Hallo Netzgemeinde.
Ich möchte mein Auto verkaufen und da melden sich natürlich einige Interessenten. Auch aus dem Ausland ist ein Privatmann dabei, der extra nach Deutschland kommen möchte und auch einen Trailer - angeblich schon - gemietet hat. Ich frage mich nun, wenn ich das Auto zwischenzeitlich an einen der anderen Interessenten verkaufe, kann der ausländische Interessent auf Schadenersatz bestehen? Ich habe ihm bislang nur Daten zum Wagen gesendet und ihm gesagt, dass ich unter Preis X nicht verkaufen werde.
Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzung!
Autoverkauf - wann kommt der Vertrag zustande
4. Mai 2020
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Frage vom 4. Mai 2020 | 21:17
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Autoverkauf - wann kommt der Vertrag zustande
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 4. Mai 2020 | 21:49
Von
Status: Unbeschreiblich (119313 Beiträge, 39709x hilfreich)
Zitatkann der ausländische Interessent auf Schadenersatz bestehen? :
Kann er.
Die wichtigere Frage wäre, ob er den durchsetzen kann.
Wenn es einen Kaufvertrag gibt oder zumindest eine verbindliche Zusage / Reservierung gibt, dann könnte Schadenersatz nicht ausgeschlossen sein.
#2
Antwort vom 5. Mai 2020 | 09:42
Von
Status: Schlichter (7099 Beiträge, 1479x hilfreich)
Zitat:der extra nach Deutschland kommen möchte und auch einen Trailer - angeblich schon - gemietet hat.
Vorsicht vor dieser Art Käufer!
Zitat:Ich frage mich nun, wenn ich das Auto zwischenzeitlich an einen der anderen Interessenten verkaufe, kann der ausländische Interessent auf Schadenersatz bestehen? Ich habe ihm bislang nur Daten zum Wagen gesendet und ihm gesagt, dass ich unter Preis X nicht verkaufen werde.
Bei mir sind gerade zumindestens die gelben Warnleuchten an!
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#3
Antwort vom 5. Mai 2020 | 11:11
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
ZitatIch habe ihm bislang nur Daten zum Wagen gesendet und ihm gesagt, dass ich unter Preis X nicht verkaufen werde. :
Dann fehlen ja noch die übereinstimmenden Willenserklärungen. IMO ist der Hinweis "für weniger als 2000 verkaufe ich nicht" noch kein Angebot über 2000, sondern nur die Einladung, ein Angebot über 2000 abzugeben.
#4
Antwort vom 5. Mai 2020 | 13:28
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
ZitatWenn es einen Kaufvertrag gibt oder zumindest eine verbindliche Zusage / Reservierung gibt, dann könnte Schadenersatz nicht ausgeschlossen sein. :
Ergänzend dazu: das kann auch, je nach Kommunikation, eine "Reservierung zur Begutachtung" darstellen. Dann hätte man zwar noch keinen Kaufvertrag, würde sich aber u.U. für die entstehenden Aufwendungen des Interessenten ersatzpflichtig machen. Das kann bei Anreise aus dem Ausland plus Hänger (wobei da fraglich wäre, ob das dann nicht Privatvergnügen des Interessenten wäre - schließlich kann er bei einer unverbindlichen Besichtigung nicht davon ausgehen, dass ein KV zustande kommen wird!) durhchaus ein empfindliches Sümmchen sein.
#5
Antwort vom 5. Mai 2020 | 21:11
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten!
#6
Antwort vom 6. Mai 2020 | 09:27
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
ZitatDann hätte man zwar noch keinen Kaufvertrag, würde sich aber u.U. für die entstehenden Aufwendungen des Interessenten ersatzpflichtig machen. :
Falls es dazu kommt, sollte man entsprechende Forderungen genau prüfen, es gibt nämlich auch Leute, die auf der Masche reiten, die machen Besichtigungstermine aus, und wenn einer der Anbieter an jemand anders verkauft, erheben sie massive Schadensersatzforderungen für angeblich schon aufgewendete Kosten.
#7
Antwort vom 6. Mai 2020 | 12:28
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatFalls es dazu kommt, sollte man entsprechende Forderungen genau prüfen, :
Wie stellst Du Dir das in der Praxis vor? Oder meinst Du die Höhe der Forderung?
Berry
#8
Antwort vom 6. Mai 2020 | 12:44
Von
Status: Gelehrter (10630 Beiträge, 4199x hilfreich)
Primär eher die Grundlage der Forderung.
#9
Antwort vom 11. Mai 2020 | 10:20
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
Letztlich beides. Wenn die Grundlage merkwürdig und die Höhe verdächtig ist.
Solche Leute kommen selten mit "70 EUR Tagesmiete für einen Anhänger", die sagen dann meistens "ich hab schon 500 EUR für Transporter und 150 EUR nicht stornierbare Hotelkosten".
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