ich habe in Juli 09 einen PKW Anhänger verkauft. Im Kaufvertrag steht das der Käufer das Fahrzeug innen einer Woche Ummeldet. Kaufvertrags Kopie zur Zulassungsstelle und Versicherung wurde versendet. Wie immer teilte mir die Versicherung umgehend den Empfang mit, damit war es wie immer für uns erledigt. Im Dezember bucht bei mir das Finanzamt die Steuer ab. Da wir schon seit langer Zeit in einer anderen Stadt wohnen sind wir von einem Betrüger ausgegangen und die Bank hat das Geld zurück geholt. Mir ist dann aber doch aufgefallen das es sich um den alten Hänger handelt und habe bei der Zulassungstelle in der anderen Stadt angerufen und erneut den Kaufvertrag per Fax gesendet. Gestern habe ich ein Schreiben von der Zulassungstelle bekommen das sie das Fahrzeug nicht abmelden können da im Kaufvertrag nicht steht das der Käufer das Kenzeichen erhalten hat sondern nur das er das Fahrzeug mit der Fahrgestellnummer ummelden soll??????? Ich soll jetzt vom Käufer eine Unterschrift einholen, dieser Wohnt aber nicht mehr unter der angegebenen Adresse
Keine Ahnung was ich jetzt machen soll?
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