Dt. Neuwagen (Tageszulassung) - nur 1 Jahr TÜV?

28. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Frau Herrje
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 16x hilfreich)
Dt. Neuwagen (Tageszulassung) - nur 1 Jahr TÜV?

Hallo zusammen,
ich habe mir vor 1 Monat einen dt. Neuwagen mit Tageszulassung (10 km) bei einem Service-Partner des Herstellers gekauft.
Erst am letzten Wochenende bin ich darüber gefallen, dass der Wagen nur 1 Jahr TÜV hat.
Angeboten wurde mir ein dt. Neuwagen mit Tageszulassung, der Kaufvertrag bezieht sich auf dieses Angebot und ich erhielt eine NW-Rechnung.
Ich weiß, dass der Wagen im Januar 2019 das erste mal zugelassen war. Die Garantie/Gewährleistung (2 Jahre) läuft also seit Januar, richtig?
Bevor ich dem Händler nun böses unterstelle...es könnte sich doch auch um einen Irrtum bei der Zulassungsstelle handeln... Sollte ich also zunächst selber zur Zulassungsstelle und das versuchen zu regeln oder gleich dem Händler energisch sagen, dass er das zu "korrigieren" hat? Der Wagen wurde vom Händler zugelassen.
Danke für Meinungen und Anregungen!
Gruß von Frau Herrje





-- Editiert von Frau Herrje am 28.05.2019 15:31

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Was genau steht im Kaufvertrag? "Neuwagen mit Tageszulassung"? Eventuell doch den Zusatz "gebraucht"? Evtl. den Zusatz "Kundenersatzfahrzeug"?

Wenn es sich nämlich um ein Fahrzeug handelt, das als Kundenersatzfahrzeug ("MIetwagen") ausgewiesen war, wäre ein jahr TÜV korrekt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Frau Herrje
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 16x hilfreich)

In den Unterlagen steht: dt. Neufahrzeug mit Tageszulassung (10 km).
Es ist weder Mietwagen, Kundenersatzfahrzeug noch "gebraucht" o. ä. erwähnt.
Der Wagen kam im Nov. 2018 im Werk zur Welt und wurde im Januar 2019 das erste mal zugelassen.
Danach hatte ich extra noch gefragt... Der Händler sagte nur, dass ich dadurch nicht als Erstbesitzer im Brief stehen würde - mehr nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47620 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
oder gleich dem Händler energisch sagen, dass er das zu "korrigieren" hat?


Ich würde den Weg gehen, da auch ich vermute, dass die Erstzulassung auf den Händler als Kundenersatzfahrzeug erfolgt ist und dann ein Jahr TÜV korrekt wären.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120134 Beiträge, 39833x hilfreich)

Zitat (von Frau Herrje):
oder gleich dem Händler energisch sagen, dass er das zu "korrigieren" hat?

Einfach mal freundlich anfragen, energisch und juristisch kann man immer noch werden ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32186 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von Frau Herrje):
Sollte ich also zunächst selber zur Zulassungsstelle
Die geben dir keinen längeren TÜV.
Zitat (von Frau Herrje):
Der Wagen wurde vom Händler zugelassen.
Ja, schon. Das kann dann 1 Jahr TÜV bringen.

-ICH- würde zum Händler fahren, den Wagen vorstellen und höflich nachfragen, warum er nur 1 Jahr TÜV habe.
Er wird evtl. antworten, WEIL er doch Erstbesitzer sei.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Frau Herrje
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 16x hilfreich)

Erst einmal herzlichen Dank für die Antworten!
Ich habe mir nun noch einmal den Fahrzeugbrief angeschaut - jetzt bin ich wirklich skeptisch...
Der Händler (Service-Partner) hat den Wagen auf Grund meiner Anfrage bei ihm aus dem Händler-Netz beschafft.
Ich wollte ein Neufahrzeug und habe eines mit Tageszulassung angeboten bekommen und das Angebot am 08.04.19 angenommen. Nun sehe ich im Brief, dass der Wagen am 11.04.19 das erste mal zugelassen wurde. Ich habe aber genau diesen Wagen 3 Tage vorher doch schon verbindlich lt. Angebot bestellt... Es ist extra vermerkt, dass die Tages-/Kurzzulassung im Januar 2019 war. Die Lieferzeit betrug exakt 2 Wochen inkl. Überführung, dann wurde er gleich auf mich angemeldet.
Insofern kann ich mich mit der Zulassung als Kundenersatzfahrzeug so gar nicht anfreunden...
Ich denke, das hätte man so auch kommunizieren müssen, oder? Ich bin nämlich - allein aus Bequemlichkeit - echt interessiert an 3 Jahren TÜV und bin bei einem neuen Auto auch einfach davon ausgegangen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Frau Herrje
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Frau Herrje):
oder gleich dem Händler energisch sagen, dass er das zu "korrigieren" hat?

Einfach mal freundlich anfragen, energisch und juristisch kann man immer noch werden ...


Das ist sicherlich richtig. Von juristisch war bislang auch noch gar nicht die Rede und energisch schließt "Umgangsformen" keineswegs aus. Sage ich also besser "freundlich und bestimmt" ;)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich bin nämlich - allein aus Bequemlichkeit - echt interessiert an 3 Jahren TÜV und bin bei einem neuen Auto auch einfach davon ausgegangen.
Da wirst du oder der Händler aber kaum etwas dran ändern können (außer es ist doch irgendein Fehler der Zulassungsstelle).
Wenn beispielsweise aus Versehen doch als Mietwagen zugelassen wurde, dann ist das so.

Deine Optionen sind imho:
1. Rückabwicklung. Fraglich dabei ist aber ob das überhaupt ein Mangel ist (siehe 2.), außerdem wäre das erst recht nicht bequem.
2. Die erste HU geht - incl. möglicher Reparaturkosten - auf das Konto des Händlers. Dazu vielleicht ein kleiner Schadenersatz für deinen Aufwand.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.950 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen