Fahrzeug bei einer Frima gekauft, Vertrag lautet auf "Kaufvertrag von privat an privat"

10. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
miste1701
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrzeug bei einer Frima gekauft, Vertrag lautet auf "Kaufvertrag von privat an privat"

Wir haben Ende Mai 2018 einen Oldtimer im Internet entdeckt, der von einer Frima für 50.000,- angeboten wurde. Wir haben den Wagen dann in dem Firmengebäude besichtigt und der Firmeninhaber hat uns versichert, dass alles professionell restauriert wurde. Wir sind Laien und haben uns auf die Aussagen verlassen, denn der Wagen machte wirklich einen hervorragenden Eindruck und haben den Wagen gekauft. Der Inhaber hat uns dann einen Vertrag vorgelegt "Oldtimer-Kaufvertrag/privat an privat. Auf Nachfrage warum es ein Verkauf von privat an privat sei, sagte der Firmeninhaber, das sei so üblich bei Oldtimern.

Wir haben das Fahrzeug seit dem Kauf Ende Mai 2018 nicht genutzt, weil wir es mehr als Anlage und Sammlerstück erworben haben. Jetzt hat uns aber ein Fachmann aufgezeigt, dass es doch erheblich Mängel gibt:
- der Hauptbremszylinder ist undicht
- die Benzinpumpe ist defekt
- das Radio ist nur reingesteckt und gar nicht angeschlossen
- die Lautsprecher sind nicht angeschlossen
- das Handschuhfach ist nur mit einem Klebeband fixiert
- im Luftfiltergehäuse ist gar kein Luftfilter drin
….und so ein paar Kleinigkeiten....

Wir haben den Verkäufer damit konfrontiert, aber er lehnt jegliche Sachmängelhaftung ab, das es ein Privatverkauf gewesen sei.

Nun unsere Fragen:
- Da der Wagen unter der Firmenadresse des Inhabers/Verkäufers bei mobile.de angeboten wurde und uns in seinen Firmenräumlichkeiten präsentiert wurde und er als Inhaber uns das verkauft hat, ist das dann überhaupt zulässig, dass er mit uns einen privat an privat Kaufvertrag abschliesst - oder ist das dann nicht wie ein gewerblicher Verkauf und somit Gwährleistungspflichtig?
- Fallen diese Mängel unter arglistige Täuschung, denn wenn er den Wagen wie er behauptet, selbst in seiner Firma restauriert hat, dann muss er ja gewusst haben, dass die Mängel vorhanden sind - oder?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von miste1701):
- Da der Wagen unter der Firmenadresse des Inhabers/Verkäufers bei mobile.de angeboten wurde und uns in seinen Firmenräumlichkeiten präsentiert wurde und er als Inhaber uns das verkauft hat, ist das dann überhaupt zulässig, dass er mit uns einen privat an privat Kaufvertrag abschliesst - oder ist das dann nicht wie ein gewerblicher Verkauf und somit Gwährleistungspflichtig?
Das müsste man im Detail prüfen. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass ein Privatmann sein Fahrzeug in seiner Firma parkt, wenn es die örtlichen Gegebenheiten eben hergeben. Das Fett hervorgehobene wäre noch interessant, inwiefern sie das meinen. "Hallo, mein Name ist guruhu, ich bin Inhaber dieser und jener Firma und verkaufe Ihnen mein Privatfahrzeug" lässt mich noch lange nicht gewerblich handeln.
Spielt am Ende aber keine bzw. eine geringe Rolle. Der Ball der Beweislast läge so oder so in Ihrem Spielfeld. Weisen Sie also nach, dass die Mängel bereits bei Gefahrenübergang vorhanden waren und dass es sich nicht um üblichen Verschleiß bzw. einen "erwartbaren Zustand" handelt. Dann kann man weitersehen.
Gerade bei einem Oldtimer stehen die Chancen eher schlecht. Es sei denn, sie können z.B. nachweisen, dass der Wagen ursprünglich zum Betriebsvermögen zählte

Zitat (von miste1701):
Fallen diese Mängel unter arglistige Täuschung, denn wenn er den Wagen wie er behauptet, selbst in seiner Firma restauriert hat, dann muss er ja gewusst haben, dass die Mängel vorhanden sind - oder?
Nö. 1. Müssten die Mängel dazu erstmal auch zum Zeitpunkt der Restauration vorgelegen haben, 2. müsste der Restaurator diese dann auch bemerkt haben. Schalte ich das Radio nie ein, merke ich logischerweise auch nicht, dass es nicht funktioniert.

Zitat (von miste1701):
Wir haben das Fahrzeug seit dem Kauf Ende Mai 2018 nicht genutzt, weil wir es mehr als Anlage und Sammlerstück erworben haben.
Da merkt man dann eben, dass ein Fahrzeug kein Stehzeug ist. ;)
Autos wollen und müssen bewegt werden. Die Fehleraufzählung halte ich auch eher für Kleinigkeiten, mit denen man bei einem min. 30 Jahre alten Auto eben rechnen muss.

-- Editiert von Guruhu am 10.05.2019 17:42

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von miste1701):
Fallen diese Mängel unter arglistige Täuschung, denn wenn er den Wagen wie er behauptet, selbst in seiner Firma restauriert hat, dann muss er ja gewusst haben, dass die Mängel vorhanden sind - oder?


Beim Handschuhfach und beim Radio würde ich Dir zustimmen (wenn er selbst Hand angelegt hat).
Zitat (von miste1701):
und der Firmeninhaber hat uns versichert, dass alles professionell restauriert wurde.
Dass besagt aber grade nicht, dass er es selber verrichtet hat.
Unabhängig davon: für den Arglistvorwurf bist Du beweispflichtig.
Und bevor ich mir sowas antuen würde, würde ich Lautsprecher und Radio eben anschließen (die Einbaurahmen gab es auch universal) und das Handschuhfach vermutlich auch. Dass sind wie Du selbst schreibst doch Kleinigkeiten.

Hauptbremszylinder (mit großer Sicherheit) und Benzinpumpe (mit einiger Wahrscheinlichkeit) sind jetzt defekt, weil sie so lange nicht genutzt wurden.
ihr habt den Motor doch sicherlich vor dem Kauf gestartet, eine defekte Benzinpumpe hättet ihr dabei festgestellt.

Zitat (von miste1701):
Wir sind Laien und haben
ein Auto gekauft das schon mehrere Jahrzehnte alt ist, bei dem man immer mit Teilausfällen rechnen muss und bei dem man weiss, das Ersatzteile vermutlich nicht mehr durchgängig vom Hersteller bezogen werden können.

Manche Entscheidung sollte man vorher von allen Seiten beleuchten.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Es wurde restauriert?
Was denn überhaupt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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