Ebay stress mit verkäufer!

11. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Thydel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay stress mit verkäufer!

Also ich habe da ein problem !ich habe bei ebay meinen geländewageb verkauft und 2 tge später alles übergeben papiere usw... und geld bekommen !jetzt aber 3 wochen später will er den wagen zurück geben weil er sagt er kann ihn nicht zulassen bei sich und die haben den wagen still gelegt !!! wegen der nicht eingetragenen felgen und weil die karosserienr nicht mit fahrzeugnr übereinstimmt !!aber ich habe den wagen genau so wie er ihn bekommen hat vorher gefahren !und durch den tüv bekommen und angemeldet !kann er rechtlich gegen mich vorgehen (bin ich sicher?)ich habe im vertrag jegliche sachmängelhaftung ausgeschlossen!und bei ebay das eu recht ausgeschlossen !was kann ich sonst noch tun um mich abzusichern !wie er ihn mitgenommen hat war der wagen bereits zwei wochen abgemeldet!???wer kann mir da helfen !?! danke im voraus!

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Sollte die Fahrgestellnummer am Fahrzeug nicht mit den Papieren übereinstimmen, wäre der Kauf Rechtsunwirksam u. müsste rückabgewickelt werden. Zudem könnten Schadensersatzforderungen auf Sie zu kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Thydel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe den wagen aber genau so wie er ihn bekommen hat durch den tüv un ddurch die asu und dann zu anmeldung gebracht und da war alles in ordnung und jetzt plötzlich nicht mehr ???

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

ich schließe mich meinem Kollegen an.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

...es gibt kein Recht im Unrecht.
Wenn bei Dir vom Prüfer etwas übersehen wurde, was jetzt erst beanstandet wird, wirst Du Dich nicht darauf berufen können.

Ich würde allerdings schon diese Behauptungen des Käufers nachprüfen.

mfg

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Es gäbe ja auch die klitzekleine Möglichkeit, dass jemand ein defektes Fahrzeug unterschieben will und der Käufer die Verschrottung bezahlen soll.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dany75
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 28x hilfreich)

Hi Tompetti

Klaro, nur sollte der EX-Besitzer den Wagen woll wieder erkennen können. Jeder Wagen ist ja anders, auch wenn Farbe, Ausstattung oder ähnliches möglicherweise übereinstimmen. 100% gibt es da nie.

So etwas würde wohl kaum hinhauen.

@Thydel
Ich würde mal dahinfahren, mir den Wagen anschauen udn die Nr kontrollieren. Evtl hat sich ja irgebdwo der Fehlerteufel eingeschlichen.

Ansonsten habe ich inzwischen die Erfahrungen machen müssen, wenn eine Anmeldung, TÜV oder ASU über eine Werkstatt laufen, es oftmals wesentlich leichter ist ein Wagen anzumelden. Wir haben mal einen UNFALLFREIEN Wagen gekauft, der am selbsten Tag TÜV und ASU bekommen hatte, ebenso die Zulasseng. Die Fahrt zum Gutachter brachte dann die Gewissheit, das die Achse aufgrund eines schweren Unfalls stark angebrochen war bzw verbogen und der Wagen sofort stilllegen zu sei. Also Fahrzeug gewandelt bei der MEISTERWERKSTATT (Innung und Sachverständiger) mit und HÄNDLER und einen anderen gekauft. Natürlich bei einem anderen Händler, den ersten werde ich nie wieder besuchen und bestimmt auch nicht empfehlen. Am nächsten Tag mal spächenhalber vorbeigefahren, und siehe da, der Wagen stand wieder zum Verkauf. Immer noch kein Hinweiß darauf, daß der Wagen einen Totalschaden hatte und so nicht zugelassen werden kann.

beste Grüße

Dany

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.859 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen