habe mir am Freitag einen Astra 2,0 DTI, EZ 03.04. Das Fahrzeug hatte einen Lackschaden vorne an der Stoßstange. Nach Aussage des Händlers, kam dieses von einem "Gegenrollen" gegen einen
Pfahl. Ich fragte dann nach mehr Beschädigungen, welches der Händler verneinte. Dieses wäre die einzige Beschädigung gewesen.
Zuhause, beim genaueren Untersuchen des Fahrzeuges stellte ich einen Heckschaden fest, die Rückleuchet war ca. 5mm in die Karosserie gedrückt. Ich habe dann noch die Leasinggesellschaft befragt, bei welchem das Fahrzeug vorher geleast war, die sagten mir das der Scheinwerfer vo. li. und die Stoßstange erneuert wurden, der Kotflügel vo. li., die Tür hi.re. und die Heckstoßstange lackiert wurden.
Ich habe den Händler auf diese Schäden angesprochen, dieser verweigert die Rücknahme und meint das sind für ihn keine Fakten, da müsste ich mit leben.
Welche Möglichkeiten habe ich und welche Aussicht auf Rückgabe habe ich?
Bin mit den Nerven durch, freue mich über jede Hilfe.
Beim Kauf hat der Händler einiges verschwiegen
Die Frage ist, warum wurden die Nachlackierungen durchgeführt ??
Wurden Teile ausgewechselt oder handelt es sich um Nachlackierungen aufgrund von Kratzern ??
Letzteres ist nicht Offenbarungspflichtig.
Wurden allerdings Teile ausgewechselt oder übermäßig Spachtel aufgetragen, sieht es schon anders aus.
Da kann Ihnen u.U. jeder Tüv oder Dekra weiterhelfen.
Verschaffen Sie sich zunächst Gewissheit (Fakten) und sprechen dann nochmal mit dem VK, besser noch mit dem VK-Leiter, wenn`s ein größeres Autohaus war.
vielen Dank für Ihre Informationen,
nach Aussage der Verkäufers ist, wie schon gesagt, das Auto gegen ein Hindernis gerollt, darum wurde die Stoßstange lackiert.
Das Leasinggeber-Gutachten sagt jedoch das die Stoßstange,der Kotflügel vo.li. sowie der Scheinwerfer vo.li. erneuert wurden. Zu dem mußte die Motorhaube lackiert werden.
Hier denke ich muß es doch einen größeren Ursprung haben.
Die nach innen gedrückte Heckleuchte
wurde gar nicht repariert, nur die Heckstoßstange überlackiert.
Der Händler meint eine eingedrückte Heckleuchte ist akzeptabel für ein 6 Monate altes Auto, da muß ich mit leben.
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Das würde ich nicht so sehen, das eine eingedrückte Heckleuchte akzeptabel ist, allerdings warum ist Ihnen das nicht vorher aufgefallen ? Das ist ja nun nach Ihren Schilderungen kein versteckter Mangel, sondern für jeden Laien erkennbar. Solche Art von Mängeln (offensichtliche) unterliegen nicht zwangsläufig der Sachmängelhaftung, dem entgegen steht der § 442 BGB
(Kenntnis des Käufers)
Was allerdings die anderen lackierten Sachen betrifft, wäre hier u.U. ein Ansatz zu finden, sofern es sich nicht um eine "harmlose" Nachlackierung handelt.
-- Editiert von krull14 am 09.11.2004 19:30:06
also es ist nun nicht auf den ersten Blick für einen Laien wie mich ersichtlich und um es genau zu sagen ist es einem befreundeten Gutachten aufgefallen, der sich das Fahrzeug angesehen hat. Und da ich keine Ahnung von "Spaltmaßen" und "Sollwerten" habe, fragte ich den Verkäufer im Verkaufsgespräch
nach weiteren Schäden, welches er mir ja verneinte.
Deswegen gehe ich doch zum Händler, weil die Fahrzeuge dort geprüft werden und kaufe nicht von privat, wo der Verkäufer evtl. die gleiche Fachkenntnis hat wie ich.
Und jetzt?
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