Deutsches Fahrzeug lt Kaufvertrag zugesichert

5. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb385921-71
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)
Deutsches Fahrzeug lt Kaufvertrag zugesichert

Hallo habe vor 5 Monaten einen 5 Jahre alten Wagen bei einem Händler gekauft. Im Kaufvertrag hielt der Händler fest "Deutsches Fahrzeug". Ich habe nun festgestellt, daß es sich um ein EU Fahrzeug aus Holland handelt. Welches Anrecht habe ich nun an den Händler?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vronik
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 167x hilfreich)

Moin,

welcher Schaden ist dir jetzt genau entstanden?

Ein EU-Reimport wird preislich wie ein "deutsches" Auto gehandelt.

Von einer möglichen abweichenden Ausstattung konnte man sich ja bei der Besichtigung ein Bild machen.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119543 Beiträge, 39737x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>"Deutsches Fahrzeug" <hr size=1 noshade>

Gibt es eigentlich gar nicht, da ein großer Teil der Einzelteile irgenwo auf der Welt gebaut wird (da wo esambilligsten ist) und die Module aus "Globalen Komponenten" nur noch in Deutschland zusammengefügt werden.


Deweiteren dürfte es unter Umständen auch ausreichend sein, ein Fahrzeug zu liefern das von einem Hersteller mit "Deutscher" Marke gefertigt wurde.


Und wenn das Fahrzeug in Deutschland aus "Globalen Komponenten" gebaut wurde um dann als EU-Fahrzeug nach Holland geliefert wurde, wäre es wohl auch ein "Deutsches Fahrzeug"


Und auch ein Fahrzeug welches in den Niederlanden von einem Hersteller mit "Deutscher" Marke aus "Globalen Komponenten" gebaut wurde, wäre unter Umständen ein "Deutsches Fahrzeug".



Solange sich die eindeutige Bedeutung von "Deutsches Fahrzeug" nicht aus den vertraglichen Vereinbarungen ergibt, hat man eine Menge Möglichkeiten der Auslegung.



In welcher Deutschen Stadt hätte der Konzern der Fahrzeugmarke denn seinen Hauptsitz?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(591 Beiträge, 297x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich habe nun festgestellt, daß es sich um ein EU Fahrzeug aus Holland handelt. Welches Anrecht habe ich nun an den Händler? <hr size=1 noshade>

Für mich klingt das Urteil des OLG Naumburg vom 07.12.2005 (6 U 24/05 ) so, als würdest Du den Kauf rückabwickeln können:
quote:<hr size=1 noshade>Der Umstand, dass ein Fahrzeug aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland reimportiert wurde, stellt (noch) einen preisbildenden Faktor dar. Der Verkäufer muss den Käufer deshalb darüber aufklären, dass er einen "Reimport" erwirbt. Verschweigt der Verkäufer dies, ist der Käufer zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 I BGB ) berechtigt. <hr size=1 noshade>


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"Grüße vom metttwurstkneckebrot :) "

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