Hallo
ich habe ein für mich Äußerst interessantes Inserat gelesen und habe mir das Fahrzeug auch angesehen. Wir wurden in eine Tiefgarage geführt wo das Fahrzeug stand. Wir haben uns das Auto intensiv angesehen und haben uns zum Kauf entschlossen. Als wir dann zwei Tage darauf kamen, wurden wir erneut in die Tiefgarage geführt und der Händler hatte den Vertrag schon vorbereitet mit meinen persönlichen Daten, die er vorab per Email von mir wollte. Der angegebene Preis waren 3300€ und wir haben einen Kaufpreis von 3100€ ausgemacht. Nun hat der Händler das (im Nachhinein ist man ja leider immer schlauer) das eigentlich ganz geschickt gemacht. Er hat uns quasi Plattgeredet und uns mit so vielen Daten und Infos überhäuft und in dieser Situation den Vertrag vorgelegt und ich Depp habe diesen Unterschrieben. Jetzt bin ich plötzlich Händler, nutze das Auto „nur „ Gewerblich und habe 2300€ bezahlt. Das ist in meinen Augen Betrug! Sicherlich hätte ich lesen müssen, allerdings sei zu meiner Entschuldigung gesagt, in dieser Situation hätte fast jeder Unterschrieben zumal der Herr auch sehr Seriös, nett und Ehrlich wirkte.
Nun, wie soll es anders sein, hat der PKW versteckte Mängel, wobei man hier schon von Arglistiger Täuschung sprechen könnte. Um was es mir jetzt hauptsächlich geht ist folgendes. Das Fahrzeug hat angeblich bei 132000 KM einen neuen Motor bekommen und er soll Scheckheftgepflegt sein. Nach Durchsicht der übergebenen Unterlagen stellte sich leider heraus, dass das Scheckheft eine schlechte Kopie ist, und der letzte Eintrag fehlt ganz. Ich will das originale Scheckheft haben von dem Herrn. Nach Rückfrage bei dem Händler per Email bekam ich die Adresse seines Anwaltes. Muss ich jetzt wirklich zum Anwalt rennen? Er hat es in der Anzeige angepriesen und somit habe ich es doch mit gekauft, oder?!
Der Fährnis halber sei gesagt dass der Händler nach meiner Email versucht hat mich telefonisch 4 mal zu kontaktieren. Allerdings wollte ich mich auf ein Gespräch am Telefon nicht mehr einlassen, denn dass er reden kann, hat er eindrucksvoll bewiesen. Ich wollte einfach eine schriftliche Stellungnahme haben.
Habe ich ein Recht auf das Scheckheft? Darf man den Namen hier nennen, ohne Stress zu bekommen? Als Warnung quasi?
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Betrug oder meine Blödheit?
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ich würde sagen, dass er mehr Rechte hat als du. Denn ein Scheckheft ohne letzten Eintrag ist nicht schlimm, nur wenn er "lückenlos" geschrieben hätte.
Falls es jetzt zum Gericht kommen würde, hättest du die Beweislast.
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Hallo,
warum hast du denn auf einmal nur 2300 bezahlt? Ausgemacht waren doch 3100.
Und worum geht es überhaupt? Willst du den Kauf wegen der Mängel rückabwickeln?
Wie lange ist der Kauf schon vorbei? [warum fehlt - bei soviel Text - eigentlich diese ganz entscheidende Angabe?]
Du hast jedenfalls höchstwahrscheinlich nicht auf deine Rechte als Privatkäufer verzichtet, der Händler wird sich nicht auf diese "Gewerblich"-Klausel berufen können (ich hab' jetzt keine Lust, das zu begründen, weil auch dazu noch zahlreiche Angaben fehlen - ich bin mir trotzdem ziemlich sicher).
quote:Nein, das sehe ich nicht so. Die Angabe "scheckheftgepflegt" sagt imho nicht, dass es - noch dazu original - mitgeliefert wird, sondern vor allem, dass das Auto wirklich scheckheftgepflegt ist.
Er hat es in der Anzeige angepriesen und somit habe ich es doch mit gekauft, oder?!
Da der Händler das aber erstens beweisen sollte und zweitens dir auch die Möglichkeit geben muss, es auch einem späteren Käufer zu beweisen, dürfte mindestens ein Anspruch auf eine Kopie bestehen.
Aber was stört dich denn an der Kopie? Ist nicht alles lesbar?
quote:Rein rechtlich darfst du alles schreiben, was der Wahrheit entspricht (und du im Extremfall glaubhaft machen kannst); daher wäre das OK.
Darf man den Namen hier nennen, ohne Stress zu bekommen?
Die Forenregeln sprechen allerdings dagegen, hier sollen keine konkreten Fälle diskutiert werden.
Außerdem, was soll das? Erst bei großen, deutschlandweit agierenden Händlern bringt das vielleicht etwas. Und Kulanz kannst du dann vielleicht völlig vergessen, sprich: außergerichtlich geht dann nichts mehr.
quote:Sorry, aber von lückenlos - zumindest weitgehend - darf man wohl schon ausgehen, das muss nicht dabei stehen (insbesondere wenn dort "scheckheftgepflegt" stand, das bedeutet dann schon "regelmäßige Wartung").
Denn ein Scheckheft ohne letzten Eintrag ist nicht schlimm, nur wenn er "lückenlos" geschrieben hätte.
Ob nun die letzte Inspektion fehlen darf, hängt davon ab, wie lange der Termin schon vorbei ist (auch dazu wissen wir ja noch nichts - ich kann so nicht beurteilen, ob die Inspektion nur 2 Wochen überfällig ist, oder schon zwei Jahre keine Werkstatt mehr besucht wurde).
Stefan
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Hallo,
eine Rückabwicklung möchte ich nicht. Ich habe folgende Probleme:
- er hat im Kaufvertrag angegeben das ich Gewerblicher bin. Wie sieht es da mit der Mehrwertsteuer aus?
- er hat lückenlos Scheckheft geschrieben und auch im Inserat das Scheckheft als Foto gezeigt. Deshalb weis ich ja das ein Eintrag fehlt. Das möchte ich schon gerne haben denn es steigert ja auch den Wert des Fahrzeuges.
- Er hat 3100€ in Empfang genommen/bekommen, im Kaufvertrag aber nur 2300€ angegeben. Das würde bedeuten das ich im falle einer Rückabwicklung nur die schriftlichen 2300€ bekäme und nicht die 3100€ die ich tatsächlich bezahlt habe, vermute ich. Es war zwar meine Tochter (22) dabei aber was würde die zählen?! Nichts! Und es ist ja soweit ein schönes Auto.Meine Kids und meine Frau (und auch ich) würden es nicht mehr her geben wollen. Es geht hier mehr oder weniger um das Prinzip, das Scheckheft und die MwSt.
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Dann ****** doch mal auf dein Prinzip. Was ist denn los mit dir? Das Auto gefällt dir, aber durch dein Prinzip bereitest du dir selber und anderen Leuten nur stress. Bei solchen Leuten wie dir könnte ich durchdrehen. Wenn du etwas unterschreibst ohne es dir durchzulesen, dann ist das Eigenverschuldung. Pass beim nächsten mal besser auf. Aber solange dir das Auto gefällt, fahr damit, freue dich und hör auf dir und anderen Sorgen zu bereiten!
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Da hast Du recht! Sagt mir einer das ich die MwSt. nicht zahlen muss, dann passt es!
Nur der Vollstädnigkeit halber sei noch erwähnt, das ich schon gelesen habe, nur nicht das bekommen habe, was ich gelesen und unterschrieben habe. Wiff ist der Verkäufer! RESPECKT!
Und wie gesagt, das Scheckheft kann vielleicht mal wichtig werden! Was will der damit überhaupt?
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Nein, natürlich musst du keine Mwst. bezahlen. Du bist ein Endverbraucher und wenn du etwas beim Händler kaufst ist die Mwst inklusive. D.h. wenn dann entrichtet der Händler, sprich der Verkäufer die Mwst. vom gezahlten Preis. Also brauchst du dir keine Sorgen zu machen.
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Wenn er aber mich als Händler in dem Kaufvertrag (§25A) rein geschrieben hat? Ich vermute das er das gemacht hat um aus der Sachmängelhaftung raus zu kommen!
Aber ich denke auch das es wieder viel Wind um nichts ist. Ich werde über meinen Anwalt das SH anfordern und gut ist es,oder?!
Das Positive heraus ziehen das es mal wieder einer geschafft hat mich zu Prellen und daraus lernen! Was will ich auch sonst machen.
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Hallo,
zur Mehrwertsteuer: Die hat der Verkäufer abzuführen, die Zahlung ist - auch zwischen zwei Unternehmen - der Bruttopreis, also incl. MwSt (es gibt Ausnahmen, dein Fall zählt aber ausdrücklich nicht dazu).
Zum Kaufpreis: Leider kannst du wohl nicht beweisen, dass du ihm 3100 gegeben hast (sonst könntest du sogar den zuviel gezahlten Betrag zurückfordern:-). Und richtig, bei einer Rückabwicklung würdest du wohl auch nur 2300 bekommen, wieder weil du die 3100 nicht beweisen kannst.
Ich vermute mal, dass der Verkäufer die Differenz schwarz kassiert, das ist zumindest der erste Grund der mir dazu einfällt. Wenn du ihm Ärger machen willst, kannst du ja mal dem Finanzamt einen Tipp geben.
Zum Scheckheft: Was steht denn dazu im Vertrag? Denn das Inserat ist da nicht sonderlich hilfreich, das ist nämlich nicht Vertragsbestandteil (auch dabei gibt es Ausnahmen, aber die Regel ist das nicht).
quote:Und warum nicht um die versteckten Mängel? Das wäre mir jedenfalls das wichtigste. Wie schon gesagt, hast du imho nicht auf deine Rechte als Privatkäufer verzichtet, die Sachmängelhaftung gilt über mindestens 12 Monate (nach 6 Monaten aber Beweislastumkehr).
Es geht hier mehr oder weniger um das Prinzip, das Scheckheft und die MwSt.
Stefan
Meinst Du?
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Hallo,
quote:Wer, ich? Und was soll ich meinen?
Meinst Du?
Aber natürlich meine ich erstmal alles, was ich schreibe. Wenn du anderer Meinung bist, so schreibe bitte was genau, wir können dann darüber diskutieren.
Stefan
Und jetzt?
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