Beim Gebrauchtwagenkauf betrogen worden

1. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
kosekone
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)
Beim Gebrauchtwagenkauf betrogen worden

Hallo,

Habe mir vor 3 Tagen einen gebrauchten Ford Ka gekauft.
850 Euro, BJ 2002, 68000 runter laut Uhr.

Wahrscheinlich schon zu schön um wahr zu sein, aber die Vernunft hat komplett ausgesetzt wie ihr im folgenden feststellen werdet.

Der Wagen war bei mobile.de für 950€ inseriert und stand bei einem Händler in Berlin, bei mir um die Ecke.

Habe erst kurz angerufen und bin dann mit einem Freund vorbeigefahren. Seriös sah der Hof nicht aus aber das ist ja auch nichts neues, denke ich.

Begrüßt wurde ich von mehreren ausländischen Mitbürgern, die sich im späteren Verlauf als Polen herausstellten.
Da wir ja versuchen uns von Klischees zu distanzieren und der Wagen bei der Probefahrt eigentlich auch sehr rund lief (Mein Kollege bemängelte ausschließlich die Kupplung, aber was will man erwarten bei dem Preis) haben wir noch einen Hunni heruntergehandelt und zugeschlagen.
Dabei ist "heruntergehandelt" eigentlich der Falsche Begriff, denn der Händler ist ohne großes Zögern auf meinen Preisvorschlag eingegangen.

100 Euro wurden angezahlt, Kaufvertrag und Übergabe von Papieren sollten am Tag darauf gemacht werden, weil der TÜV-Prüfer wohl abends noch kommt und seinen Stempel daraufsetzt. Frischer TÜV also, wunderbar. Dass die oft mit im Boot sitzen war mir zwar klar, aber mir kann das ja nicht passieren.

Habe also am nächsten Tag dann die Papiere geholt (Fahrzeugbrief/Schein und HU/AU) und den Kaufvertrag fertig gemacht ohne ihn einmal zu lesen. Das Geld wurde auch direkt bezahlt.

Der Termin beim LABO für die Zulassung war eine Stunde später. Ich bin dann also direkt dort hingefahren und habe mir die Kennzeichen abgeholt und danach wieder zurück zum Autohof. Hier wurden mir die Schlüssel übergeben und der Wagen war nun meiner.

Die Freude war groß, bis ich an einer Tankstelle ein paar Straßen weiter bemerkte dass die Fahrertür sich nicht von außen öffnen lässt. Da hat der Händler natürlich nichts von gesagt. Auf Nachfrage wurde uns erwidert, dass keine Mängel bekannt sind.

Nagut, dachte ich mir. Da werde ich jetzt wohl mit leben müssen. Für 850 Euro ja trotzdem noch ein ziemliches Schnäppchen.

Doch es ging heiter weiter. Abends betätigte ich zum ersten mal die Hupe und hörte nichts.
Wie konnte der Wagen so durch den TÜV kommen? Es fehlten 2 oder 3 Sicherungen im Sicherungskasten, also ist auch dieses Problem nicht so weltbewegend, nahm ich an.

Ich war immer noch zufrieden mit dem Kauf, und stellte den Wagen über die Nacht bei mir in den Hof.

Gestern bin ich dann den ganzen Tag gefahren. Alles soweit reibungslos. Bis ich um c.a. 2 Uhr nachts bemerkte dass der Wagen nicht mehr richtig zieht und der Motor leicht überdreht, also beim Gas geben sehr laut wird. Und das in allen Gängen. Meine Freunde hörten das nicht und überzeugten mich davon dass ich mir das einbilde. Mit einem sehr schlechten Gefühl fuhr ich nach Hause und ging schlafen.

Heute ging dann gar nichts mehr. Der Wagen zog überhaupt nicht mehr und überdrehte völlig.
Mit 50 im vierten klingt der Wagen also so wie mit 50 im ersten. Der Wagen ist unfahrbar!!!

Ich sah nun endlich ein dass ich komplett über den Tisch gezogen wurde.
Habe mir jetzt den Vertrag endlich mal richtig durchgelesen und laut diesem verzichte ich auf jegliche Gewährleistung.

Dass das Unsinn ist weiß ich natürlich selber, aber viel besser macht das die Situation auch nicht.

Ich werde nun morgen einfach hingehen und versuchen mein Geld zurückzuholen. Der Vater von einem Freund von mir, der relativ Versiert ist was sowohl die Rechtliche als auch die Technische Seite betrifft, geht nach Schilderung des Problems davon aus, dass es sich wohl um eine notdürftig reparierte Kupplung handeln dürfte, die ihren Zenit wahrscheinlich schon längst überschritten hat.

Er ist aber einigermaßen zuversichtlich, dass ich mein Geld bekomme, da Autohändler wohl wissen, dass man als Verbraucher beim Gebrauchtwagenkauf rechtlich gut abgesichert ist in Deutschland, gerade hinsichtlich dessen, das die massiven Probleme bereits nach so kurzer Zeit aufgetreten sind.

Andererseits stellt sich die Frage warum die Autohändler hier dann überhaupt so arglistig Täuschen, wenn sie wissen dass der Käufer sowieso in den meisten Fällen vom kauf zurücktreten wird...

Habt ihr vielleicht noch irgendwelche Anregungen und/oder Meinungen zu dem Thema?

Wie kann ich mich zum Beispiel am besten auf das Ganze vorbereiten? Gesetzestexte aus dem BGB ausdrucken und mitbringen? Wenn ja welche? Was ist mit einer Vorgefertigten Rücktrittserklärung? Wie gehe ich am besten vor? Und wie sind meine Chancen auf volle Erstattung des Kaufpreises?

Außerdem: Wie gehe ich vor wenn der Händler uneinsichtig ist und mich wieder nach Hause schickt?

Danke schonmal für eure Anregungen.





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-- Editiert kosekone am 01.12.2013 18:55

-- Editiert kosekone am 01.12.2013 18:58

-- Editiert kosekone am 01.12.2013 19:00

-- Editiert kosekone am 01.12.2013 19:12

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

Na dann wünsch ich Dir, dass als Verkäufer im Vertrag der Händler und nicht eine Privatperson eingetragen ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kosekone
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja, das wird wohl seine Masche sein!
Bei mobile.de stand in der Anzeige Kundenauftrag mit dabei, soweit ich mich erinnern kann.

Er hat uns jedoch nicht bei Vertragsunterzeichnung darauf hingewiesen.
Als Verkäufer steht im Kaufvertrag ein gewisser Herr P. K.
mit der Adresse des Gebrauchtwagenhofes(!!!!)

Bei Google-Suche im Internet nach diesem Namen findet man überall den selben Eintrag, P. K. mit einer anderen Adresse in Berlin.

Unterschrieben wurde ebenfalls als P. K. allerdings soweit ich mich erinnern kann, vom Händler selbst. (Es kann auch sein dass die Unterschrift schon drauf war aber das glaube ich nicht)

Für den Ablauf des gesamten Kaufvorganges habe ich einen Zeugen!

Edit: Gerade nochmal den Freund der dabei war gefragt... Der ist sich sicher dass der Händler selber als P. K. unterschrieben hat.



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-- Editiert kosekone am 01.12.2013 22:18

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Erst einmal herzlichen Glückwunsch zum neuen Auto!

quote:
von kosekone am 01.12.2013 21:57

Bei mobile.de stand in der Anzeige Kundenauftrag mit dabei, soweit ich mich erinnern kann.
Er hat uns jedoch nicht bei Vertragsunterzeichnung darauf hingewiesen

Du musst doch nicht nochmal extra drauf hingewiesen werden.
Lies die Anzeige, lies den Vertrag.

quote:
von kosekone am 01.12.2013 18:53

Andererseits stellt sich die Frage warum die Autohändler hier dann überhaupt so arglistig Täuschen, wenn sie wissen dass der Käufer sowieso in den meisten Fällen vom kauf zurücktreten wird...

Die Antwort hast du schon selbst rausgefunden. Dein Vk ist nicht gewerblich, sondern eine Privatperson.

quote:
von kosekone am 01.12.2013 18:53

Habe mir jetzt den Vertrag endlich mal richtig durchgelesen und laut diesem verzichte ich auf jegliche Gewährleistung.
Dass das Unsinn ist weiß ich natürlich selber, aber viel besser macht das die Situation auch nicht.

Verträge sollte man vor Unterzeichnung lesen. Das ist auch kein Unsinn, sondern dein Hauptproblem.

quote:
von kosekone am 01.12.2013 18:53

Ich werde nun morgen einfach hingehen und versuchen mein Geld zurückzuholen.

Viel Glück, du wirst es brauchen.

quote:
von kosekone am 01.12.2013 18:53

Er ist aber einigermaßen zuversichtlich, dass ich mein Geld bekomme

Ich nicht. Du müsstest deinem privaten Verkäufer nachweisen, dass er die Mängel kannte und dir arglistig verschwiegen hat. Kannst du das nicht und der VK sagt, er kenne die Mängel nicht, dann kannst du nichts ausrichten.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kosekone
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Im Vertrag steht nichts von Kundenauftrag!
Lies bitte mal meinen 2. Post inklusive der Ergänzung und geh darauf ein.

Die Quittung habe ich übrigens auch gerade gefunden.
Von der selben Person unterschrieben wie der Kaufvertrag (nämlich vom Händler) aber eine komplett andere Unterschrift? Komisch...

Ich räume ein dass ich unvorsichtig und Dumm war. Aber ich glaube ganz mit leeren Händen stehe ich nicht da.

Edit: Gibt es eine Möglichkeit die Anzeige via Google Cache o.ä. noch einmal aufzurufen? Bei mobile ist Sie natürlich nicht mehr zu finden... Bin mir nicht mehr sicher ob das mit dem Kundenauftrag in der Anzeige stand.



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""

-- Editiert kosekone am 01.12.2013 22:39

-- Editiert kosekone am 01.12.2013 22:40

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)


Das wird aus verschiedenen Gründen schwierig:

Zunächst müsste der Gewährleistungsausschluss gekippt werden.
Wenn der VK den Kundenauftrag belegen kann, dann schlechte Karten.

quote:
(Mein Kollege bemängelte ausschließlich die Kupplung, aber was will man erwarten bei dem Preis)

Dann wussten Sie, dass die Kupplung verschlissen ist, also würde § 442 greifen, bekannter Mangel. Der VK wäre damit nicht in der Pflicht.

Bei einem 11 Jahre alten Kleinwagen wird eine verschlissene Kupplung mit hoher Wahrscheinlichkeit als "üblicher Verschleiß" durchgehen. Auch dann ist der VK nicht in der Pflicht.

Das der Verkäufer zunächst auch zur Nacherfüllung aufgefordert werden müsste, setzte ich als bekannt voraus.

Ich würde die polnischen Jungs erst mal fragen, ob die mir nicht helfen können. Jedes finanzielle Entgegenkommen, oder tätige Hilfe würde ich als Gewinn sehen.


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"0o--v--o0"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Wenn der VK den Kundenauftrag belegen kann


Wenn der VK der Betreiber des Autohandels ist und die Adresse mit seiner Geschäftsadresse übereinstimmt, wird er es aber schwer haben, zu behaupten, ausgerechnet dieses Auto habe er ausnahmsweise als Privatmann verkauft. Richter sind auch nicht von gestern.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von TheCat am 02.12.2013 10:17

Richter sind auch nicht von gestern.

So weit muss man aber erst einmal kommen. Gericht / Hohe See / Gottes Hand - das übliche Palaver.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von kosekone am 01.12.2013 18:53

Ich werde nun morgen einfach hingehen und versuchen mein Geld zurückzuholen.

Berichte. Wat jibbet?

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 998x hilfreich)

quote:
Berichte. Wat jibbet?


Wahrscheinlich eine gebrochene Nase, 2 gebrochene Rippen, eine blutige Lippe inklusive einem fehlenden Zahn und Kopfschmerzen für die nächsten 2 Jahre...

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

-- Editiert 3,141592653 am 02.12.2013 21:29

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
kosekone
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Falsch. Das Geld gibts komplett erstattet. Schon völlig vergessen den Thread. Danke trotzdem für die Ratschläge.

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1x Hilfreiche Antwort

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