Ich habe eine Anzahlung per Überweisung für einen LKW gemacht. Erst danach habe ich eine Probefahrt gemacht und musste feststellen, dass die Achse defekt war. Der Verkäufer will mir jetzt nicht meine 1000 Euro Anzahlung zurückerstatten. Habe außer der Überweisung auf meinem Kontoauszug keine schriftlichen Nachweise dafür. Reicht das aus, um zu klagen. Er hat den LKW immer noch nicht verkauft. Wollte ihm sogar entgegen kommen und nur die Hälfte des Geldes zurück, aber er weigert sich mit verschiedenen Ausreden dagegen. Sollte ich einen Anwalt konsultieren?
Beschädigtes Fahrzeug, Verkäufer will Anzahlung nicht erstatten
9. Januar 2005
Thema abonnieren
Frage vom 9. Januar 2005 | 18:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschädigtes Fahrzeug, Verkäufer will Anzahlung nicht erstatten
#1
Antwort vom 9. Januar 2005 | 19:01
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1089x hilfreich)
Ohne Kenntnis des Kaufvertrages kann man hier wohl keinen Kommentar abgeben.
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
#2
Antwort vom 10. Januar 2005 | 07:36
Von
Status: Praktikant (556 Beiträge, 116x hilfreich)
Also im Normalfall müßte ja im voraus etwas vereinbart worden sein. Vielleicht per E-Mail oder Fax. Die Anzahlung sollte schon irgendwie belegbar sein. Zu einem Kaufvertrag dürfte es ja demnach gar nicht gekommen sein, wenn der mangel schon während der Probefahrt festgestellt wurde.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Auto - Kauf und Verkauf" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 10. Januar 2005 | 07:37
Von
Status: Praktikant (556 Beiträge, 116x hilfreich)
Also im Normalfall müßte ja im voraus etwas vereinbart worden sein. Vielleicht per E-Mail oder Fax. Die Anzahlung sollte schon irgendwie belegbar sein. Zu einem Kaufvertrag dürfte es ja demnach gar nicht gekommen sein, wenn der mangel schon während der Probefahrt festgestellt wurde.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
300.108
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
19 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
15 Antworten
-
8 Antworten