Bootsmotor nach einer Woche defekt

10. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Dirk-Boot
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bootsmotor nach einer Woche defekt

Hallo zusammen,

ich habe mit vor einer Woche ein Moot gekauft. Mit dem Verkäufer wurde ein Kaufvertrag geschlossen, in dem er die Mängelfreiheit versichert und mir das recht der Prüfung gibt.

Nach nun sechs Tagen hatte ich endlich die Gelegenheit mit dem Boot zu Wasser zu fahren und es zu testen.

Nach ca. 20 Min fahrt erlitt der Mototr einen Schaden und sitzt nun fest. Nach auskunft einer Fachwerkstatt hat er einen zumindest einen Lagerschaden wenn nicht noch mehr.

Nach dem ich den Verkäufer darauf angesprochen habe und Ihm angeboten habe sich entweder hälftig an den Rep.-Kosten zu beteiligen oder das Boot gegen Kaufpreis erstattung zurück zu nehmen lahn dieser alle ansprüch ab.

Wie sollte ich hier vorgehen.

Bite um schnelle Antwort.

Gruß Dirk


-----------------
" "

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Handelt es sich um einen Privatkauf ?

Was für ein Kaufvertragsformular wurde verwendet ?

Wie wurden die Zusicherungen im KV genau formuliert ?

Ohne Beantwortung dieser Fragen kann Ihnen niemand seriös Auskunft erteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dirk-Boot
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, es handelt sich um einen Kauf von Privat an Privat. Im Kaufvertrag hat der Verläufer die Gebrauchsfähigkeit und Mängelfreiheit zugesichert. Im Kaufvertrag steht nichts von - gekauft wie gesehen o.ä. -

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Dann hat der Verkäufer auch die Kosten zur Durchführung seiner Zusicherungen zu tragen, da hier m.E. eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde. (§ 443 BGB )

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

die Annahme einer Garantie, gemäß der Schilderungen eine 'Verkäufergarantie', muss restriktiv ausgelegt werden. Laut Sachverhaltsangaben ist dieses mE zu verneinen. Desweiteren finden sich in dem Sachverhalt des Fragestellers keine näheren Informationen zur notwendigen Ausgestaltung einer etwaigen Verkäufergarantie.

Hingegen liegt seitens des Verkäufers eine Zusicherung der Mängelfreiheit vor. Es muss somit geklärt werden, inwieweit die Gewährleistung geregelt wurde.

(a) Sollte sie ausgeschlossen worden sein, so muss geklärt werden, ob der Mangel an dem Motor noch zum Zeitpunkt der Übergabe angesehen werden kann. Dafür spricht, dass seitens des Verkäufers dem Käufer ein Prüfungsrecht eingeräumt wurde.

(b) Sollte Sie nicht ausgeschlossen worden sein, so muss der Verkäufer für die Kosten der Nachbesserung aufkommen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.717 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen