Guten Tag,
völlig überfragt mit nur etwas Kenntnis hinsichtlich des BGBs wende ich mich nun an dieses Forum.
Von Beginn: Wir kauften im Februar 2023 einen Gebrauchtwagen bei einem Händler in Herne. Es wurde uns mit zwei Schlüsseln angeboten, allerdings wurde nur einer davon übergeben. Der andere Schlüssel sei,laut Aussage des Händlers, noch beim Vorbesitzer. Dieser würde ihn im Laufe der Woche zu ihm bringen. Im weiteren Verlauf sei der Schlüssel dann noch weg gewesen, 1x wurde er angeblich neu durch den Händler bestellt, dann doch wieder nicht. Dann wurde er nochmal bestellt (keine Bestellbestätigung wurde uns vorgelegt, ich habe es aber schriftlich durch ihn bekommen)- den Schlüssel haben wir bis heute nicht erhalten.
Im Juli 2023 haben wir ein weiteres Auto bei ihm erworben,um welches es hier primär geht. Es handelt sich um einen Twingo 2,Bj 2008, 143.000km Laufleistung- angeblich neue mit neuen Bremsen, Reifen, Service, Klimacheck,TÜV für 3.7000€. Zudem sei das Fahrzeug ein Jahr über Real Garant versichert.
Letztendlich bekamen wir das Auto mit Winterreifen von 2015, einer defekten Klima,einem defekten Gebläse und ohne funktionales Gebläse. Da ich es es erst am Folgetag nach Vertragsabschluss testen konnte, habe ich den Mangel erst am Tag nach Vertragsabschluss bemerkt. Laut ihm sei es ein versteckter Mangel, er würde es alles reparieren. Alles wurde behoben, außer:
Es erfolgten nach 439 BGB zwei Nachbesserungsversuche der defekten Klimaanlage. Erst wurde der Regler getauscht, beim nächsten Versuch der Kondensator. Im Nachgang (letzter Werkstattaufenthalt im Oktober) teilte er mit, dass der Klimakompressor defekt sei und die Lieferung länger dauert- er hätte ihn aber bestellt und würde ihn einbauen, sobald er angekommen ist. Ich habe mich seitdem regelmäßig erkundigt- er sei noch nicht angekommen. Am 24.01 schrieb er mir,dass der Kompressor am 29.01 ankommen würde und wir dann einen Termin vereinbaren.
Am 25.01 sah ich dann auf seiner Webseite,dass sein Geschäft "wegen Geschäftsaufgabe dauerhaft geschlossen " ist. Am 24.01 war dies noch nicht angegeben. Als er mir wegen dem Termin schrieb, wusste er doch von der Schließung?!
Ich schrieb ihm daraufhin, was mit der Reparatur sei, bzw ob er jemand dazu beauftragen wird. Das Auto hat schließlich noch Gewährleistung- dass ich nach zwei gescheiterten Versuchen noch so kulant geblieben bin war falsch von mir.
Er sagte,dass ich nun Pech hätte laut seinem Insolvenzberater. Den Schlüssel wird er uns ebenfalls nicht mehr geben laut eigener Aussage.
Zudem wäre Real Garant Fahrzeug gebunden. Ich solle mich dort melden.
Nach heutiger Rücksprache mit Real Garant hat er mein Auto dort nie versichert.
Er möchte mir zudem weder die Bestellbestätigung für den Kompressor,noch für den Schlüssel aushändigen. Was wäre,wenn die Bestellung garnicht erfolgt ist? Gilt dies als Vortäuschung falscher Tatsachen?!
Ich habe alles schriftlich.
Ich habe ihm nun mitgeteilt, dass ich mich an einen Anwalt wenden werde. Ich habe dies auch heute eingeleitet, und den Fall meiner Rechtsschutzversicherung gemeldet.
Trotzdem hätte ich auch gerne eure erfahrenen Meinungen.
Habe ich überhaupt noch eine Chance wegen der Insolvenz? Es ist ein Inhaber geführtes Unternehmen- keine GmbH.
Ich hätte niemals ein Auto ohne Klima gekauft.. Kann ich den Preis nach 441 mindern, nachdem die Nachbesserung nach 439 BGB fehlgeschlagen ist?
Habt ihr weitere Tipps?
Betrug,Gewährleistung, Insolvenz
30. Januar 2024
Thema abonnieren
Frage vom 30. Januar 2024 | 12:29
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug,Gewährleistung, Insolvenz
#1
Antwort vom 30. Januar 2024 | 12:34
Von
Status: Unbeschreiblich (130082 Beiträge, 41476x hilfreich)
Zitat :Ich habe dies auch heute eingeleitet, und den Fall meiner Rechtsschutzversicherung gemeldet.
Ein Glück, dann bleibt man wenigstens nicht auf den Anwaltskosten sitzen ...
Zitat :Habe ich überhaupt noch eine Chance wegen der Insolvenz?
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Aber Chancen fangen bei 0,01% an ...
#2
Antwort vom 30. Januar 2024 | 14:12
Von
Status: Legende (18145 Beiträge, 6069x hilfreich)
Hast du den Wagen noch nicht bezahlt?Zitat :Kann ich den Preis nach 441 mindern, nachdem die Nachbesserung nach 439 BGB fehlgeschlagen ist?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Auto - Kauf und Verkauf" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 30. Januar 2024 | 14:18
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Hast du den Wagen noch nicht bezahlt?
Doch,ich habe den Wagen bei Abholung bezahlt. Aber laut meinem Lehrer (befinde mich in der Verwaltungsausbildung) ,können nachrangige Rechte wie gem. 441 BGB geltend gemacht werden, wenn vorrangige Rechte (439) fehlschlagen. Laut ihm könne der Kaufpreis dann in Höhe des Wertverlustes gesenkt werden (auch nachträglich).
#4
Antwort vom 30. Januar 2024 | 14:43
Von
Status: Richter (8599 Beiträge, 4096x hilfreich)
Hallo,
Prinzipiell schon, nur was würde dir eine Kaufpreisminderung noch bringen?Zitat:Laut ihm könne der Kaufpreis dann in Höhe des Wertverlustes gesenkt werden (auch nachträglich).
Würde der preis jetzt um z.B 500Euro gemindert, dann bekommst du trotzdem keine 500Euro, sondern erstmal gar nichts.
Die 500Euro würden dan nganz normal als Forderung deinerseits in die Insolvenz eingehen. Am ende bekommst du vielleicht 10 Euro, wenn überhaupt.
Da die Insolvenz wohl schon benatragt und am laufen ist, gehen jegliche Forderungen deinerseits an den Insolvenzverwalter.
Wenn ihr eine solche Aushändigung nicht vertraglich abgemacht hat muss er dies auchin keinster Weise, egal wie of du das möchtest...Zitat:Er möchte mir zudem weder die Bestellbestätigung für den Kompressor,noch für den Schlüssel aushändigen.
#5
Antwort vom 30. Januar 2024 | 14:48
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Wenn ihr eine solche Aushändigung nicht vertraglich abgemacht hat muss er dies auchin keinster Weise, egal wie of du das möchtest...
Also dass das Auto mit zwei Schlüsseln übergeben werden soll, ist vertraglich vereinbart worden. Zudem wurde eine funktionale Klimaanlage aufgeführt, was nicht stimmte. Dass er den Mangel behebt und auch den Schlüssel aushändigt, habe ich mehrfach schriftlich von ihm bekommen, falls das irgendwas zählt?
#6
Antwort vom 30. Januar 2024 | 16:33
Von
Status: Richter (8599 Beiträge, 4096x hilfreich)
Tut es nicht.Zitat:Dass er den Mangel behebt und auch den Schlüssel aushändigt, habe ich mehrfach schriftlich von ihm bekommen, falls das irgendwas zählt?
Ihr müsstet schon Vertraglich fesstegahlten haben undzwar expliziet, dass dir bestelldokumente und Bestätigungen zur Einsicht gegeben werden...
#7
Antwort vom 31. Januar 2024 | 10:17
Von
Status: Legende (18145 Beiträge, 6069x hilfreich)
Das ist korrekt. Aber 1000€ von Nichts sind genauso viel wert wie 10€ von Nichts. Was soll eine Minderung also noch bringen? Nichts. Deine Forderung kannst du natürlich stellen. Verabschiede dich aber von dem Gedanken irgendwann eine nennenswerte Summe zu erhalten..... falls überhaupt jemals etwas erstattet werden sollte. Bei solchen Geschichten sollte man sich einfach jede weitere Aktion sparen. Das kostet nur unnötig Nerven. Abhaken und fertig. Die Lektion für das weitere Leben lernen, dass man sich alles schriftlich geben lassen soll. Insbesondere die Garantieunterlagen wenn angeblich eine Garantie abgeschlossen würde.Zitat :Aber laut meinem Lehrer (befinde mich in der Verwaltungsausbildung) ,können nachrangige Rechte wie gem. 441 BGB geltend gemacht werden, wenn vorrangige Rechte (439) fehlschlagen.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
304.050
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten