Differentialschaden bei privat verkauftem Fahrzeug

16. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
bulkolly
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Differentialschaden bei privat verkauftem Fahrzeug

Ich habe ein nach bestem Wissen und Gewissen defektfreies 11 Jahre altes Fahrzeug privat verkauft. Im Kaufvertrag ist eine Gewaehrleistung meinerseits ausgeschlossen. Es gibt jedoch den Satz, dass das Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand uebergeben wurde.
4 Tage nach dem Kauf moechte der Kaufer das Fahrzeug zurueckgeben, da angeblich das Pleullager ausgeschlagen ist (was, wenn es stimmt mir nicht bekannt war, da das Fahrzeug bis vor kurzem ohne Probleme und Auffaelligkeiten von mir gefahren wurde. Zusaetzlich moechte der Kaeufer noch seine Transportkosten erstattet bekommen, da er das Fahrzeug 400km weit zu sich ueberfuehrt hat.

Muss ich das Fahrzeugt ueberhaupt zuruecknehmen ? Wenn ja, hat er ein Recht auf Erstattung seiner Unkosten? Wie muss der Schaden nachgewiesen werden (Im Augenblick ist es eine Geraeusch Gehoerdiagnose eines Fachhaendlers) und wer muss den Nachweis des Schadens bezahlen.

Faellt ein ausgeschlagenes Lager bei einem 11 Jahre alten Fahrzeug nicht unter Verschleissteile?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Die volle Darlegungs u. Beweislast trägt der Käufer. Auch Ihre Zusicherung Fahrzeug technisch Einwandfrei kann sich nur auf den Zeitpunkt der Übergabe beziehen. Der Käufer muß Ihnen zusätzlich beweisen, von den Mängeln Kenntnis gehabt zu haben (Arglist). Alles in allem in der Praxis ein oftmals sinnloses unterfangen.

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