Drift Auto Anhänger Straße

28. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Popo11
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 10x hilfreich)
Drift Auto Anhänger Straße

Hallo zusammen,

Ich habe ein Drift Fahrzeug mit dem ich ab und an auf Treffen fahre zum Driften.
Da ich gerade meine Halle umbaue steht das Auto auf einem Autotransportanhänger auf der Straße.

Heute habe ich Post erhalten, das das Landratsamt annimmt das das Fahrzeug schrott sei da keine Scheinwerfer und auch kein Amaturenbrett verbaut ist.
Ich soll bis zum 15.03.2025 einen Verwertungsnachweis für das Fahrzeug vorlegen.

Die drohen an das sie einen Gutachter beauftragen wollen.

Die Berufen sich dabei auf das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Sowie § 3 S. 1 Nr. 2 KrWG

Wie gehe ich da vor? Ich möchte das Fahrzeug weiter für diesen Zeck nutzen.

Grüße

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41026x hilfreich)

Zitat (von Popo11):
Ich möchte das Fahrzeug weiter für diesen Zeck nutzen.

Dann weist man nach, das der neue Verwendungszweck unmittelbar an Stelle der ursprüngliche Zweckbestimmung getreten ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Popo11
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 10x hilfreich)

Wie muss so ein nachweis aussehen?
Reicht das schriftlich anzuzeigen?

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#3
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 545x hilfreich)

Zitat:
das Landratsamt annimmt das das Fahrzeug schrott sei da keine Scheinwerfer und auch kein Amaturenbrett verbaut ist.


Ich würde da schlicht schriftlich drauf antworten, dass die Annahme falsch sei und ich auch nicht vorhätte, das Fahrzeug zu verschrotten.

Ein Verwertungsnachweis ist nur erforderlich, wenn das Auto verschrottet wird.

Ich sehe hier auch keine Änderung der Zweckbestimmung.
Das KFZ wird auch weiterhin als KFZ genutzt.

-- Editiert von User am 28. Februar 2025 17:47

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41026x hilfreich)

Zitat (von Popo11):
Wie muss so ein nachweis aussehen?

Niemand hier wird wissen, was "Dein" Amt / Sachbearbeiter gerne hätte.

Im meinem Fall reichte einfach die höflich aber bestimmt formulierte Mitteilung, dass der neue Verwendungszweck X unmittelbar an Stelle der ursprüngliche Zweckbestimmung Y getreten ist. Und man - falls man anderer Meinung ist - erst mal die Beweislast erfüllen möge und ich auch bereit wäre das vor Gericht zu klären.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12057 Beiträge, 4447x hilfreich)

Warum Kanonen auspacken, wenn es vermutlich ausreichen wird, dem Amt einfach mitzuteilen, dass das Fahrzeug nicht verschrottet wird, da es ein "Sportgerät" für Veranstaltungen ist.

Wenn man es ausführen will, kann man dem Landratsamt noch mitteilen, dass das Fahrzeug genau so aussehen muss, um die Sicherheitsbestimmungen der Veranstalter solcher Driftrennen zu erfüllen.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17846 Beiträge, 6024x hilfreich)

Vermutlich stört sich das Landratsamt daran, dass ein "Schrottfahrzeug" (auf einem Anhänger) auf öffentlichem Gelände steht und somit das Landschaftsbild verschandelt. Das ist sogar nachvollziehbar. Da es aber auf einem Anhänger versucht das Landratsamt nun irgendwie dieses Fahrzeug zu entfernen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12057 Beiträge, 4447x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Da es aber auf einem Anhänger versucht das Landratsamt nun irgendwie dieses Fahrzeug zu entfernen.

Korrekt, und da ist der Weg über das KrWG auch recht zielführend.
Da musste schon mal jemand 7 Bullis aus seinem privaten Garten entfernen, weil er nicht plausibel darlegen konnte, dass er (nach ca. 10 Jahren Lagerdauer) daraus ein funktionstüchtiges Fahrzeug zusammenbasteln wollte.

Hier liegen die Voraussetzungen aber schlicht nicht vor, da hilft auch kein vom Amt beauftragter Gutachter und ich finde nichts, was eine kurzfristige Lagerung eines solchen Fahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum, auf einem zugelassenem Anhänger, untersagen würde.

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#8
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8945 Beiträge, 1902x hilfreich)

Je nachdem wie lange der Anhänger mit dem Auto dort steht und wie oft da Bewegung ist, kann das auch dazu beigetragen haben dass sich die Behörde rührt. In einem mir gut bekannten Gewerbegebiet parken zb. Leute die ihre Autotransporter vermieten, eben diese wochenlang in Parkbuchten. Der Gipfel sind zwei Personen die einen Parkplatz seit 2 Jahren Dauerbelegn. Mal mit Hänger und Auto drauf, mal nur Hänger, dann wird ein Bulli zwischengeparkt....usw

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12057 Beiträge, 4447x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Je nachdem wie lange der Anhänger mit dem Auto dort steht und wie oft da Bewegung ist, kann das auch dazu beigetragen haben dass sich die Behörde rührt.


Jetzt zu spät, aber oft hilft es da schon mal präventiv ne "schicke" Plane drüber zu ziehen, schützt vor allzu neugierigen Blicken egal von wem. ;)

Ich gehe aber immer noch davon aus, dass im Amt jemand sitzt, der sich, nach entsprechendem Hinweis auf die bestehende Verwendung des Fahrzeugs, mit der Materie befasst und die ganze Sache mit maximal dem Hinweis, dass das Ding doch von der Straße verschwinden soll, "einstellt".

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