Autoverkauf - wann kommt der Vertrag zustande

4. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
amz545634-87
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Autoverkauf - wann kommt der Vertrag zustande

Hallo Netzgemeinde.
Ich möchte mein Auto verkaufen und da melden sich natürlich einige Interessenten. Auch aus dem Ausland ist ein Privatmann dabei, der extra nach Deutschland kommen möchte und auch einen Trailer - angeblich schon - gemietet hat. Ich frage mich nun, wenn ich das Auto zwischenzeitlich an einen der anderen Interessenten verkaufe, kann der ausländische Interessent auf Schadenersatz bestehen? Ich habe ihm bislang nur Daten zum Wagen gesendet und ihm gesagt, dass ich unter Preis X nicht verkaufen werde.
Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzung!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119313 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von amz545634-87):
kann der ausländische Interessent auf Schadenersatz bestehen?

Kann er.

Die wichtigere Frage wäre, ob er den durchsetzen kann.

Wenn es einen Kaufvertrag gibt oder zumindest eine verbindliche Zusage / Reservierung gibt, dann könnte Schadenersatz nicht ausgeschlossen sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7099 Beiträge, 1479x hilfreich)

Zitat:
der extra nach Deutschland kommen möchte und auch einen Trailer - angeblich schon - gemietet hat.


Vorsicht vor dieser Art Käufer!

Zitat:
Ich frage mich nun, wenn ich das Auto zwischenzeitlich an einen der anderen Interessenten verkaufe, kann der ausländische Interessent auf Schadenersatz bestehen? Ich habe ihm bislang nur Daten zum Wagen gesendet und ihm gesagt, dass ich unter Preis X nicht verkaufen werde.


Bei mir sind gerade zumindestens die gelben Warnleuchten an!

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von amz545634-87):
Ich habe ihm bislang nur Daten zum Wagen gesendet und ihm gesagt, dass ich unter Preis X nicht verkaufen werde.


Dann fehlen ja noch die übereinstimmenden Willenserklärungen. IMO ist der Hinweis "für weniger als 2000 verkaufe ich nicht" noch kein Angebot über 2000, sondern nur die Einladung, ein Angebot über 2000 abzugeben.

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#4
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn es einen Kaufvertrag gibt oder zumindest eine verbindliche Zusage / Reservierung gibt, dann könnte Schadenersatz nicht ausgeschlossen sein.

Ergänzend dazu: das kann auch, je nach Kommunikation, eine "Reservierung zur Begutachtung" darstellen. Dann hätte man zwar noch keinen Kaufvertrag, würde sich aber u.U. für die entstehenden Aufwendungen des Interessenten ersatzpflichtig machen. Das kann bei Anreise aus dem Ausland plus Hänger (wobei da fraglich wäre, ob das dann nicht Privatvergnügen des Interessenten wäre - schließlich kann er bei einer unverbindlichen Besichtigung nicht davon ausgehen, dass ein KV zustande kommen wird!) durhchaus ein empfindliches Sümmchen sein.

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#5
 Von 
amz545634-87
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Dann hätte man zwar noch keinen Kaufvertrag, würde sich aber u.U. für die entstehenden Aufwendungen des Interessenten ersatzpflichtig machen.


Falls es dazu kommt, sollte man entsprechende Forderungen genau prüfen, es gibt nämlich auch Leute, die auf der Masche reiten, die machen Besichtigungstermine aus, und wenn einer der Anbieter an jemand anders verkauft, erheben sie massive Schadensersatzforderungen für angeblich schon aufgewendete Kosten.

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Falls es dazu kommt, sollte man entsprechende Forderungen genau prüfen,


Wie stellst Du Dir das in der Praxis vor? Oder meinst Du die Höhe der Forderung?

Berry

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10630 Beiträge, 4199x hilfreich)

Primär eher die Grundlage der Forderung.

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#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Letztlich beides. Wenn die Grundlage merkwürdig und die Höhe verdächtig ist.
Solche Leute kommen selten mit "70 EUR Tagesmiete für einen Anhänger", die sagen dann meistens "ich hab schon 500 EUR für Transporter und 150 EUR nicht stornierbare Hotelkosten".

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