Einfuhr eines PKW aus Schweden nach Deutschland

5. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)
Einfuhr eines PKW aus Schweden nach Deutschland

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass ich in diesem Forum richtig bin.

Meine Frage ist die folgende:

Mein Freund ist Schwede und lebt in Deutschland. Sein Vater (der in Schweden lebt) möchte ihm sein gebrauchtes Auto vermachen. Was kommt da auf uns zu (Zoll, Steuern etc.) und an wen muessen wir uns wenden, um das Auto nach Deutschland einzufuehren?

Schon mal vielen Dank fuer Eure Hilfe

Gruss

Line

-- Editiert von line am 05.10.2008 10:37:34

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Kein Zoll, aber vermutlich Umsatzsteuer. Auskunft gibt der Zoll.

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#2
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Schweden ist EU. Da fallen weder Zoll noch Steuern an.
Um das Fahrzeug hier zulassen zu können, sollte entweder ein EG Übereinstimmungsbescheinigung vorliegen (beim Hersteller zu bekommen), dann reicht ein normale TÜV Abnahme, ist keine EGÜ da, dann TÜV Vollabnahme und dann zulassen. Das wars.


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" --- OO ---"

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Interessante Theorie, das mit den Steuern. Also zahlen wir für Waren aus der EU keine Umsatzsteuer? ;)

Aber es ist ein gebrauchtes Fahrzeug, das hatte ich verpaßt. Ich nehme an, der Verkäufer kann die schwedische Mehrwertsteuer nicht ausweisen, also kann man sie nicht zurückerhalten und es fällt keine deutsche an.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Hallo zusammen,

erstmal vielen Dank fuer Eure schnellen Antworten.

Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass wir Steuern zahlen muessen, weil ja schliesslich der Vater meines Freundes seinem Sohn den Wagen vermacht, d. h. schenkt (und wir reden hier nicht um einen Maybach, bei dem vielleicht Schenkunssteuern o.ä. in Frage kommen). Liege ich da richtig?

Kann ich diese Uebereinstimmungsbescheinigung auch von Deutschland aus beantragen?

Nochmals Danke

Liebe Gruesse

Line

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#5
 Von 
Agent-Smith
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallöchen !

Natürlich muß Du beim Finanzamt Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. Setze dich mal mit Deinem zuständigen FA in Verbindung. Die operative Behörde wird dein zuständiges Zollamt (ZA) sein, aber die Details zum Procedere wird Dir das FA mitteilen können.

Greets
Der Agent

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Hallo Agent,

wenn ich mir den Link unten anschaue, verstehe ich daraus, daß innerhalb der EU bei Privatverkäufen eben keine Umsatzsteuer anfällt, oder habe ich das falsch verstanden?

Dank und Gruß

Line


http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einreise_eg/index.html#einreise5

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#7
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Bear, richtig erkannt. Es geht ja um den konkreten Fall ;)

Ich habe auch schon von Privat aus Eu Ländern gekauft, da fällt gar nichts an.

Es sein denn, das Fzg ist als Neuwagen zu behandeln.

Ansonsten müssen Privatpersonen die Umsatzsteuer im Lieferland entrichten. Ist keine Steuer ausweisbar (privater Vorbesitzer), gilt diese im Lieferland als bezahlt - das hat der private Vorbesitzer ja bereits bei seinem Erwerb gemacht-.

Also rüberholen und zulassen. Die Bescheinigung sollte es beim Importeur oder Hersteller in Deutschland geben. Einfach mal in der entsprechenden Zentrale nachfragen.

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" --- OO ---"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Agent-Smith
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Upps, sorry ich nehme alles zurück Line ! Allerdings kann ich Deine Frage nicht ganz nachvollziehen, denn mmit dem Link, den Du hast, wird diese Frage doch beantwortet. Blleibt lediglich die Frage nach der evtl. Schenkungssteuer. Ich glaube da zwar nicht dran, aber diese Frage sollte Dein zuständiges FA klären können.

Also, für den falschen Vorstoß in Sachen Umsatzsteuer nochmals sorry !

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