Baujahr verschwiegen - Erstzulassung 13 Monate spä

21. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
biker5588
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Baujahr verschwiegen - Erstzulassung 13 Monate spä

Hallo...

habe folgendes Problem...

ich habe gestern bei einem VW Autohaus ein Vorführwagen (VW Golf Variant) gekauft. Im Gegenzug habe ich mein altes Auto (VW Passat) zur Anrechnung an den Kaufpreis an das Autohaus verkauft.
Zu Hause stellte ich dann erhebliche Mängel an den Reifen fest. Dadurch wurde ich misstrauisch und checkte das ganze Auto nach. Dabei stieß ich u.a. auch auf die Jahreszahl 2008 auf meiner Batterie, obwohl das Auto eine Erstzulassung vom 12.01.2010 aufweist. Daraufhin suchte ich am Auto nach dem Typenschild und stieß dort auf das Baujahr 11/2008. Vom Verkäufer wurde ich darüber nicht informiert. Weiterhin wurde mir das Auto als WeltAuto verkauft und ich habe kein Zertifikat dafür erhalten.
Aufgrund der groben Mängel und der arglistigen Täuschung (Baujahr vs. Erstzulassung) möchte ich gern sofort vom Kaufvertrag zurücktreten. Habe ich diese Möglichkeit oder was kann ich machen?

Danke für eure hilfe...

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Baujahr und Erstzulassung müssen nicht identisch sein (keine arglistige Täuschung!!!)! Mängel an den Reifen = grobe Mängel???? Nein!!!

Was heißt "WeltAuto"? Zertifikat?



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#2
 Von 
biker5588
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ja aber über ein jahr später zugelassen ohne das wir darauf hingewiesen wurde finde ich schon hinterlistig oder??
da kann man sich ja nicht mal drüber informieren, was das auto wert wäre, da kein "wertermittler" solch große unterschiede zwischen erstzulassung und baujahr überhaupt akzeptiert...
also finde ich es schon eine täuschung...!!

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#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Persönlich kann ich die (Ent-)Täuschung nachvollziehen - juristisch ist es aber keine arglistige Täuschung. Man sollte immer ALLES vorher nachfragen und sich schriftlich im Vertrag bestätigen lassen.

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#4
 Von 
biker5588
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn ich mir aber einige Urteile anschaue... wird dort von einem sachmangel gesprochen... somit ist das fahrzeug mangelhaft!!
oder wie soll ich diese urteile sonst verstehen? warum wurde dem käufer dort recht gegeben?

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#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Welche Urteile meinen Sie?

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#6
 Von 
biker5588
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Es ist halt eine Wertungsfrage, wieviel Zeit dazwischen liegen darf und ab wann es eine arglistige Täuschung darstellt. OLG Karlsruhe (Az. 1 U 10/04 ) hat eine arglistige Täuschung bei 5 1/2 Jahren angenommen. Ob 13 bzw. 14 Monate dafür ausreichend sind???

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#8
 Von 
Greg0r
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 244x hilfreich)

Hallo,
Wie sieht das mit Garantie aus? Je nach Hersteller hat man teilweise zwischen 2 und 7 Jahren.
Eine Gewährleistung würde ich hier zwar sehen nur ist das ja was anderes als Garantie. Hier würde ich ja eine erhebliche Verkürzung falls es uberhaubt noch eine Garantie gibt als Mangel ansehen und hier einen großen Preisnachlass als erforderlich sehn!
Man geht ja von einer Erstzulassung mit aus, das das Bj nicht 12 Monate fruher liegt und sicher auch schon lange beim Vk steht und damit der Garantiestart beginnt und läuft...


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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"

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#9
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Die Neuwagengarantie beginnt immer ab Erstzulassung. Erstzulassung bedeutet: der Tag an dem das Fahrzeug erstmals zum öffentlichen Verkehr zugelassen wurde, also die Eintragung im Kfz-Brief / Kfz-Schein bzw. Zulassungsbesch. I / II. Wann das Fahrzeug gebaut wurde ist unerheblich.

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#10
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

VW - da weiß man was man hat.

Können Sie das mit dem Weltauto beweisen? Wenn der Händler unberechtigt diese VW-Marke benutzt hat für den Verkauf, wäre es den Versuch wert, sich an VW zu wenden.

Ansonsten: Am besten mit allen Unterlagen zu einem Fachanwalt gehen und beraten lassen. Das Alter bei Erstzulassung ist grenzwertig, doch vielleicht findet er einen Ansatz.

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"Motto: Sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit."

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#11
 Von 
Greg0r
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 244x hilfreich)

quote:
[Die Neuwagengarantie beginnt immer ab Erstzulassung. Erstzulassung bedeutet: der Tag an dem das Fahrzeug erstmals zum öffentlichen Verkehr zugelassen wurde, also die Eintragung im Kfz-Brief / Kfz-Schein bzw. Zulassungsbesch. I / II. Wann das Fahrzeug gebaut wurde ist unerheblich. /quote]

Leist ist das ein Irrtum der weit verbreitet ist!
Garantie beginnt mit der Auslieferung an den Händler!!!!
Wenn ein Auto nie zugelassen wird hat der dann erst 10 Jahre später immer noch die gleichen Garantieansprüche wie einer der vor 2 Monaten vom Band lief? Wohl kaum!
Leider musste ich das am eigenen Leib erfahren!


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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"

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#12
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Bei einem Vorführwagen ist eigentlich klar das die Karre da einige Zeit rumstand.

Nur bei einem angeblichen Neuwagen wäre eine Rückgabe möglich.

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" Gruss aus Offenbach"

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#13
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Bei der Garantie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Herstellers. Einzelheiten sind den jeweiligen Garantiebedingungen zu entnehmen. I.d.R. sind EZ bis 24 Monate kein Problem.

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