BAstlerfahrzeug privat zu privat : gewärhleistung?

2. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Scoobi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
BAstlerfahrzeug privat zu privat : gewärhleistung?

Hallo, habe vor einer Woche meinen alten VW Golf für 750€ verkauft. Der Käufer machte eine probefahrt und schlug sofort zu.
Jetzt eine Woche später hat er mich angerufen und meinte das es ein merkwürdiges geräusch beim bremsen gebe und das er das Fahrzeug evtl. zurückgeben will. Er will also vom kaufvertrag zurücktreten und sien geld wieder haben.

im kaufvertrag steht aber deutlich das der verkäufer keine gewährleistung übernimmt und ich das Fahrzeug als Bastlerfahrzeug verkaufe.
Habe das ABstlerfahrzeug verkauft, weil noch diverse Eintragungen erledigt werden müssen und klarosserieteile umgebaut werden müsen, das heißt das Fahrzeug war auch als bastlerfahrzeug gedacht.

Außerdem kann man bei einem Fahrzeug das 13 Jahre alt ist und schon einigen Km auf dem buckel hat doch keinen Neuwagen erwarten.
Wie sieht es asu wenn dieses geräusch was ernstes ist, muss ich dann das Fahrzeug zurücknehmen und selbst auf den kosten sitzen bleiben ?

oder kann ich das ganze VErweigern weil man bzw. er ja imemrhin ein bastlerfahrzeug gekauft hat ???

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Danke im vorraus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Solange sich die Reklamation nicht auf ausdrücklich oder konkludent zugesicherte Eigenschaften bezieht (also den hier schon diskutierten Fall "Guter Zustand, wird aber als Bastlerfahrzeug verkauft"), hat der K keine Ansprüche gegen Sie.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Scoobi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke Ihnen vielmals!

Schöne grüße

0x Hilfreiche Antwort

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