Bastlerauto abgemeldet verkauft - wegen Unfallschaden wieder zurücknehmen?

30. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
911
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 19x hilfreich)
Bastlerauto abgemeldet verkauft - wegen Unfallschaden wieder zurücknehmen?

Hallo,
wie sieht es aus, wenn man eine Auktion macht, indem Bastlerauto steht und das der Wagen schon über ein Jahr abgemeldet ist.
Die Werkstatt meinte, das Zündverteiler kaputt ist und dann ist er wieder ok, so habe ich ich ihn auch verkauft.
Nun schreibt Käufer der Wagen hat Motorschaden und Unfallschaden. In der Auktion stand folgendes ...der Wagen ist soweit mir bekannt unfallfrei und hat soweit mir bekannte mängel Zündverteiler-

Darunter ein disclaimer:

Sämtliche Angaben, Bilder und Hinweise zur Ware stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und dienen ausschließlich der allgemeinen Beschreibung. Die Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht und möglichst genau, damit sich der Käufer ein genaues Bild davon machen kann. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeder Gewährleistung und Rücknahme Bieten sie nicht, wenn sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.


Wusste nix von den Unfallschaden und Motorschaden. Habe aber auch kein alten Vertrag mehr vom vorbesitzer.
Der Hammer ist, der Verkäufer bietet komischerweise zur Zeit Motor mit motorschaden an und hat mich angerufen und wollte geld zurück, dann würde er ihn behalten.


Wie verhalte ich mich?

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

>>Wie verhalte ich mich?<<

Seelenruhig!

Gruß, W.H.

-----------------
"<a href="http://www.vendere-mobile.de" target="_blank">www.vendere-mobile.de</a>"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
911
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 19x hilfreich)

Hab mir deine HP angescahut, eigendlich sehr geile Idee, ich glaube nur du machst zu wenig werbung, wusste bis jetzt nix davon.

Du meinst seelenruhig, wie darf ich das verstehen, wer hat Recht bzw. wird voraussichtlich recht bekommen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

Wenn im Text einer PRIVAT (!!!)-Auktion steht: "...soweit mir bekannt..." und dazu noch Bastlerauto, dann muss jeder halbwegs Hirnbesitzende und -nutzende Autokäufer das Risiko eines solchen Kaufs kennen. Dazu noch Ausschluss der Gewährleistung und wahrscheinlich ein niedriger Preis. Was will denn der Käufer? Arglistige Täuschung unterstellen? Da muss er sich aber mächtig anstrengen.

Gruß, W.H.

PS: Danke für die Blumen bzgl. meines Gewerbes - (Print-)Werbung ist im übrigen seeeehr teuer und meist ineffizient. Meine Kunden kommen hauptsächlich durch Empfehlungen und durch positive Presse.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
911
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 19x hilfreich)

Hi, danke für deine Antwort. Ja, Auto hat nur 1700 euro gekostet und er hat sich den wagen vorher auch nicht angeschaut sondern gleich Transportunternehmen bestellt und abholen lassen.

Er droht mir jetzt mit Geldminderung oder rücknahme oder er geht zum anwalt....

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
911
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo, vielleicht hat ja jemand die gleichen Erfahrungen gemacht und kann mich beruhigen oder kann mir vielleicht ein Anwalt das bestätigen, dass ich nicht den Wagen bzw. Geld dem Käufer zurückzahlen muss.

Bin für jede Antwort dankbar...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.432 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen