Hallo zusammen,
ich habe mir vor 1 Monat einen dt. Neuwagen mit Tageszulassung (10 km) bei einem Service-Partner des Herstellers gekauft.
Erst am letzten Wochenende bin ich darüber gefallen, dass der Wagen nur 1 Jahr TÜV hat.
Angeboten wurde mir ein dt. Neuwagen mit Tageszulassung, der Kaufvertrag bezieht sich auf dieses Angebot und ich erhielt eine NW-Rechnung.
Ich weiß, dass der Wagen im Januar 2019 das erste mal zugelassen war. Die Garantie/Gewährleistung (2 Jahre) läuft also seit Januar, richtig?
Bevor ich dem Händler nun böses unterstelle...es könnte sich doch auch um einen Irrtum bei der Zulassungsstelle handeln... Sollte ich also zunächst selber zur Zulassungsstelle und das versuchen zu regeln oder gleich dem Händler energisch sagen, dass er das zu "korrigieren" hat? Der Wagen wurde vom Händler zugelassen.
Danke für Meinungen und Anregungen!
Gruß von Frau Herrje
-- Editiert von Frau Herrje am 28.05.2019 15:31
Dt. Neuwagen (Tageszulassung) - nur 1 Jahr TÜV?
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Was genau steht im Kaufvertrag? "Neuwagen mit Tageszulassung"? Eventuell doch den Zusatz "gebraucht"? Evtl. den Zusatz "Kundenersatzfahrzeug"?
Wenn es sich nämlich um ein Fahrzeug handelt, das als Kundenersatzfahrzeug ("MIetwagen") ausgewiesen war, wäre ein jahr TÜV korrekt.
In den Unterlagen steht: dt. Neufahrzeug mit Tageszulassung (10 km).
Es ist weder Mietwagen, Kundenersatzfahrzeug noch "gebraucht" o. ä. erwähnt.
Der Wagen kam im Nov. 2018 im Werk zur Welt und wurde im Januar 2019 das erste mal zugelassen.
Danach hatte ich extra noch gefragt... Der Händler sagte nur, dass ich dadurch nicht als Erstbesitzer im Brief stehen würde - mehr nicht.
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Zitat:oder gleich dem Händler energisch sagen, dass er das zu "korrigieren" hat?
Ich würde den Weg gehen, da auch ich vermute, dass die Erstzulassung auf den Händler als Kundenersatzfahrzeug erfolgt ist und dann ein Jahr TÜV korrekt wären.
Zitatoder gleich dem Händler energisch sagen, dass er das zu "korrigieren" hat? :
Einfach mal freundlich anfragen, energisch und juristisch kann man immer noch werden ...
Die geben dir keinen längeren TÜV.ZitatSollte ich also zunächst selber zur Zulassungsstelle :
Ja, schon. Das kann dann 1 Jahr TÜV bringen.ZitatDer Wagen wurde vom Händler zugelassen. :
-ICH- würde zum Händler fahren, den Wagen vorstellen und höflich nachfragen, warum er nur 1 Jahr TÜV habe.
Er wird evtl. antworten, WEIL er doch Erstbesitzer sei.
Erst einmal herzlichen Dank für die Antworten!
Ich habe mir nun noch einmal den Fahrzeugbrief angeschaut - jetzt bin ich wirklich skeptisch...
Der Händler (Service-Partner) hat den Wagen auf Grund meiner Anfrage bei ihm aus dem Händler-Netz beschafft.
Ich wollte ein Neufahrzeug und habe eines mit Tageszulassung angeboten bekommen und das Angebot am 08.04.19 angenommen. Nun sehe ich im Brief, dass der Wagen am 11.04.19 das erste mal zugelassen wurde. Ich habe aber genau diesen Wagen 3 Tage vorher doch schon verbindlich lt. Angebot bestellt... Es ist extra vermerkt, dass die Tages-/Kurzzulassung im Januar 2019 war. Die Lieferzeit betrug exakt 2 Wochen inkl. Überführung, dann wurde er gleich auf mich angemeldet.
Insofern kann ich mich mit der Zulassung als Kundenersatzfahrzeug so gar nicht anfreunden...
Ich denke, das hätte man so auch kommunizieren müssen, oder? Ich bin nämlich - allein aus Bequemlichkeit - echt interessiert an 3 Jahren TÜV und bin bei einem neuen Auto auch einfach davon ausgegangen.
Zitat:Zitatoder gleich dem Händler energisch sagen, dass er das zu "korrigieren" hat? :
Einfach mal freundlich anfragen, energisch und juristisch kann man immer noch werden ...
Das ist sicherlich richtig. Von juristisch war bislang auch noch gar nicht die Rede und energisch schließt "Umgangsformen" keineswegs aus. Sage ich also besser "freundlich und bestimmt"
Hallo,
Da wirst du oder der Händler aber kaum etwas dran ändern können (außer es ist doch irgendein Fehler der Zulassungsstelle).Zitat:Ich bin nämlich - allein aus Bequemlichkeit - echt interessiert an 3 Jahren TÜV und bin bei einem neuen Auto auch einfach davon ausgegangen.
Wenn beispielsweise aus Versehen doch als Mietwagen zugelassen wurde, dann ist das so.
Deine Optionen sind imho:
1. Rückabwicklung. Fraglich dabei ist aber ob das überhaupt ein Mangel ist (siehe 2.), außerdem wäre das erst recht nicht bequem.
2. Die erste HU geht - incl. möglicher Reparaturkosten - auf das Konto des Händlers. Dazu vielleicht ein kleiner Schadenersatz für deinen Aufwand.
Stefan
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