Ebay Käufer macht Probleme

14. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
jenny-mg
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Käufer macht Probleme

Hallo zusammen!

Ich habe mein 2 Wochen altes Handy bei ebay verkauft für 145 Euro. Ich habe das Geld nach langem Warten bekommen und das Handy sofort verschickt. Nun macht der Käufer Probleme, denn er behauptet auf dem Handy sei schon beim auspacken ein 4mm langer Kratzer auf dem Display und die Speicherkarte würde fehlen. Ich habe Zeugen dafür, dass der Kratzer nicht vorhanden war und auch die Speicherkarte war vorhanden. Er hat mir direkt vorgeworfen, ich hätte das arglistig verschwiegen. Er droht mit Klage!

Ich habe Zeugen dafür, dass der Kratzer nicht vorhanden war und auch, dass die Speicherkarte vorhanden war. Nun will er das Geschäft ohne Klage rückgängig machen, aber ich sehe das nicht ein, weil ich dann ein kaputtes Handy zurück kriege und ich es in dem Zustand nicht verschickt und verkauft habe.

Kann er mich wirklich verklagen, obwohl ich Zeugen habe, dass ich das Handy ohne Kratzer verschickt habe? Mein Professor für Recht hat gesagt, wenn ich Zeugen habe, könnte er mir nichts anhaben, aber ich bin mir nicht sicher. Bitte helft mir. Was kann ich tun?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hollywood85
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich nehme an, Du bist privater Verkäufer. Richtig?

Wichtig wäre, dass Du im Angebot Gewährleistung, Garantie und Rücknahme ausgeschlossen hast. Ich weiß nicht wie das ist, wenn man das nicht hat.

Wenn Du das getan hast, dann kann Dir der Käufer relativ wenig anhaben (aufgrund der Zeugen). Allerdings wird wohl auch er wohl ggf. auch selbst Zeugen bennen. Dann steht es aber auch immer noch Aussage gegen Aussage.

Eine Möglichkeit, bei der er Dich greifen könnte, wäre, wenn Du die Ware unzureichend verpackt hast und es deshalb zu der Beschädigung kam.

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#2
 Von 
jenny-mg
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, für die 1. schnelle Antwort.

Ich habe die Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen. Und ich bin Privat Verkäufer!

Die Ware war gut verpackt (hat er auch selbst gesagt in der Email).

Ich habe nur Angst, weil er sich so sicher zu sein scheint, dass er im Recht ist. Vielleicht ist das ja auch nur seine Masche, ich weiß es nicht. Das macht mir eben einbisschen Angst.

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#3
 Von 
hollywood85
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 12x hilfreich)

>Die Ware war gut verpackt (hat er auch selbst gesagt in der Email).

E-Mail ausdrucken.


Dann kann er sich daran aufhängen. Mehr als eine negative Bewertung und eine gemeldete Unstimmigkeit bei eBay ist nun für den Käufer nicht mehr drin.

Natürlich drohen Käufer gerne mit Anwälten und so. Dann darf der als 1. selbst in Vorlage gehen.

Was soll der denn sonst sagen? Vielleicht "Ich hätte gerne mein Geld wieder. Ich weiß aber, dass ich eigentlich keinen Anspruch darauf habe."?

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#4
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Sehe ich auch so.

Wenn das Handy unversehrt und mit Speicherkarte verschickt wurde dann wird Ihnen der Käufer nichts anhaben können.

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#5
 Von 
jenny-mg
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn er aber einen Anwalt einschaltet? Bin ich dann verpflichtet auch einen einzuschalten? Denn ehrlich gesagt, fehlt mir dazu das Geld.

Ich biete ihm ja sogar die Überweisung für eine neue Speicherkarte an. Nicht weil ich weiß, dass die ja sowieso gefehlt hat, sondern damit einfach Ruhe ist. Langsam geht das echt an die Nerven.

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#6
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 788x hilfreich)

> Wichtig wäre, dass Du im Angebot Gewährleistung, Garantie und Rücknahme ausgeschlossen hast

Nein, Gewährleistung ausschließen reicht, der Rest ist überflüssiger Müll.

> Dann steht es aber auch immer noch Aussage gegen Aussage.

Wobei es dann vor Gericht entscheidend auf die Glaubwürdigkeit ankommt. Ein grundsätzliches "Unentschieden = Klage abgewiesen" gibt es nicht.

> Bin ich dann verpflichtet auch einen einzuschalten?

Nein, "verpflichtet" wärst du erst, wenn der Fall vors Landgericht (hier also bei Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil) geht, weil du dort ohne Anwalt nicht postulationsfähig bist.

> Ich biete ihm ja sogar die Überweisung für eine neue Speicherkarte an.

Dann aber Vorsicht bei der Formulierung, nicht daß dir das als Schuldeingeständnis ausgelegt wird.

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#7
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo,

Schuldeingeständnis war auch mein erster Gedanke als ich gelesen habe das hier mittlerweile vom TE Geld für die angeblich nicht vorhandene Speicherkarte angeboten wird.

Dafür gibt es, anhand des Eingangsposting geurteilt, eigentlich keinen Grund.

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#8
 Von 
jenny-mg
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das war wahrscheinlich eine voreilige Handlung aus Angst heraus, weil ich keine Erfahrung mit so etwas habe. Ich habe 100% gute Bewertungen bei ebay und dachte so könnte man das Problem einfach lösen ohne Anwälte.
Ich weiß, dass die Karte vorhanden war. Ich dachte, er würde einfach darauf eingehen und die Sache damit ruhen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo,

wo vor haben Sie Angst? Vor seinem Anwalt?

Wenn das Handy keinen Kratzer hatte und die Speicherkarte vorhanden war, der Käufer diese auch erhalten haben muss weil Sie diese mit versendet haben, dann brauchen Sie keine Angst haben.

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