Autoverkauf von Privat an Händler

23. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Tazman
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Autoverkauf von Privat an Händler

Hallo,
ich habe eben meinen gebrauchten an einen Händler verkauft. Wie sieht es aus, muß ich eine Gewährleistung oder Sachmagelhaftung übernehmen an ihn wenn etwas mit dem Auto sein sollte? Den Vertrag hat der Händler mitgebracht.
Da steht nur folgendes drin:
Der Ankauf/Eintausch beruht auf dem zum Zeitpunkt aktuellen Stand des Fahrezugs.

Der Verkaufer erklärt: Das Fahrezug ist sein unbeschränktes Eigentum,er ist zum Verkauf berechtigt. Eigentumsvorbehalte noch sonstige Rechte Dritter ruhen nicht auf dem Fahrzeug. Sicherübereigung ist nicht erfolgt. Das Fahrzeug ist nach bestem Wissen riß-,bruch- und schweißfrei. Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer alle Umstände mitzuteilen, die den Wert des Gebrauchtfahrzeuges bis zur eigentlichen Übergabe beeinträchtigt haben oder beeinträchtigen können.


Wenn ich dafür Garantie etc übernehmen muß was kann ich jetzt noch machen damit ich es nachträglich ausschließchen kann - wahrscheinlich nichts oder?

Gruß
Jens

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tazman
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich vergaß: Ich habe den Händler deswegen gefragt und er sagte das ich keine Garantie etc übernehmen muß - nur er wenn er den wieder verkauft.....

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

.. in der Regel müssen Sie auch dem Händler Gewährleistung geben, wenn Sie diese nicht schriftlich ausgeschlossen haben.
Schon die Zusage.. Riss - Bruch - und Schweißfrei ist bedenklich. Oder haben Sie das von einem Gutachter prüfen lassen??

Gruß Spezi

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tazman
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Fahrzeug ist nach bestem Wissen riß-,bruch- und schweißfrei - das heißt ja nicht das ich unbedingt ein Gutachten drüber machen lassen muß ? Nach bestem Wissen ...also so wie ich das als nicht Fachmann erkennen kann - so wird es denke ich doch ausgelegt oder liege ich da so falsch.(Da steht ja nicht nach bestem Wissen eines Fachmanns)
Angenommen ich habe einen Wagen als unfallfrei gekauft - nie ein Unfall gehabt und dementsprechend wurde auch nie zu meiner Zeit was daran geschweißt etc-und was vorher war kann ich ja als Nichtfachmann nicht beurteilen bzw wahrscheinlich garnichtmal erkennen- dann muß ich ja wohl als nicht Fachmann dem zustimmen können ohne eine Begutachtung von Fachmännern...?
Hätte man mir natürlich gesagt das da schonmal was dran gemacht wurde würde ich es ja einsehen das ich das logischerweise auch erwähnen muß, denn dann weiß ich es ja....
Gruß

-- Editiert von Tazman am 24.06.2004 18:32:51

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tazman
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

wie lang ist die Gewährleistung denn?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

die Gewährleistung beträgt 24 Monate.
Sie kann, bei gebrauchten Sachen auf 12 Monate verkürzt werden. Aber beides muss schriftlich im Kaufvertrag festgehalten sein.
Viel Glück beim Verkauf, habe aber auf Grund der verlangten Zusicherungen meine Bedenken.

Gruß Spezi

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.319 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen