Fahrzeug Verkauft Käufer macht jetzt ärger

10. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Rayman281
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 14x hilfreich)
Fahrzeug Verkauft Käufer macht jetzt ärger

Hallo
Habe Folgendes Problem Habe Sonntag mein 2 Fahrzeug verkauft mit Tüv Au Abgemeldet, meine Bekannten Mängel Etwas Rost und die Bremsen hätten neu gemusst,das habe ich den Käufer auch mitgeteilt, der Käufer hat nun keine Grosse Probefahrt gemacht,und gesagt das er ihn Montag Abholen tut hat er auch gemacht mit einen Trailer den er mit gewalt laut meine Frau drauf gefahren hat da er den Trailer nicht ganz runterglassen werden konnte, nun bekomme ich einen Anruf und bekomme gesagt das das Getriebe defekt sei so wie die Querlenker komplett Spurstangen Radlager usw und das er bei 100kmh sein radio schon nicht mehr hören tut und will das Fahrzeug wieder zurück geben,die Mängel hat angeblich sein Freund der eine Werkstatt hat festgestelt,und somit will er das auto wieder zurückgeben oder ich sollte die Reparatur bezahlen der käufer hat 650€ bezahlt. Kaufvertrag wurde nicht gem,acht da das fahrzeug ja abgemeldet wahr,was kann ich nun machen das Fahrzeug hat sicher vorher gutgefahren bin ja kein KFz meister.von Privat zu Prviat das Fahrzeug ist auf den Käufer zugelassen seit heute .

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 95x hilfreich)

quote:
oder ich sollte die Reparatur bezahlen der käufer hat 650€ bezahlt


Hallo,

so wie Sie schreiben hat der Käufer die Mängel schon selbst behoben und fordert nun entweder die Rücknahme des Fahrzeugs oder eine Reparaturkostenerstattung von Ihnen.

Sie haben das Fahrzeug ohne Kaufvertrag verkauft und haben somit die Gewährleistung u.U. nicht rechtswirksam ausgeschlossen. Auch bei einem Verkauf zwischen 2 Privatpersonen muss die Gewährleistung ausgeschlossen werden, denn auch Privatpersonen haften ggf. ohne diesen Ausschluss.

Dem Verkäufer stehen immer 2 Nachbesserungen pro Mangel zu.
Zudem müsste der Käufer nachweisen das es sich bei den Mängeln auch um Sachmängel handelt und nicht um übliche Verschleißmängel.

Da der Käufer aber schon eigenmächtig repariert hat, hat er eventuelle Ansprüche gegen Sie eh verwirkt.

Gruß
DemIhm

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#2
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 241x hilfreich)

Nicht richtig gelesen lieber Demihm, oder? Ich lese das so, dass das Auto 650,00 Euro gekostet hat.

Da würde ich mich auch ohne Kaufvertrag ruhig zurücklehnen. An einem Fahrzeug für 650,00 Euro halte ich so ziemlich alles, was verschlissen ist, für die üblicherweise zu erwartende Beschaffenheit. Und damit wäre das Fahrzeug Vertragskonform.

Zurücknehmen würde ich da gar nichts, da anscheinend ja schon am Fahrzeug gebastelt wurde.

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#3
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 95x hilfreich)

quote:
Nicht richtig gelesen lieber Demihm, oder? Ich lese das so...


Doch doch,

hab das wohl nur anders gedeutet.
Falls das Auto tatsächlich nur 650,- € gekostet hat, würde ich mich auch zurück lehnen. Falls die Reparatur gemeint war allerdings auch ;)

Gruß
DemIhm

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#4
 Von 
Rayman281
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo und vielen dank für die antworten.
Also schon wie gesagt bei Fahrzeug abholung vom Käufer mit dem Trailer den er natürlich nicht ganz runter lassen konnte abstand zwischen Strasse und Trailer bestimmt 5-6cm hat er das Fahrzeug Brutal Hochgefahren und später auch wieder
runtergefahren

Er hat sich das Fahrzeug vorher auch besichtigt eine Probefahrt hält er nicht für nötig da er angeblich KFZ-Meister ist.

Fahrzeug Verkaufpreis wahr 650€ Abgemeldet Fahrzeug ist 15 jahre alt
Nächsten tag hat er das Fahrzeug zugelassen.

Gegen Abend hatte er angerufen wie oben schon beschrieben ist und hat ärger gemacht.

Da wahr der Käufer bei einen Freund der auch Angeblich eine Werkstatt hat und hat ihn die mängel gesagt.

Nun will er von mir das ich das Fahrzeug Zurcknehme oder ihn die Reparaturen kosten erstatte Angebelich über 400€

Nun will er heute wieder Anrufen , habe aber gestern beim Telefongespräch schon mitgeteilt das es kein neufahrzeug ist für 650€ und 15jahre alt ist das ich ihn auch nicht zurücknehme und keine kosten erstatte.

Nun kann es möglich sein wenn der Käufer sein Willen nicht bekommt hier vor ort bei meiner Familie ärger macht da der Käufer 2x2m breit ist .

Reparaturen am Fahrzeug wurden noch nicht gemacht vom Käufer

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#5
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 465x hilfreich)

> hat er das Fahrzeug Brutal Hochgefahren und später auch wieder
runtergefahren

Davon geht in der Regel aber nicht das Getriebe und die Querlenker "völlig kaputt".

> Nun kann es möglich sein wenn der Käufer sein Willen nicht bekommt hier vor ort bei meiner Familie ärger macht da der Käufer 2x2m breit ist .

Dann hilft es dir natürlich auch wenig, im Recht zu sein. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rayman281
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 14x hilfreich)

jepp auf jeden fall weis ich das ich im Recht bin das Getriebe hat sich vorher super schalten lassen Wahren ja auch welche die ein Probefahrt gemacht haben Fahrzeughändler ich selber oder Frauchen. Und ich gehe davon aus das Querlenker Gummis so wie Bremsen Verschleiss ist wie gesagt bei einen alter von 15 jahren und Polo mit 45 Ps merkt man nicht so viel ob irgenwas ausgeschlagen ist der Käufer hätte ja auch wie die Anderen eine Probefahrt machen können .was er ja nicht für nötig gehalten hatte da ( KFZ-Meister ) ist der Käufer. ;-)

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#7
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

da kein kaufvertrag gemacht wurde steht im klagefall aussage gegen aussage allerdings kann man bei einem preis von 650 für ein 15 jahre altes fahrzeug keine mängelfreiheit erwarten wie lange hatte das fahrzeug denn noch tüv scheinbar wurde das fahrzeug schon eigenmächtig repariert ohne rücksprache damit erlöschen erstmal alle ansprüche des vk über den 2x2 m breiten käufer würde ich mir keine gedanken machen wenn er gewalt androht -> anzeige wegen bedrohung.

P.S.: Texte mit Satzzeichen und gelegentlichen Absätzen lesen sich wesentlich leichter ;-)

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Rayman281
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 14x hilfreich)

Ja ok, also Tüv/Au bis 03/09

4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

Dann kann der K bei einem 15J alten Auto zum Ende der TÜV-Zeit auch nicht von Mängelfreiheit ausgehen.

Querlenker, Spurstangen, Radlager gehen halt irgendwann einfach mal kaputt. Das mit dem Getriebe hätte er leicht bei einer Probefahrt herausfinden können.
Mal ganz davon abgesehen, dass ne Instandsetzung (reiner Teilepreis ohne Einbaukosten) von dem allen wahrscheinlich auch den gesamten Kaufpreis übersteigt..also das mit den 400,- iss Humbug. ;)

Da kein Kaufvertrag gemacht wurde (was eigentlich nicht so richtig intellent war) steht hier wie gesagt Aussage gegen Aussage.
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass bei diesen Mini-Summen jmd nen Verfahren anleiert und würde mich an deiner Stelle da locker zurücklehnen. Sollte er dich nachweisbar bedrohen (z.b. per Email) Anzeige und fertig.



-- Editiert von koppklatsch am 11.02.2009 21:18

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#10
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

quote:
ggf. hier sogar gewerblich gekauft?


Gewerblich KAUFEN geht meiner Meinung nach nicht einseitig.

Entweder es ist B2B, also gewerblich zu gewerblich (VK ist aber in dem Fall hier privat) oder es ist ein gewerblicher VERKAUF.

quote:
Würde nicht alleine dieser Beruf ggf. dem Käufer Probleme vor Gericht bereiten?


Dies ist bestimmt eine Sache, die ein Richter entsprechend werten würde, da ja hier nur Aussage gegen Aussage steht. Es wäre jedenfalls bestimmt kein "Pluspunkt" für den Käufer. ;)



-- Editiert von koppklatsch am 11.02.2009 21:24

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

4x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 95x hilfreich)

quote:
Gewerblich KAUFEN geht meiner Meinung nach nicht einseitig. Entweder es ist B2B, also gewerblich zu gewerblich (VK ist aber in dem Fall hier privat) oder es ist ein gewerblicher VERKAUF.


Warum kann ein Gewerbetreibender Ihrer Meinung nach nicht von Privat kaufen?
Das ist doch gängige Praxis, Beispiel Inzahlungnahme.

Da hat die Fragende2008 schon ganz richtig gedacht.

Dennoch ist hier die Rede von einem 15 Jahre alten Auto für 650,- € mit Resttüv. Sollte jedem klar sein, privat oder gewerblich, das an solchen Schlurren immer Mängel zu finden sind.

Gruß
DemIhm

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Rayman281
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 14x hilfreich)

Also der Käufer hat sich nicht mehr gemeldet wollte ja Mittwoch nochmal Anrufen hat es bestimmt jetzt aufgegeben, wollte es wohl mal versuchen extra kohle zu bekommen . sollte er sich nochmals melden berichte ich es hier , und vielen dank für die vielen antworten.

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" "

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

4x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 95x hilfreich)

quote:
weil sie verkaufen ja nur im Kundenauftrag.


Hallo,

wer sagt das? Ein Verkauf im Kundenauftrag verhält sich gänzlich anders als ein Ankauf. Bei einem Auftragsverkauf erhält der eigentliche Verkäufer sein Geld erst nach erfolgreicher Vermittlung, bei einem Ankauf wird direkt bezahlt.

Ein Widerrufsrecht gibt es nicht, auch nicht bei Kundenaufträgen.
Ausnahme: Fernabsatz oder bei Verträgen die an eine Finanzierung gebunden sind.

Gruß
DemIhm

-- Editiert von DemIhm am 13.02.2009 08:00

3x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

quote:
Warum kann ein Gewerbetreibender Ihrer Meinung nach nicht von Privat kaufen?


Ich hab das etwas mißverständlich formuliert. Ich meinte damit:

Im Vergleich zu einem gewerblichen VERKAUF, welcher sich durchaus extrem von einem privaten Verkauf unterscheiden kann (Fernabsatz, Gewährleistung etc),

gibt es diese Unterschiede nicht, wenn ein gewerblicher KÄUFER etwas von einem privaten Verkäufer kauft.

Soll heissen, die Rechtslage ist bei einem PrivatVERKAUF gleich. Egal ob der Käufer jetzt auch privat oder gewerblich ist. Ein Käufer kann ja auch gar nicht immer wissen, ob der Käufer beim Kauf privat oder gewerblich handelt.

3x Hilfreiche Antwort

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