Bauteil aus Gewährleistung ausgeschlossen

9. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Moat
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Bauteil aus Gewährleistung ausgeschlossen

Hallo,

vor einem Monat habe ich von einem Händler ein Fahrzeug gekauft. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate. Im Kaufvertrag wurde die Steuerkette wegen werksseitiger Fehler aus der Gewährleistung ausgeschlossen. Nun ist vermutlich genau dieses Bauteil defekt.

Meine Frage ist nun, ob der Händler bestimmte Bauteile aus der gesetzlichen Gewährleistung ausschließen darf, oder ob ich in diesem Fall auf den Kosten selbst sitzen bleibe?

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Ja, er das darf er, muss er sogar um keine zivil- und strafrechtlichen Folgen befürchten zu müssen..


Wenn man bewußt etwas kauft das defekt ist, dann weis man das schlieslich vorher.
Dann ist das zwar ein Mangel, aber kein gewährleistungsrechtlich relevanter Mangel mehr.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Moat
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wurde auf diesen Mangel ja nicht hingewiesen. Er hat sich eben jetzt erst, nach einem Monat, bemerkbar gemacht.

Da es sich um einen Unternehmer handelt, darf er ja die Gewährleistung nicht ausschließen. Deshalb habe ich mich gefragt, was die Gewährleistung für einen Sinn macht, wenn er die Bauteile die am wahrscheinlichsten kaputt gehen von dieser ausschließen darf.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Moat am 09.11.2014 21:26

Im Kaufvertrag wurde die Steuerkette wegen werksseitiger Fehler aus der Gewährleistung ausgeschlossen.

Das heißt du hast einen Wagen mit kaputter Steuerkette gekauft.

quote:
von Moat am 09.11.2014 22:58

Ich wurde auf diesen Mangel ja nicht hingewiesen.

Der steht nach eigenen Angaben im Kaufvertrag. Ergo ist es kein Mangel sondern "vereinbarte Beschaffenheit"

quote:
von Moat am 09.11.2014 22:58

Da es sich um einen Unternehmer handelt, darf er ja die Gewährleistung nicht ausschließen. Deshalb habe ich mich gefragt, was die Gewährleistung für einen Sinn macht, wenn er die Bauteile die am wahrscheinlichsten kaputt gehen von dieser ausschließen darf.

Das ist richtig. Er darf die Gewährleistung nicht ausschließen. Auch nicht für die kaputte Steuerkette. Diese kannst du aber nicht mit der Begründung auf den Defekt und Berufung auf Gewährleistung reklamieren, da der defekt die "vereinbarte Eigenschaft" darstellt und somit keinen Mangel darstellt.

-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Verschleißteile sind immer von der Gewährleistung ausgeschlossen, und er hatte ja auch das bewusste Teil Steuerkette ausgeschlossen.

Das Auto war ja zum Zeitpunkt der Übergabe in Ordnung, einen Monat in Gebrauch. Nur war halt, die Herstellerprobleme bekannt, und der Händler darf dies ja machen. Bei einigen Autos ist das kein Ersatzteil sondern eben ein Verschleißteil.
Sonst hätte man die Vereinbarung im Kaufvertrag nicht akzeptieren dürfen.

Wenn es sich um ein Produkt aus dem VAG Konzern handelt, dann sollte man bei solchen Hinweisen nur mal im Netz Tante Google befragen. Sollte das Fahrzeug noch keine drei Jahre alt sein, kann man prüfen ob die Hersteller Garantie noch greift.




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von 0815Frager am 10.11.2014 07:17

Verschleißteile sind immer von der Gewährleistung ausgeschlossen <hr size=1 noshade>

So pauschal wie du deine Antwort formuliert hast, so falsch ist sie, denn Verschleißteile unterfallen auch der Gewährleistung.
Die Gewährleistung ist nämlich eine "Mängelhaftung" und bestimmt die Rechtsfolgen und Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer wenn er mangelhafte Ware geliefert hat. Die Paragraphen 434 BGB und 476 BGB sind hier deutlich. Dabei ist zu sagen, dass der Verschleiß keinen Mangel darstellt, da dieser "mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar" ([URL=http://dejure.org/gesetze/BGB/476.html]§476 BGB [/URL]) ist!

quote:<hr size=1 noshade>von 0815Frager am 10.11.2014 07:17

Bei einigen Autos ist das kein Ersatzteil sondern eben ein Verschleißteil. <hr size=1 noshade>

Alles unterliegt einem Verschleiß. Es gibt den Verschleiß durch Nutzung und den Verschleiß durch Alterung. Soll heißen, dass selbst die Mona Lisa zerfällt.


-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich wurde auf diesen Mangel ja nicht hingewiesen. <hr size=1 noshade>

quote:<hr size=1 noshade> Im Kaufvertrag wurde die Steuerkette wegen werksseitiger Fehler aus der Gewährleistung ausgeschlossen. <hr size=1 noshade>

Es steht doch im Kaufvertrag? Wenn man nicht liest was man unterschreibt, fällt das erst mal unter "selbst schuld".
Da müsste man einem Richter schon genau erklären, wie das durch den Händler verheimlicht wurde.



quote:<hr size=1 noshade>Da es sich um einen Unternehmer handelt, darf er ja die Gewährleistung nicht ausschließen. <hr size=1 noshade>

Hat er ja auch nicht, er hat einen Mangel benannt und für diesne Mangel gilt der Ausschluss der Gewährleistung.
Und das ist auch vollkommen in Ordnung und von Gesetzgeber gedeckt.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5890x hilfreich)

Um es einfach mal etwas verständlicher zu formulieren.
1) Die Gewährleistung ist gestzlich verankert, ein Händler kann gegenüber einer Privatperson die Gewährleistung/Sachmängelhaftung nicht ausschliessen, auch nicht für Verschleissteile. Auch Verschleissteile müssen beim Gefahrenübergang noch in Ordnung sein.
Beispiel Bremsbeläge: Beim Gefahrenübergang müssen diese noch die Mindestdicke aufweisen, ansonsten wäre es ein Sachmangel.

Hier wurde nun beim Kauf vereinbart, dass die Steuerkette mangelhaft ist. Diese Zusage wurde eingehalten. Die Kette ist mangelhaft. Man hat somit keinerlei Gewährleistungsansprüche an den Verkäufer.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 226x hilfreich)

Ich bin mir nicht so sicher, ob der Passus mit dem werkseitigen Fehler der Steuerkette tatsächlich die Gewährleistung ausschließt.

Wenn ich das richtig verstehe, geht bei dem Fahrzeugtyp die Steuerkette häufiger kaputt. Dies meint nun der Händler mit dem werkseitigen Fehler. Ob das aber tatsächlich als ein werkseitiger Fehler zu bewerten ist, weiß nur der Hersteller selber und wenn von dem keine entsprechende Aussage vorliegt, kann der Passus des Händler auch gegenstandslos sein.

Anders sieht es aus, wenn tatsächlich genau an diesem Fahrzeug eine fehlerhafte Steuerkette eingebaut ist und dies vom Hersteller dem ersten Besitzer mitgeteilt wurde und diese Info jeweils beim Verkauf weitergeben wurde. Ich denke aber, dass dieser Fall hier nicht zutrifft.

Dennoch kann hier natürlich keiner sagen, ob hier die Gewährleistung wegen üblichen Verschleiß ausgeschlossen ist, weil der TE mit den wichtigsten Infos spart.
Was ist es für ein Fahrzeug (BMW, 2 Liter Diesel)?
Gesamtkilometerstand?
Kaufpreis?


Gruß

Uwe


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn ich das richtig verstehe, geht bei dem Fahrzeugtyp die Steuerkette häufiger kaputt. Dies meint nun der Händler mit dem werkseitigen Fehler <hr size=1 noshade>

Dann könnte der Ausschluß auf wackeligen Beinen stehen.

Wobei ich persönlich durchaus dazu tendieren würde, auch einen solchen Ausschluß als konform zu erkennen, wenn er denn genau genug benannt wurde.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Moat
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die vielzahl an Antworten.

Bei dem Fahrzeug handelt es sich um den BMW 320d, Bj 2010 80.000 KM Laufleistung, bei dem die Steuerkette bei einer größeren Stückzahl Probleme macht. Eine offizielle Rückrufaktion gab es bis dato nicht.

Für den Händler ist es natürlich ein größeres Risiko, das auch bei meinem Fahrzeug die Steuerkette Probleme macht.

Deswegen wurde es aus der Gewährleistung ausgeschlossen.

-- Editiert Moat am 10.11.2014 19:59

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Ich würde hier eher dazu tendieren, dass der Passus unwirksam ist. Er hebt nicht auf die konkrete Beschaffenheit des Fahrzeugs ab, sondern auf eine allgemeine Anfälligkeit der Baureihe, die aber nicht zwangsläufig beim konkreten Fahrzeug vorliegt. Also kann er keine Vereinbarung über die Beschaffenheit des Fahrzeuges darstellen.

Unter der Annahme, dass es sich auf das konkrete Fahrzeug bezieht, käme es meiner Ansicht nach auf die exakte Formulierung aus. Hat es der Händler tatsächlich in der Form geschrieben, dass er die Gewährleistung ausschließt, weil das Bauteil einen Fehler hat? Dann ist das keine Vereinbarung einer Beschaffenheit, sondern ein Gewährleistungsausschluss, bei dem freundlicherweise gleich eingestanden wird, dass der Mangel schon bei Übergabe bestand. Das mag jetzt Haarspalterei sein, aber von einem Unternehmer kann verlangt werden, dass er Verträge sauber formuliert.

Ideal wäre noch, wenn man nachweisen könnte, dass diese Klausel in mehreren Verträgen vorkommt, denn dann könnte man §305c Abs. 2 BGB anbringen.

-----------------
"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>sondern ein Gewährleistungsausschluss, bei dem freundlicherweise gleich eingestanden wird, dass der Mangel schon bei Übergabe bestand. <hr size=1 noshade>

Und?



quote:<hr size=1 noshade>Das mag jetzt Haarspalterei sein, aber von einem Unternehmer kann verlangt werden, dass er Verträge sauber formuliert. <hr size=1 noshade>

Die Gerichte schließen sich durchaus Deiner Meinung an.
:grins:





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

quote:
Bei dem Fahrzeug handelt es sich um den BMW 320d, Bj 2010 80.000 KM Laufleistung, bei dem die Steuerkette bei einer größeren Stückzahl Probleme macht. Eine offizielle Rückrufaktion gab es bis dato nicht.

Da ich selbst so ein besagtes Modell als Touring fahre, BMW hatte keinen Rückruf, richtig so weit.
Auch bei meinem wurde das ganze vor einem Jahr auf Kulanz schon getauscht, Kette und Spanner.
Doch jetzt mal die Frage, den Fehler hört man schon im Anfang heraus, das Motorgeräusch (besonders in der Garage) ist wahrnehmbar, und danach zum freundlichen in die Werkstatt. Die Kette reist nur, wenn man trotz dem Geräusch noch weiter fährt. Bei 80.000 km wenn das Auto in der Fachwerkstatt zum KD war, denke ich auch meiner Erfahrung ist es bei BMW kein Problem.
Das Geräusch kommt von heute auf morgen, und 4 Wochen wärst Du nicht mit dem Fehler mit dem Auto gefahren, der Meister bei BMW sagte mir damals max 300 km, dann wäre auch meine gerissen.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 226x hilfreich)

@Moat
Bei dem Fahrzeugalter und bei einer Laufleistung sehe ich es als durchaus möglich, dass die defekte Steuerkette als Mangel angesehen wird.

Wie 0815Frager schon geschrieben hat, besteht eine gute Chance, dass die Reparaturkosten von BMW komplett oder teilweise aus Kulanz übernommen werden. Wenn nur teilweise, so werden es zumindest die Teilekosten sein.

Wenn BMW nur die Teilekosten übernimmt und der Händler, bei dem du das Fahrzeug gekauft hast, ein BMW-Autohaus ist, so sollte eine Lösung doch möglich sein. Autohäuser übernehmen ungern Teilekosten, sind aber oft bereit Arbeiten kostenlos durchzuführen.

Bevor du die Keule rausholst, versuche mal mit dem Händler zu sprechen.


@0815Frager
Der TE hat nicht geschrieben, dass die Kette gerissen ist, sondern dass vermutlich die Steuerkette defekt ist. Das verstehe ich so, dass der Defekt sich in seinem Anfangsstadium zeigt also durch Geräusche. Es ist also durchaus möglich, dass vor 4 Wochen beim Kauf diese Geräusche noch nicht hörbar waren.


Gruß

Uwe


-----------------
" "

-- Editiert Uwe Mettmann am 11.11.2014 08:58

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Moat
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich war heute beim Händler und habe nächste Woche einen Termin in der Werkstatt. Meine Meinung ist auch, jetzt nicht sofort die Katze aus dem Sack zu lassen, sondern erstmal abzuwarten ob sich BMW Kulant zeigt und die Kosten zu einem großen Teil übernimmt. (Scheckheftgepflegt ist das Auto ja)

Ich danke euch für eure Meinungen und melde mich auf jeden Fall sobald ich was neues Erfahre.

Gruß
Martin

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sebastian.1983
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen, habe mein Problem gegoogelt und habe dieses Thema gefunden.
Zuerst einmal, in der Hoffnung dass Martin Benachrichtigungen bei neuen Antworten aktiviert hat:
@Martin: Gab es etwas Neues?

Mein Händler hat bei einem Jetta 1.4 TSI auch den Hinweis reingeschrieben, dass nur Motor und Getriebe von der Gewährleistung abgedeckt sind. Die Steuerkette hat er separat aufgeführt und ausgeschlossen. Sie ist aber nicht als defekt benannt und mündlich wurde versichert, dass alles in Ordnung ist und sämtliche Geräusche normal sind.

Ich bin etwas verunsichert, ob ich die Kette einmal von VW prüfen lassen sollte und ob es im Fall der Fälle eine Handhabe gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Moat
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Sebastian,
du hattest tatsächlich Glück, das ich meine Benachrichtigung bei neuen Antworten aktiviert habe.

Ich hatte damals einen Termin in einer BMW Vertragswerkstatt um das Thema Steuerkette einfach mal zu diskutieren. Die Aussage des Werkstattmeisters war damals, dass das Fahrzeug bei jedem Service auf Auffälligkeiten (wie z.B. schabende oder rasselnde Geräusche) hin überprüft wird und das Bauteil erst bei einer solchen Feststellung getauscht werden sollte.

Die Aussage hat mich damals dazu bewogen erstmal nichts zu machen. Heute hab ich über 200t Kilometer auf dem Tacho und der Motor läuft immer noch wie am ersten Tag. Ich hatte erst letztens mit meinem Vater die gleiche Diskussion wie du (fährt einen Eos 1.4TSI).. auch er hatte überlegt die Steuerkette überprüfen zu lassen weil er (wie ich) auf den verschiedensten Foren über Probleme mit der Steuerkette gelesen hatte und sich davon wahnsinnig machen hat lassen (ich habe das Gefühl das es dir genau so geht). Je tiefer man nach den Problemen gräbt umso mehr findet man dazu.

Ich denke mittlerweile, das wir uns einfach nur verrückt machen haben lassen von den Problemfällen in Foren, die aber in keiner Relationszahl zu den produzierten Autos mit genau deinem Motor steht. Wenn wirklich so viele Autos Probleme mit der Steuerkette hätten, gäbs wahrscheinlich auch eine Rückrufaktion oder ähnliches.

Was ich sagen will: Du hast dir ein schönes Auto gekauft, fahr erstmal eine Zeit damit! Und wenn du mal beim Service bist, frag einfach wegen der Steuerkettenproblematik nach.

Ich hoffe, ich konnte dich bei deiner Meinungsbildung unterstützen, auch wenn ich dir rechtlich gesehen keine Auskunft geben kann und dir natürlich auch nicht versichern kann, das bei deinem Fahrzeug alles in Ordnung ist.

Gruß
Martin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von Sebastian.1983):
Mein Händler hat bei einem Jetta 1.4 TSI auch den Hinweis reingeschrieben, dass nur Motor und Getriebe von der Gewährleistung abgedeckt sind. Die Steuerkette hat er separat aufgeführt und ausgeschlossen.


So eine Einschränkung der Gewährleistung ist schlichtweg unwirksam.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von fm89):
So eine Einschränkung der Gewährleistung ist schlichtweg unwirksam.

Kommt auf die Formulierung an und ob es ein Umgehungstatbestand ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Sebastian.1983
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Antworten. Die exakte Formulierung ist:

Steuerkette Keine Garantie oder Gewährleistung.

Der Satz steht genau so unter Sondervereinbarungen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kommt auf die Formulierung an und ob es ein Umgehungstatbestand ist.


Ein gewerblicher Verkäufer kann die Gewährleistung nicht auf bestimmte Bauteile einschränken, egal mit welcher Formulierung.

Zitat (von Sebastian.1983):
Steuerkette Keine Garantie oder Gewährleistung


Garantie muss er ohnehin nicht geben, also kann er diese auch munter beschränken. Bei der Gewährleistung sieht es wie gesagt anders aus.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Sebastian.1983
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank Euch dreien für die schnellen und hilfreichen Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Sebastian.1983):
Steuerkette Keine Garantie oder Gewährleistung.

Das ist nichtig.



Zitat (von fm89):
Ein gewerblicher Verkäufer kann die Gewährleistung nicht auf bestimmte Bauteile einschränken, egal mit welcher Formulierung.

Aber sicher kann er das.
Wäre die Steuerkette bei Verkauf tatsächlich defekt, kann er das entsprechend formulieren und damit wäre die raus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wäre die Steuerkette bei Verkauf tatsächlich defekt, kann er das entsprechend formulieren und damit wäre die raus.


Nein, das wäre dann ein bekannter Mangel, für den der Käufer keine Nacherfüllung verlangen könnte, aber kein pauschaler Ausschluss eines Bauteils (auch wenn es in der Wirkung dann vergleichbar wäre)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.786 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen