Defekt nach Autokauf von privat

8. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
F.T.W.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Defekt nach Autokauf von privat

Hallo ins Forum!

Ich hätte da mal eine kurze Frage.

Angenommen man kauft ein Auto von privat, mit Ausschluss der Sachmängel Haftung, und es kommt nach nur 500km zu einem Defekt, wer ist für den Schaden verantwortlich? Es sollte noch berücksichtig werden, dass genau dieses Teil kurz vorher neu verbaut wurde und dies vertraglich festgehalten wurde .
Der darstellte Defekt entstand dann, laut KFZ-Meisterwerkstatt, durch einen falschen Einbau des Teiles.
Und wir müssen noch annehmen, dass der Verkäufer keinen Nachweis über den fachgerechten Einbau nachweisen kann.

Ist in diesem Fall der Käufer für den Schaden verantwortlich, oder der Verkäufer?




Vielen Dank für eure Hilfe
Gruß, F.T.W.

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Problem nach Autokauf?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Müssen wir auch annehmen, dass der Käufer keinen Nachweis führen kann das eine unsachgemäße Handhabung seinerseits (laienhafter Reparaturversuch) ausgeschlossen werden kann?




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
F.T.W.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Käufer kam nicht zu einem Reparaturversuch. Er nahm das Auto, fuhr es nach Hause, meldete es um und fuhr in Urlaub. Dann trat der Defekt auf und es wurde direkt eine Werkstatt aufgesucht.
Als Nachweis gilt nur ein Mitfahrer

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

quote:
Als Nachweis gilt nur ein Mitfahrer

Ein Zeuge ist immer gut.


In diesem Fall wäre höchstwarschienlich der Käufer für den Schaden verantwortlich.
Denn ein falscher Einbau dürfte man dem Käufer anlasten können, da das Teil kurz vorher verbaut wurde.


Wurde das Teil durch den Verkäufer verbaut oder von einer Werkstatt?
War es ein neues Teil oder ein gebrauchtes Teil?




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#4
 Von 
F.T.W.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Man muss davon ausgehen, dass das Teil entweder von einer Werkstatt und ohne Rechnung, oder gar selbst eingebaut wurde. Die Teile waren neu.

Es sei noch anzumerken, dass bei der Demontage noch andere Teile durch unsachgemäße Demontage beschädigt wurden. Dies stellte sich bei der Diagnose in der Werkstatt heraus. Diese beschädigten Teile mussten aus Sicherheitsgründen ebenfalls ersetzt werden.
Auch war ein Teil der Bremsanlage nicht fest angezogen und daher locker- was wirklich fatale Folgen.....!!!!

All diese Fakten können belegt werden, da die Meisterwerkstatt dies dokumentiert und die Sachlage auf der Rechnung vermerkt wurde.

Hätte somit der Käufer gute Chancen auf eine Entschädigung?


Vielen Dank nochmal für die Antworten

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#5
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

quote:
Hätte somit der Käufer gute Chancen auf eine Entschädigung?

Nein. Die Gewährleistung wurde vom Verkäufer rechtsgültig ausgeschlossen. Also hat man keine Anspruchsgrundlage gegenüber dem Verkäufer, es sein denn es kann Arglist nachgewiesen werden.



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" --- OO ---"

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

So ist es.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

quote:
All diese Fakten können belegt werden, da die Meisterwerkstatt dies dokumentiert und die Sachlage auf der Rechnung vermerkt wurde.

Das hört sich an, als wenn die Mängel bereits beseitigt wurden?
Bei einer eigenmächtigen Selbstvornahme erlicht jeglicher Erstattungsanspruch des Käufers an den Verkäufer.
Somit darf der Käufer die Kosten selbst tragen.

Denn wir dürfen annhemen, das der Käufer den Verkäufer nicht gerichtsfest nachweisbar in Verzug gesetzt hat und der Verkäufer die Durchführung nicht gerichtsfest nachweisbar ernsthaft und endgültig verweigert hat?

Dürfen wir auch davon ausgehen das alle ausgebauten Teile (also die Beweismittel) nicht mehr vorhanden sind?




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#8
 Von 
F.T.W.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir müssen annehmen, dass die Mängel wurden bereits beseitigt wurden, da der Käufer während einer Urlaubsfahrt, fernab von zu Hause, diesen Defekt erlitten hat und auch wieder rechtzeitig nach Hause kommen musste. Telefonnummer des Verkäufers war nicht zur Hand.

Die Teile sind noch vorhanden, ebenfalls ein Schadensbericht der Meisterwerkstatt in der zu entnehmen ist, dass der Bremssattel nicht angezogen war, die Radlager viel zu fest angeschraubt wurden, die Bremsscheiben des Vorbesitzers beim Ausbau dieser, durch Hammerschläge, unbrauchbar wurden.

Schaut nicht gut aus :-(

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#9
 Von 
evil1409
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

hi...
ich hab mal ne frage?

ich habe ein auto gekauft von privat, im Tüv bericht stand drin, dass das getriebe öl verliert. jetzt war ich in der werkstatt und die haben mir gesagt, dass er kurz vor einem getriebeschaden steht.

meine frage ist, muss die person, die den tüv gemacht hat innerhalb von 4wochen die mängel beseitigen und wenn ja kann ich ihn dann irgedwie dran bekommen?

mfg evil

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

@evil1409
ja, nein, eventuell oder auch gar nicht ...

Bei einer so knappen Schilderung die relvante Mindestangaben nicht enthält kann man leider nicht detaillierter antworten ...





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