Hallo liebe Community,
entschuldigung für den langen Text, aber ich versuche alles aufzulisten.
Ich hatte Ende Mai laut mobile, Verkaufsgespräch und Kaufvertrag einen 3 Jahre alten Hyundai i30 Style Edition bei einem freien Gebrauchtwagenhändler gekauft. Nach 3 Wochen hatte ich den Pkw erhalten und schon nach wenigen Tagen gemerkt, dass etwas mit der Ausstattung nicht stimmt, da die (nach meinem Wissensstand in mobile ausgeschriebene) Licht und Regensensor nicht funktioniert hat. Ebenso waren die hinteren Lautsprecher defekt.
Eine Kopie des mobile Inserats habe ich leider nicht und laut mobile, löschen sie die Inserate vollständig, nachdem der Kunde, diese entfernt hat.
Mir sind die Mängel bei der Besichtigung nicht aufgefallen, da ich nicht direkt nach diesem Fabrikat gesucht habe, sondern allgemein nach einem Pkw mit wenig Laufleistung + Navi. Ebenso war die Probefahrt um 12:00 bei strahlendem Sonnenschein. Das Radio war so eingestellt, das nur die vorderen Lautsprecher aktiv waren.
Nach kurzer Internet Recherche habe ich herausgefunden, dasss ich keine Style Edition habe, da der Lichtsensor, Regensensor, Tempomat, Keyless system, … nicht vorhanden war. Nach einem Termin bei einem Vertragshändler habe ich erfahren, dass mir eine Fifa World Cup Edition verkauft wurde, die damals im Einkauf 3.000€ günstiger gegenüber der Style Edition war.
Den Händler hatte ich dann 1 Woche nach Erhalt des Autos mündlich kontaktiert und über den Umstand informiert und gefragt, was man hier machen kann? Seine Aussage war, dass ich schuld bin, da ich es bei der Probefahrt nicht bemerkt habe. Ebenso hat er auf die zweite Seite des Kaufvertrages hingewiesen (der Kaufvertrag ist vom BVfK und kann online eingesehen werden), in der es heißt:
„V. Fahrzeugangaben laut Vorbesitzer oder Lieferant bzw. basierend unter anderem auf Informationen von Vorbesitzer oder Lieferant geben ausschließlich Informationen Dritter wieder. Sie sind nicht das Ergebnis eigener Untersuchung oder Ermittlung des Verkäufers, bzw. Vermittlers und stellen keine Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft dar, es sei denn, dass ausdrücklich und schriftlich eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen wurde. Der Verkäufer bzw. Vermittler weist darauf hin, dass vom Verkäufer, Vorbesitzer, Lieferanten des Verkäufers oder sonstigen Dritten gemachte Angaben, besonders hinsichtlich Laufleistung und Unfallvorschäden keine vollständige verlässliche Auskunft über die tatsächliche Beschaffenheit des Fahrzeuges bieten. Eher ist bei steigendem Alter, wie auch höherer Zahl der Vorbesitzer oder Art der Nutzung davon auszugehen, dass Angaben z.B. zur Laufleistung und zu Unfallvorschäden von der tatsächlichen Beschaffenheit abweichen. Das sich hieraus ergebende Risiko hinsichtlich der tatsächlichen Beschaffenheit der Sache wird vom Käufer übernommen." Die zweite Seite des Kaufvertrages habe ich aber nicht unterschrieben!
Er selbst hatte vorgeschlagen, einen kostenlosen Service zu machen, was ich aufgrund von Garantieverlust nicht akzeptiert habe. Mein Angebot war es die „statistische Differenz" von 1.500 € nachträglich zu gewähren. Er wollte dies mit seinem Chef besprechen und sich wieder melden, was bis heute nicht passiert ist.
Da der Händler auf den Punkt 5 des Kaufvertrages hingewiesen hat, habe ich den (laut Fahrzeugbrief) Vorbesitzer des Pkw's kontaktiert und gefragt, was für einen Hyundai er verkauft hat. Ihm war das Fabrikat selbst nicht bekannt. Nachdem ich ihm gesagt habe, dass mir das Auto als eine Style Edition verkauft wurde, tatsächlich aber eine World Cup Edition ist, hat er darauf hingewiesen, dass am Heck ein Fußball Pokal Aufkleber war, als er es gekauft und verkauft hat. Nach kurzer Internet Recherche habe ich gesehen, das dieser Aufkleber bei allen World Cup Modellen angebracht ist. Bei der Besichtigung meines Autos war dieser aber entfernt. Weitere Fragen wollte der ehemalige Besitzer nicht beantworten, weswegen ich nicht herausfinden konnte, ob er das Auto direkt an diesen Händler verkauft hat, oder ob das Fahrzeug über mehrere Händler bei diesem gelandet ist.
Da ich von dem Händler nichts mehr gehört habe, habe ich mich Anfang Juli beim Bundesverband freier KFZ Händler (BVfk) gemeldet, da der Händler dort als seriöser Autohändler gelistet ist. Der BVfk hat vorgeschlagen ein Schiedsverfahren beim BVfk einzuleiten, welches aus meiner Sicht katastrophal schlecht läuft… Am 30.08.2017 und nach einigen Erinnerungsmails von mir, hat der Händler nach einem Lösungsvorschlag meinerseits gefragt. Diesmal habe ich die 1.500€ + die Reparatur der Lautsprecher bei einem Vertragshändler oder die komplette Rückabwicklung des Kaufvertrages angeboten. Am 08.09.2017 hat die Firma (aus Ihrer Sicht aus Kulanz) angeboten, das Auto ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zurückzukaufen. Ich soll für alle Nutzungserscheinungen und Mängel am Fahrzeug aufkommen. Ebenso sollen alle rechtlichen Ansprüche damit abgegolten sein.
Da ich keine schriftliche Stellungnahme erhalten habe, wie es passieren konnte, dass ein Gebrauchtwagenhändler ein Fahrzeug komplett falsch (und damit höherwertiger) klassifiziert, bin ich auf das Angebot nicht eingegangen. Ebenso sehe ich es nicht ein, für den entstandenen Schaden zu bezahlen, da ich mich 1 Woche nach Erhalt des Fahrzeugs gemeldet habe und das ganze dort schon geklärt werden könnte.
Aktuell sind wieder einige Wochen verstrichen, in denen das Schiedsverfahren nichts unternimmt und wartet.
In der Zeit war ich einmal bei einem Anwalt und habe mich beraten lassen. Dieser sah für mich gute Chancen, dass ich Schadensersatz bekomme. Da ich aber keine Rechtsschutzversicherung habe und bei Verlust bis zu 5.000 € Anwalts + Gerichtskosten entstehen können, bin ich diesen Schritt noch nicht gegangen.
Nun hoffe ich, dass Ihr mir einige Tipps geben könnt und einige Fragen beantworten könnt:
• Welchen weiteren Schritte würdet Ihr Vorschlagen?
• Ist es sinnvoll den Händler strafrechtlich wegen Betrugs anzuzeigen? Das Auto wurde höherwertiger ausgeschrieben, als es ist (ein Händler sollte in der Lage sein, die Ausstattung zu überprüfen). Ebenso wurde von irgendjemand der Aufkleber entfernt, um das Fabrikat nicht auf den ersten Blick zu erkennen.
• Welche Konsequenzen hat es für mich und für ihn, sollte ich ihn strafrechtlich anzeigen?
• Oder ist eine zivilrechtliche Anzeige sinnvoller?
• Oder entstehen am ende mehr Kosten, als durch den Schadensersatz erstritten werden kann? Sodass ich dies als "Lehrgeld" akzeptieren und aufhören sollte.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Torsten
Betrug? Falsche Ausstattung beim Fahrzeugkauf bei einem Gebrauchtwagenhändler.
22. Oktober 2017
Thema abonnieren
Frage vom 22. Oktober 2017 | 20:32
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Betrug? Falsche Ausstattung beim Fahrzeugkauf bei einem Gebrauchtwagenhändler.
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 23. Oktober 2017 | 01:46
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
ZitatDa ich keine schriftliche Stellungnahme erhalten habe, wie es passieren konnte, dass ein Gebrauchtwagenhändler ein Fahrzeug komplett falsch (und damit höherwertiger) klassifiziert, bin ich auf das Angebot nicht eingegangen :
Wozu braucht man sowas? Was bringt es einem?
• Ist es sinnvoll den Händler strafrechtlich wegen Betrugs anzuzeigen? Das Auto wurde höherwertiger ausgeschrieben, als es ist (ein Händler sollte in der Lage sein, die Ausstattung zu überprüfen). Ebenso wurde von irgendjemand der Aufkleber entfernt, um das Fabrikat nicht auf den ersten Blick zu erkennen.
Sie müssten idealerweise dem Händler nachweisen können, daß er den Aufkleber entfernt hat. Ist zwar naheliegend, aber trotzdem... Wie Sie sagen: Irgendjemand. Allerdings sollte ein Händler in der Tat in der Lage sein, die Ausstattungslinien zu erkennen.
• Welche Konsequenzen hat es für mich und für ihn, sollte ich ihn strafrechtlich anzeigen?
Für ihn erst mal ein Ermittlungsverfahren, für Sie erst mal keine. Allerdings haben Sie davon auch kein "passendes Auto".
• Oder ist eine zivilrechtliche Anzeige sinnvoller?
Wenn man sich nicht einigen kann, würde ich sagen, ja.
• Oder entstehen am ende mehr Kosten, als durch den Schadensersatz erstritten werden kann? Sodass ich dies als "Lehrgeld" akzeptieren und aufhören sollte
Das kann keiner im Voraus sagen, dafür braucht es eine Glaskugel.
Aber mal ganz ehrlich, das Fehlen eines Tempomaten und eines Keyless-System fällt einem doch sofort auf, wenn man in der Karre drin sitzt...
-- Editiert von fb367463-2 am 23.10.2017 01:53
#2
Antwort vom 23. Oktober 2017 | 07:50
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatAktuell sind wieder einige Wochen verstrichen, in denen das Schiedsverfahren nichts unternimmt und wartet. :
Dürfte doch klar sein, denn der Händler hat dies angeboten:
ZitatAm 08.09.2017 hat die Firma (aus Ihrer Sicht aus Kulanz) angeboten, das Auto ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zurückzukaufen. Ich soll für alle Nutzungserscheinungen und Mängel am Fahrzeug aufkommen. Ebenso sollen alle rechtlichen Ansprüche damit abgegolten sein. :
Was erwartet man denn, bei einer Rückabwicklung ist es normal das alles abgegolten ist. Auch ist es normal, das ein Wertersatz für die gefahrenen Km und Mängel während der Zeit gegengerechnet wird.
Zitatdasss ich keine Style Edition habe, da der Lichtsensor, Regensensor, Tempomat, Keyless system :
Was steht denn im Kaufvertrag zur Ausstattung, wurden die Punkte erwähnt, oder extra auf die Details hingewiesen, unterm Strich gilt immer was schriftlich im Kaufvertrag zugesichert wird.
Keyless entry merkt man sofort bei der Probefahrt, auch den Tempomat kann jeder Laie doch gleich erkennen, vorhanden oder nicht?
Einzig was als Mangel übrig bleibt, sind die defekten hinteren Lautsprecher, wobei man sich auch hier fragen muss, man ist 3 Wochen herum gefahren, und hat es erst später bemerkt?
ZitatIst es sinnvoll den Händler strafrechtlich wegen Betrugs anzuzeigen? Das Auto wurde höherwertiger ausgeschrieben, :
Mit welchem Beweis?
Man hat keinen Angebotstext zum Nachweis, oder steht im Kaufvertrag was zum Modell?
ZitatEbenso wurde von irgendjemand der Aufkleber entfernt, um das Fabrikat nicht auf den ersten Blick zu erkennen. :
Ein Aufkleber ist kein Dokument, selbst wenn es der Erstbesitzer entfernt hatte, spielt das keine Rolle, viele Autobesitzer mögen keine Schriftzüge, und Hersteller bieten eben schon an, Schriftzug entfall an.
ZitatWelche Konsequenzen hat es für mich und für ihn, sollte ich ihn strafrechtlich anzeigen? :
Für den Händler gar nichts, da mit dem bisher geschriebenen kein Merkmal für eine Straftat vorhanden ist.
Bestenfalls der Staatsanwalt könnte dem Anzeigensteller seinen Arbeitsausfall nach den Bauchkrämpfen vor Lachen in Anspruch stellen.
Es wird also nichts passieren.
ZitatOder ist eine zivilrechtliche Anzeige sinnvoller? :
So was gibt es nicht.
Es gibt nur die Klage vor Gericht, und da muss man schon mal Nachweisen, welche Ausstattung verkauft wurde, also was steht denn im Kaufvetrag zur Ausstattung?
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#3
Antwort vom 23. Oktober 2017 | 10:06
Von
Status: Unbeschreiblich (47595 Beiträge, 16825x hilfreich)
Zitat:Ist es sinnvoll den Händler strafrechtlich wegen Betrugs anzuzeigen? Das Auto wurde höherwertiger ausgeschrieben, als es ist (ein Händler sollte in der Lage sein, die Ausstattung zu überprüfen). Ebenso wurde von irgendjemand der Aufkleber entfernt, um das Fabrikat nicht auf den ersten Blick zu erkennen.
Damit der Straftatbestand des Betruges erfüllt ist, muss nachgewiesen werden, dass es sich nicht um ein versehen gehandelt hat. Dieser Nachweis wird nach meiner Einschätzung nicht gelingen, so dass eine Strafanzeige zu nichts führt.
Zitat:Welche Konsequenzen hat es für mich und für ihn, sollte ich ihn strafrechtlich anzeigen?
Für Dich: Du hast den Aufwand, die Strafanzeige schreiben zu müssen
Für ihn: Er hat den Aufwand, den Anhörungsbogen auszufüllen und zurückzuschicken
Für Polizei und Staatsanwaltschaft: Die haben den Aufwand, den Vorgang zu bearbeiten und anschließend an beide Seiten ein Schreiben rauszuschicken, dass das Verfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt wird.
Zitat:Oder ist eine zivilrechtliche Anzeige sinnvoller?
Eine zivilrechtliche Anzeige gibt es nicht. Du kannst den Händler aber verklagen. Da er bereits die Rückabwicklung angeboten hat, frage ich mich aber, welches Ziel die Klage haben soll. Letztlich wirst Du auf den Anwalts- und Prozesskosten sitzen bleiben, da der Händler aufgrund des schon erfolgten Angebotes keinen Anlass zur Klage gegeben hat.
Zitat:Oder entstehen am ende mehr Kosten, als durch den Schadensersatz erstritten werden kann?
Welcher Schadenersatz?
Du hast Anspruch darauf, den Kaufvertrag rückabzuwickeln unter den Bedingungen, die der Händler bereits angeboten hat. Darüber hinaus gehende Ansprüche kann ich nicht erkennen.
#4
Antwort vom 23. Oktober 2017 | 22:30
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatAber mal ganz ehrlich, das Fehlen eines Tempomaten und eines Keyless-System fällt einem doch sofort auf, wenn man in der Karre drin sitzt... :
ZitatWas steht denn im Kaufvertrag zur Ausstattung, wurden die Punkte erwähnt, oder extra auf die Details hingewiesen, unterm Strich gilt immer was schriftlich im Kaufvertrag zugesichert wird. :
Keyless entry merkt man sofort bei der Probefahrt, auch den Tempomat kann jeder Laie doch gleich erkennen, vorhanden oder nicht?
Ja, wenn dies direkt ausgeschrieben ist, oder man sich über sämtliche Ausstattungen des Fahrzeugs unabhängig informiert hat, würde man das bemerken. Ich als Laie habe leider den Fehler gemacht und vertraut, das ich an einen kompetenten und seriösen Händler geraten bin und mich daher nur an die im Inserat ausgeschriebene Ausstattung gehalten. Hier war der Licht + Regensensor (meines Wissens nach) aufgelistet, den ich bei der Probefahrt nicht überprüft habe. Bei der ersten Nachtfahrt ist mir das Fehlen der Funktion aufgefallen und dann habe ich näher recherchiert, was noch alles fehlt. Im Kaufvertrag ist ganz klar die Style Edition aufgelistet und sämtliche zur Style Edition gehörende Ausstattung kann man beim Vertragshändler nachlesen.
ZitatWas erwartet man denn, bei einer Rückabwicklung ist es normal das alles abgegolten ist. Auch ist es normal, das ein Wertersatz für die gefahrenen Km und Mängel während der Zeit gegengerechnet wird. :
Bezogen auf den ersten Kontakt, bei dem die Mängel dargelegt worden sind, oder dem Tag der Rückabwicklung?
Der erste nachweisliche Schriftverkehr zu dem Thema hat am 11.07 stattgefunden (telefonisch kann ich nur Anrufprotokolle vom 28.06 nachweisen. Dies bringen aber wenig.). Nach mehrfacher Nachfragerei, wurde dass Angebot am 08.09 unterbreitet. Ich verstehe, dass ich den Verschleiß verursacht habe und würde diesen auch bis zum ersten Kontakt übernehmen. Für die vom Händler verursachten weiteren 2 Monate, könnte ich dass aber nicht nachvollziehen.
ZitatEinzig was als Mangel übrig bleibt, sind die defekten hinteren Lautsprecher, wobei man sich auch hier fragen muss, man ist 3 Wochen herum gefahren, und hat es erst später bemerkt? :
Dies ist nach wenigen Tagen aufgefallen. Aber wie beschrieben, waren die hinteren Lautsprecher im Radio deaktiviert worden (Volle Leistung auf die vorderen und keine Leistung auf den hinteren).
ZitatMit welchem Beweis? :
Man hat keinen Angebotstext zum Nachweis, oder steht im Kaufvertrag was zum Modell?
Das Modell Style Edition steht im Vertrag und die Ausstattung sind bei diesen immer identisch und können beim Vertragshändler eingesehen werden.
ZitatEs gibt nur die Klage vor Gericht, und da muss man schon mal Nachweisen, welche Ausstattung verkauft wurde, also was steht denn im Kaufvetrag zur Ausstattung? :
Wie im allerersten Satz von mir beschrieben:
Die einzelnen Ausstattungen sind nicht explizit im Kaufvertrag aufgelistet, werden aber durch das Modell eindeutig beschrieben.Zitat... und Kaufvertrag einen 3 Jahre alten Hyundai i30 Style Edition... :
ZitatWelcher Schadenersatz? :
Ich habe meine Preisverhandlung basierend auf den Durchschnittspreis einer Style Edition gemacht. Daher wurde der Preis, durch die falsche Ausschreibung (die auch im Kaufvertrag zu finden ist) falsch geschätzt. In meinen Augen ist das ein Schaden für mich.
Oder anders betrachtet, wurden die im Kaufvertrag (durch das Modell implizierten) Ausstattungen nie geliefert und daher hat das Fahrzeug einen geringeren wert.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Torsten
#5
Antwort vom 23. Oktober 2017 | 22:37
Von
Status: Unbeschreiblich (120024 Beiträge, 39819x hilfreich)
ZitatIch verstehe, dass ich den Verschleiß verursacht habe und würde diesen auch bis zum ersten Kontakt übernehmen. Für die vom Händler verursachten weiteren 2 Monate, könnte ich dass aber nicht nachvollziehen. :
Das Kfz wurde seit dem ersten Kontakt mit dem Händler in der Sache nicht mehr benutzt?
#6
Antwort vom 23. Oktober 2017 | 22:57
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Da ich nur ein Auto besitze und zur Arbeit muss, wurde das Auto auch benutzt.
Nur für die zukunft:
Wenn ich den Händler darüber informiert hätte, das ich zwecks "Verschleißvermeidung" das Auto stehen lasse und mir ein Auto mieten muss, könnte man die Kosten dann in Rechnung stellen?
Öffentliche Verkehrsmittel sind wegen des mageren Angebots nicht möglich.
#7
Antwort vom 25. Oktober 2017 | 11:52
Von
Status: Schüler (280 Beiträge, 64x hilfreich)
Zitat:Zitat:
ZitatMit welchem Beweis? :
Man hat keinen Angebotstext zum Nachweis, oder steht im Kaufvertrag was zum Modell?
Das Modell Style Edition steht im Vertrag und die Ausstattung sind bei diesen immer identisch und können beim Vertragshändler eingesehen werden.
ZitatEs gibt nur die Klage vor Gericht, und da muss man schon mal Nachweisen, welche Ausstattung verkauft wurde, also was steht denn im Kaufvetrag zur Ausstattung? :
Wie im allerersten Satz von mir beschrieben:
Die einzelnen Ausstattungen sind nicht explizit im Kaufvertrag aufgelistet, werden aber durch das Modell eindeutig beschrieben.Zitat... und Kaufvertrag einen 3 Jahre alten Hyundai i30 Style Edition... :
ZitatWelcher Schadenersatz? :
Ich habe meine Preisverhandlung basierend auf den Durchschnittspreis einer Style Edition gemacht. Daher wurde der Preis, durch die falsche Ausschreibung (die auch im Kaufvertrag zu finden ist) falsch geschätzt. In meinen Augen ist das ein Schaden für mich.
Oder anders betrachtet, wurden die im Kaufvertrag (durch das Modell implizierten) Ausstattungen nie geliefert und daher hat das Fahrzeug einen geringeren wert.
Ich bin kein Jurist und die nachfolgenden Zeilen sind keine Rechtsberatung sondern nur meine ganz persönliche Einschätzung.
Wenn im Vertrag die genaue Modellbezeichnung inkl. Sondermodell "Style Edition" vermerkt wurden, kann man glaubhaft davon ausgehen, dass ein solches Modell auch im Internetportal genannt wurde. Durch eine solche Eingabe wird in den Portalen die zugehörige Aussattung i.d.R. automatisch eingefügt. Ohne Beweis (Kopie der Anzeige) ist das allerdings immer nachteilig, aber es dürfte dem Händler auch schwer fallen zu beweisen, dass er Ihnen etwas anderes verkauft hat als im Kaufvertrag steht.
Das Geschäft wurde im Internet angebahnt. Weichen die Angaben aus dem Inserat von der tatsächlichen Beschaffenheit des Fahrzeugs ab, muss Sie der Händler darauf aufmerksam machen und dies natürlich vor Vertragsunterzeichnung. Macht er dies nicht, haftet er zunächst für die Beschaffenheitsangaben laut Inserat. Bei einem reinen Fernabsatzgeschäft ist dies natürlich einfacher glaubhaft darzulegen, da man das Fahrzeug vorher nicht gesehen/geprüft hat. Die nicht vorhandenen Eigenschaften in Ihrem Fall (jedenfalls jene, welche man sofort als fehlende Ausstattung bemerken kann/muss), müssen Sie sich ggf. hinsichtlich der Glaubwürdigkeit Ihrer Position negativ anrechnen lassen. Dies nicht zuletzt auch aus der Aussage heraus, dass Sie sich mit dem Preis und somit auch mit den zugehörigen Beschaffenheiten des Sondermodels im Vorfeld beschäftigt (mittlerer Preis ermittelt) haben.
Man kann bei einem Internetportal auch nach einigen Wochen noch die Originalanzeigen bekommen. Die speichern das i.d.R. recht lange. Zumindest einen schriftlichen Versuch, mittels Schilderung des Falls, würde ich an Ihrer stelle unternehmen.
Mein Tipp wäre dennoch:
Lange Wege (Schriftverkehr/Klage) ersparen und das Angebot mit der Rückabwicklung annehmen. Da berechnet man dann die Nutzungsentschädigung und wickelt Zug um Zug ab. Sie kaufen sich Ihren Wunschwagen und vergessen den Vorgang sicher schnell.
#8
Antwort vom 25. Oktober 2017 | 12:35
Von
Status: Bachelor (3685 Beiträge, 1414x hilfreich)
ZitatNur für die zukunft: :
Wenn ich den Händler darüber informiert hätte, das ich zwecks "Verschleißvermeidung" das Auto stehen lasse und mir ein Auto mieten muss, könnte man die Kosten dann in Rechnung stellen?
In Rechnung stellen können Sie alles. Aber bezahlen müßte der Händler das nicht. Wenn Sie Ihr funktionsfähiges Auto stehen lassen und sich stattdessen eines mieten, ist das Ihr Privatvergnügen.
#9
Antwort vom 25. Oktober 2017 | 20:23
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatDa ich nur ein Auto besitze und zur Arbeit muss, wurde das Auto auch benutzt. :
Genau damit hatte man ja das Auto benützt, und brauchte kein anderes Fahrzeug unterhalten. Und genau das ist bei einer Rückabwicklung zu ersetzen, genau wie eventuelle Beschädigungen wie Kratzer usw.
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