Betrug mit Händlergeschäft!

8. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
gelsenwind
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug mit Händlergeschäft!

Ich kaufte mir ein Auto bei einem Autohändler!Laut Angabe des Händlers hatte der Wagen einen leichten Auffahrunfall!Dieses wurde auch im Kaufvertag mit Unfallschaden repariert aufgenommen!Desweitern gab er mir einen Rabatt und schrieb das es sich um ein Händlergeschäft handelte!Er sagte,er mache dieses aus Steuerlichen Gründen!
Herausgestellt hat sich,das das Fahrzeug einen Wirtschaftlichen Totalschaden hatte (18000 Euro),Rahmen verzogen und Kardanwelle getrennt und wieder geschweißt wurde!Der Händler beruft sich auf das Händlergeschäft und den Rabatt! Ich habe mich nie als Händler ausgegeben!
Wer kann mir einen Rat geben?

Problem nach Autokauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sind Sie Unternehmer oder ähnliches?


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

...nun, wenn es so kras ist, wie beschrieben und auch nachweisbar, da ist es unerheblich, ob ein >Händlergeschäft< im Kaufvertrag angegeben wurde.
a) wäre dieses eh ungültig, wenn es offenkundig ein Verkauf an Privat war,
b) viel wirkungsvoller ist doch die arglistige Täuschung und der Vermögensvorteil des Händlers hier zu sehen.

Fazit: Dem Händler würde ich eine Kopie des
§ 263 StGB zukomen lassen, so meine Meinung

mfg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
OPATAKER
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 6x hilfreich)

Papier ist geduldig.

Nicht alles was in Verträgen steht ist auch gültig.

Händlergeschäfte gibt es eben nur zwischen

Händler und gewerblichen Nutzer ( Käufer ).

Solange das bei Ihnen nicht der Fall ist, gilt die Sachmangelhaftung von 2 Jahren.

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