Fahrzeug Privat, von Privat im Auftrag?

1. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.07.2019 11:09:56
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)
Fahrzeug Privat, von Privat im Auftrag?

Hallo Leute,
Eine Frage?
Nehmen wir an, ein Privatmann verkauft ein Fahrzeug mit dem Hinweis im Auftrag einer Freudin.
Und dem Hinweis: da es ein Privatverkauf ist, wird keine Gewährleistung übernommen.

Auf was muss man achten? Was ist da vielleicht vom Verkäufer schon falsch?

Schon mal vielen Dank für eure Mühe ...

-- Editiert von Chili Mann am 01.02.2019 18:38

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119562 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von Chili Mann):
Auf was muss man achten? Was ist da vielleicht vom Verkäufer schon falsch?

Huch, das sind ja schon zwei Fragen ...



Zitat:
Auf was man achten muss:

1. Das man alle bekannten Mängel angibt, den Zustand bei Übergabe ordentlich protokolliert.
2. Das man alle Fakten die man angibt auf Korrektheit prüft / prüfen lässt.
3. Das man bei allen Angaben die man angibt aber nicht korrekt verifizieren konnte, dass auch deutlich angibt.
3. Das der Vertrag ordentlich formuliert ist.



Zitat:
Was ist da vielleicht vom Verkäufer schon falsch?

Das er keinen vorformulierten Vertrag mit Ausfüllhilfe (z.B. vom ADAC) nutzt.
Die Gewährleistung gibt es seit über 15 Jahren nicht mehr. Der Nachfolger - die gesetzliche Sachmängelhaftung - muss korrekt ausgeschlossen werden, will man aus der Haftung heraus sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12315.07.2019 11:09:56
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke,
Ich wollte den auch nicht verkaufen. Sondern habe das Angebot gelesen und fand es halt merkwürdig.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119562 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von Chili Mann):
Sondern habe das Angebot gelesen

Als Käufer sollte man 2 Sachen machen:
1. eine Probefahrt machen
2. während dieser Probefahrt zu einer Stelle fahren welche das Auto entsprechend prüfet (z.B. Gebrauchtwagencheck bei TÜV/DEKRA/GÜS)


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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