Defekt am Fahrzeug behoben, tritt aber immer wieder ein (Sachmängelhaftung?)

1. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
pg86
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Defekt am Fahrzeug behoben, tritt aber immer wieder ein (Sachmängelhaftung?)

Käufer kauf einen Jahreswagen mit einer verbleibenden Werksgarantie von ca. 14 Monaten.

Noch in der Garantiezeit (noch 5 Monate Garantie) tritt ein defekt auf. Teil wird auf Garantie getauscht.
9 Monate (mittlerweile keine Garantie mehr) nach dem Einbau des neuen Teils tritt der selbe Fehler erneut auf. Käufer bringt Auto erneut zur Werkstatt, Werkstatt findet den Fehler nicht bzw. kann es nicht reproduzieren. Der Fehler tritt immer wieder auf, 4 Monate später immer häufiger. Werkstatt findet den Fehler. Übernimmt 20% der Kosten auf Kulanz und macht einen Kostenvoranschlag im sehr hohen 3 stelligen Bereich. Auf Nachfrage, ob es denn keine Gewährleistung auf das getauschte Teil gäbe, verneint es die Werkstatt.

Frage:
Haftet der Hersteller oder Werkstatt für den erneut aufgetretenen Fehler, der ja bereits in der Garantie aufgetreten, aber nie behoben wurde? Wie sieht hier die Rechtslage aus?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von pg86):
Auf Nachfrage, ob es denn keine Gewährleistung auf das getauschte Teil gäbe, verneint es die Werkstatt.

Korrekt, Gewährleistung wurde vor über 15 Jahren abgeschafft.

Die gesetzliche Sachmängelhaftung greift hier auch nicht



Zitat (von pg86):
Haftet der Hersteller oder Werkstatt für den erneut aufgetretenen Fehler, der ja bereits in der Garantie aufgetreten, aber nie behoben wurde?

Er wurde der Schilderung nach doch behoben?


Ob der Defekt die gleiche Ursache hat, weis man ja nicht, die Teile bestehen ja normalerweise aus mehreren Teilen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
pg86
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Er wurde der Schilderung nach doch behoben?

Ob der Defekt die gleiche Ursache hat, weis man ja nicht, die Teile bestehen ja normalerweise aus mehreren Teilen.


Ich weiß halt nicht ab wann ein Fehler behoben ist. Wenn er nach 9 Monaten wieder auftritt, kann man dann von behoben sprechen?

Auf Garantie wurde die gesamte Einheit getauscht. Das nun auszutauschende Teil, ist ein Teil der gesamten Einheit.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von pg86):
Ich weiß halt nicht ab wann ein Fehler behoben ist. Wenn er nach 9 Monaten wieder auftritt, kann man dann von behoben sprechen?


Es würde ihnen ohnehin wenig nützen. Im Rahmen der Sachmängelhaftung wären sie nach 6 Monaten in der Beweispflicht. Meist ein aussichtsloses Unterfangen.

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