Hallo zusammen,
ich hoffe, dass ich in diesem Forum richtig bin.
Meine Frage ist die folgende:
Mein Freund ist Schwede und lebt in Deutschland. Sein Vater (der in Schweden lebt) möchte ihm sein gebrauchtes Auto vermachen. Was kommt da auf uns zu (Zoll, Steuern etc.) und an wen muessen wir uns wenden, um das Auto nach Deutschland einzufuehren?
Schon mal vielen Dank fuer Eure Hilfe
Gruss
Line
-- Editiert von line am 05.10.2008 10:37:34
Einfuhr eines PKW aus Schweden nach Deutschland
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Kein Zoll, aber vermutlich Umsatzsteuer. Auskunft gibt der Zoll.
Schweden ist EU. Da fallen weder Zoll noch Steuern an.
Um das Fahrzeug hier zulassen zu können, sollte entweder ein EG Übereinstimmungsbescheinigung vorliegen (beim Hersteller zu bekommen), dann reicht ein normale TÜV Abnahme, ist keine EGÜ da, dann TÜV Vollabnahme und dann zulassen. Das wars.
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Interessante Theorie, das mit den Steuern. Also zahlen wir für Waren aus der EU keine Umsatzsteuer?
Aber es ist ein gebrauchtes Fahrzeug, das hatte ich verpaßt. Ich nehme an, der Verkäufer kann die schwedische Mehrwertsteuer nicht ausweisen, also kann man sie nicht zurückerhalten und es fällt keine deutsche an.
Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank fuer Eure schnellen Antworten.
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass wir Steuern zahlen muessen, weil ja schliesslich der Vater meines Freundes seinem Sohn den Wagen vermacht, d. h. schenkt (und wir reden hier nicht um einen Maybach, bei dem vielleicht Schenkunssteuern o.ä. in Frage kommen). Liege ich da richtig?
Kann ich diese Uebereinstimmungsbescheinigung auch von Deutschland aus beantragen?
Nochmals Danke
Liebe Gruesse
Line
Hallöchen !
Natürlich muß Du beim Finanzamt Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. Setze dich mal mit Deinem zuständigen FA in Verbindung. Die operative Behörde wird dein zuständiges Zollamt (ZA) sein, aber die Details zum Procedere wird Dir das FA mitteilen können.
Greets
Der Agent
Hallo Agent,
wenn ich mir den Link unten anschaue, verstehe ich daraus, daß innerhalb der EU bei Privatverkäufen eben keine Umsatzsteuer anfällt, oder habe ich das falsch verstanden?
Dank und Gruß
Line
http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einreise_eg/index.html#einreise5
Bear, richtig erkannt. Es geht ja um den konkreten Fall
Ich habe auch schon von Privat aus Eu Ländern gekauft, da fällt gar nichts an.
Es sein denn, das Fzg ist als Neuwagen zu behandeln.
Ansonsten müssen Privatpersonen die Umsatzsteuer im Lieferland entrichten. Ist keine Steuer ausweisbar (privater Vorbesitzer), gilt diese im Lieferland als bezahlt - das hat der private Vorbesitzer ja bereits bei seinem Erwerb gemacht-.
Also rüberholen und zulassen. Die Bescheinigung sollte es beim Importeur oder Hersteller in Deutschland geben. Einfach mal in der entsprechenden Zentrale nachfragen.
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Upps, sorry ich nehme alles zurück Line ! Allerdings kann ich Deine Frage nicht ganz nachvollziehen, denn mmit dem Link, den Du hast, wird diese Frage doch beantwortet. Blleibt lediglich die Frage nach der evtl. Schenkungssteuer. Ich glaube da zwar nicht dran, aber diese Frage sollte Dein zuständiges FA klären können.
Also, für den falschen Vorstoß in Sachen Umsatzsteuer nochmals sorry !
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