sonst nichts.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
go435591-94
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

WHAT?
wenn ich das google, dann kommen sehr viele Seiten wo man Autoschlüssel bestellen kann.
SInd das nur die Rohlinge? ich werde aus den Seiten nicht schlau.
100-250 wäre natürlich der Hammer :(

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Das Problem ist, ein neuer Schlüssel wird evtl. nicht ausreichen. Woher soll der K wissen, ob der VK (oder Dritte) den fehlenden Schlüssel nicht haben (was ein Mangel wäre)? Evtl. schuldet der VK dem K hier eine Neuprogrammierung der Schließanlage (oder, wenn es ein altes Auto ist, einen Austausch der Schlösser).

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
go435591-94
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

puh..das ist natürlich richtig.
oh man!

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Der Schlüssel ist auch nicht das Problem, der kostet fast nix. Die im Schlüssel enthaltene Elektronik für die Wegfahrsperre ist das was Geld kostet. Und diese Elektronik ist ja mit dem Schlüssel zusammen nicht auffindbar.
Schlüssel selbst: 20 €
Elektronik für Wegfahrsperre: 100 - 250€

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
go435591-94
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

also es geht ja um den Zweitschlüssel.
Der Hauptschlüssel ist mit Elektronik. Der Zweitschlüssel ist ein ganz normaler gewesen, ohne Knöpfe etc.
Wegfahrsperre hat das Auto meines Wissens nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Ich habe nichts von den Knöpfen für die Fernbedienung der Tür geschrieben! Die Wegfahrsperre hat nichts mit der Fernbedienung für die Türen zu tun.
Hier mal ein Link zu einem Photo auf dem man Schlüssel, Batterie, Fernbedienung und Transponder erkennt. Ohne Transponder kann der Wagen nicht gestartet werden.
http://www.autoschluessel.net/Renault/Megane/1.jpg
Einige Ersatzschlüssel haben nur einen Transponder aber keine Fernbedienung für die Tür. Fiat hat das früher ganz gerne gemacht.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
go435591-94
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

genau, und wie auf dem Bild,so ist der Hauptschlüssel.
im Zweitschlüssel ist keine Elektronik drin. Das weiß ich

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Doch !!!!! Im Bild rechts das kleine schwarze Ding was als Transponder bezeichnet ist. Das ist auch im Zweitschlüssel enthalten. Der Transponder ist die Elektronik für die Wegfahrsperre. Der Zweitschlüssel hat lediglich nicht die Elektronik links und auch nicht die Batterie. Der Transponder ist auch im Zweitschlüssel. Da man den Zweitschlüssel aber nie öffnen braucht werden die Transponder dann im Gehäuse eingegossen. Man erkennt äußerlich nicht, dass da ein Transponder drin ist.
Der Ersatzschlüsel für meinen Galaxy sollte 240€ kosten (mit Fernbedienung für die Türen). Der Ersatzschlüssel für meinen Brava sollte 160€ kosten (ohne Fernbedienung für die Türen).
Frag doch einfach bei deinem Autohändler mal nach, was ein neuer Schlüssel inc. anlernen an den Wagen kostet.


-- Editiert von micbu am 24.02.2016 12:26

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
go435591-94
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

ok, jetzt verstehe ich das was du meinst! auch wenn mein Ex-Wagen keine Wegfahrsperre hätte, wäre das so?
Dann könnte man ja eigentlich bei kaputter Elektronik im Schlüssel das Auto garnicht mehr starten?


Andere Frage:
Wenn ich ihm einen Nachlass (mit dem er zufrieden ist) anbiete, ist der Vertrag dann erfüllt? Falls der 2. Schlüssel nicht auftaucht?

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Bei Baujahr 2003 hatte der mit absoluter Sicherheit eine Wegfahrsperre. Und ja, wenn das Ding kaputt ist kann man nicht mehr wegfahren. Genau dazu ist es da. Bei einigen Marken gibt es noch einen Notstart, dann muss man einen Code eingeben indem man z.B. mit dem Schlüssel in einer bestimmten Reihenfolge z.B. die Fahrertür auf und wieder zusperrt. Jeder Hersteller hat da sein eigenes System. Bei einigen Wagen ist dann einfach Schluss mit der Fahrt, die bringst man als normaler Nutzer dann nicht mehr zum laufen.
Seit 01. Januar 1997 sind die Wegfahrsperren in Autos Pflicht.
Alles ausserhalb des Vertrages ist reine Verhandlungssache. Natürlich kann man sich darauf einigen, dass ein Nachlass alle weiteren Forderungen abdeckt.

-- Editiert von micbu am 24.02.2016 12:33

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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