Fahrzeug Leasinggesellschaft

31. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb456645-88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrzeug Leasinggesellschaft

Hab mal eine Frage,
nach einer Suche erhielten wir ein Leasingangebot eines Vertragshändlers.
Alle Unterlagen eingereicht, Zusage erhalten und 4 Wochen später das Fahrzeug bekommen.
Nun, nach über 2 Monaten, verlangt der Händler weitere Unterlagen, weil sonst die Leasinggesellschaft den Vertrag nicht zur Miete freigeben kann.
Da wir bei der Übergabe davon ausgegangen sind, dass alles in trockenen Tüchern ist und dies auch so vom Händler bestätigt wurde, meine Frage :
Können wir im Fall einer Absage der Leasinggesellschaft auf Vertragserfüllung bestehen?
Kann der Händler die Rückgabe vor Ende der vereinbarten Laufzeit verlangen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Welche Unterlagen werden verlangt? Wie ist der genaue Wortlaut? Wie wurde damals die Zusage formuliert? Hat man die schriftlich?

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#2
 Von 
fb456645-88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also verlangt wird die Satzung des Vereins, dieser ist nämlich Leasingnehmer und eine Selbstauskunft über die finanziellen Verhältnisse, sowohl des Vereins als auch des Geschäftsführers.
Hier der genaue Wortlaut:
Zitat Beginn
leider gibt die VW Leasing den Vertrag über Ihren VW Tiguan erst in Miete
wenn noch folgende Dinge nachgereicht werden:


-          beigefügte Selbstauskunft ausgefüllt und unterschrieben

-          eine Kopie der Satzung von Ihrem Verein



Entschuldigen Sie vielmals den Aufwand und vielen Dank für Ihre Mühe
Zitat Ende

Schriftlich haben wir den Antrag, samt Vertragsnummer.
Auf Grund diesen Antrags und mündlich mitgeteilten Genehmigung ist schließlich das Fahrzeug ausgeliefert worden.
Telefonisch bestätigt, ist der Vertrag auch in der Buchhaltung der VW Leasing so eingegeben, bloß nicht freigegeben
Nur zur Info, sowohl unsere BWA als auch eine Erklärung zur Bonitätsprüfung lagen dem Antrag schon bei.
Dieser trug das Signet von VW, die neuerliche Anfrage das von Audi

-- Editiert von fb456645-88 am 31.12.2016 14:48

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119902 Beiträge, 39795x hilfreich)

Zitat (von fb456645-88):
Da wir bei der Übergabe davon ausgegangen sind, dass alles in trockenen Tüchern ist und dies auch so vom Händler bestätigt wurde,

Nachweisbar (Schriftlich, Zeugen,...) bestätigt?
Genauer Inhalt der Bestätigung?



Zitat (von fb456645-88):
Können wir im Fall einer Absage der Leasinggesellschaft auf Vertragserfüllung bestehen?

Kommt darauf an, was genau überhaupt vertraglich vereinbart wurde es. Ob überhaupt schon einen gültigen Vertragsschluss gibt oder ober der erst zustandekommt, wenn die Freigabe erflgt ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb456645-88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Werden Montag, nach einer juristischen Beratung, Kontakt zur Leasing aufnehmen und fragen, wo denn nun Schuh drückt .Werde dann das Ergebnis, sofern eines vorliegt, hier posten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb456645-88
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Kurzer Zwischenbericht
Die Leasinggesellschaft hat die Antragsunterlagen erst Mitte Dezember erhalten.
Offensichtlich ist beim Händler da etwas gewaltig schief gelaufen.
Erster juristischer Rat lautet, nichts nachträglich zur Leasinggesellschaft schicken. Im Fall der Vertragsablehnung wird der Händler uns gegenüber Schadensersatzpflichtig.

Ggf. könnte es passieren, dass wir ein funkelnagelneues Auto fahren und bei einer verlangten Rückgabe des Gegenstandes auch noch bezahlt werden müssen.
Bin mal gespannt, wie der Händler dir Kuh vom Eis bekommt

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