Hallo allerseits,
ich bräuchte mal einen Einschätzung zu folgendem Sachverhalt.
Auto im Internet gefunden und mit dem vermeintlichen Händler einen Termin gemacht.
In der Verkaufsanzeige steht was von defektem Teil XXXX.
Hingefahren, Vertrag unterschrieben und mit dem Auto nach HAuse. Auto in Werkstatt gebracht, zwecks Reparatur. Hier stellt sich nun ein kapitaler Motorschaden heraus.
Kaufvertrag nochmals hervorgekramt, hier steht nun der Passus : Verkauf an gewerblichen Käufer unter ausschluß der Gewährleistung mit Motorschaden.
Käufer ist aber gar kein Gewerbetreibender und wurde auch nie dazu befragt. In der Verkaufsanzeige steht zwar bevorzugt an Händler oder Export, beim Verkaufsgespräch war aber nie die Frage danach.
Weiterhin taucht als Verkäufer im Vetrag plötzlich nicht der Autohändler, sondern wer anders auf. Auch hier wurde nichts von erwähnt, bzw. woher soll der Käufer das wissen. Auto wurde definitiv vom Autohandel eingestellt und auch die Verkaufsverabredungen wurden über die auf der Händlerseite angegebene Rufnummer geführt.
Ebenfalls muss dieser gravierende Mangel dem Verkäufer bekannt gewesen sein.
Fristen zwecks Wandlung des Vertrages, bzw. NAchbesserung sind alle fruchtlos verstrichen. Ebenfalls der letzte Hinweis, das das Auto im Falle des Nichtmeldens repariert wird.
Zusätzlich weißt das Fahrzeug nicht die in der Anzeige beschriebenen Eigenschaften aus. Kein Bremsassistent, Anzahl der Vorbesitzer angeblich drei, wobei beim letzten Eigentümer im Verkaufsvertrag bereits 4 Vorbesitzer stehen.
Ich denke hier liegt ein enormer Betrug vor, weiß das aber rechtlich nicht ganz einzuschätzen.
Wer kann mir freundlicherweise was dazu sagen.
Vielen Dank