Defekte Wischwasseranlage/Gewährleistung

18. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Krss09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)
Defekte Wischwasseranlage/Gewährleistung

Hallo,
kurze Frage, in meiner Reparaturkostenversicherung ist die Wischwasseranlage explizit ausgeschlossen.
Zwei Monate nach Fahrzeugkauf vom Händler kommt nun kein Wasser mehr aus den Düsen der Windschutzscheibe.
Muss ich die Reparatur selber zahlen, oder ist der Händler in der Pflicht?
Versicherung hat abgelehnt aus o.g. Gründen. M.W. ist der Händler zur Nachbesserung verpflichtet?
Das Autohaus ist aber leider 600km von mir entfernt...

Problem nach Autokauf?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119350 Beiträge, 39714x hilfreich)

Gebrauchtes Fahrzeug?
Gekauft fürPrivatgebrauch oder für Geschäftliche Zwecke?





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Krss09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)

Gebrauchtfahrzeug für den privaten Gebrauch

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat:
Frage vom 18.3.2015 / 17:50

Zwei Monate nach Fahrzeugkauf vom Händler kommt nun kein Wasser mehr aus den Düsen der Windschutzscheibe.

Wenn kein Wasser mehr raus kommt, heißt das im Umkehrschluss, dass vorher Wasser raus kam. Hört sich nicht nach "Mangel bei Übergabe" an, das der Kernpunkt der Gewährleistung darstellt.

Zitat:
Frage vom 18.3.2015 / 17:50

M.W. ist der Händler zur Nachbesserung verpflichtet?

Im Rahmen der Garantie wohl nicht, da diese Teile ausgeschlossen sind. Im Rahmen der Gewährleistung wohl auch nicht, denn...
1.) Der EP gibt keine Auskunft, ob überhaupt ein (gewährleistungsrechtlicher) Mangel vorliegt.
2.) siehe erste Teilantwort
3.) Gewährleistung hat nichts mit Haltbarkeit zu tun (Verschleiß, Alterung etc. pp)

Zitat:
Frage vom 18.3.2015 / 17:50

Muss ich die Reparatur selber zahlen, oder ist der Händler in der Pflicht?

Cui Bono? - Dein Auto, reparier es oder lass es reparieren.

-- Editiert von radfahrer999 am 19.03.2015 08:12

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Krss09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 26x hilfreich)

Und wie verhält es sich wenn das Problem von Anfang an bestanden hat? Aufgrund von Wetterlage usw. das Wischwasser nicht benutzt wurde?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Oh, die neue Quotefunktion ist akzeptabel...

Zitat (von Krss09):
Und wie verhält es sich wenn das Problem von Anfang an bestanden hat?

Dann handelt es sich um ein Mangel, da die Scheibenwischanlage bei Übergabe nicht funktioniert hat (aus welchem Grund auch immer)

Zitat (von Krss09):
Aufgrund von Wetterlage usw. das Wischwasser nicht benutzt wurde?

Der Grund einer Nichtbenutzung ist irrelevant.

1x Hilfreiche Antwort

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