Erstzulassung falsch angegeben

16. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
Alexander13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Erstzulassung falsch angegeben

Hallo,

In einem Webportal kaufte ich ein Kfz von Privat, Bei dem Angebot stand drin BJ. 93.

Vor kurzen bzw. gestern kam dann raus( bei der übermittlung der Daten an die Versicherung das es ich um ein BJ 92 handelt.)

Kann ich da was fordern, oder zurück treten.?

Danke für eure Antworten

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

Erstzulassung steht in den Papieren, Papiere werden vor dem Kauf überprüft. Wer das nicht macht-selber schuld.

*kopfschüttel*, W.H.

-----------------
"http://www.vendere-mobile.de"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

Tag der Erstzulassung !! und Baujahr können abweichen -insbesondere wie jetzt, Jahresübergang.
Noch einmal genauer mitteilen.
mfg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Alexander13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Modell 92 Baujahr 92 EZ 10.03.1992

Wertunterschied: 700 €

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Baujahr ist zugesicherte Eigenschaft.
Fehlen derselben begründet ein Rückabwicklungsrecht (da nicht behebbar) oder wahlweise Preisminderung.

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