Fahrzeug nicht wie zugesichert

25. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
face123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrzeug nicht wie zugesichert

Hallo,

folgender Fall:

Es wird ein Auto gekauft mit der Zusicherung, dass dieses eine bestimmte Geschwindigkeit erreichen kann (Beispielsweise 200 km/h).
Auf diese Aussage hin wird das Fahrzeug bezahlt. Nach kurzer Zeit stellt sich raus, dass das Auto diese Geschwindigkeit nicht erreichen kann(es fährt maximal 180 km/h).

Welche Möglichkeiten hat man gegenüber dem Verkäufer?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Mit welcher Formulierung wurde das zugesichert?
"200 km/h" wird wohl als "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller" zu verstehen sein, sofern sich nicht im Einzelfall etwas anderes ergibt.
Daß diese, insbesondere nach langer Laufzeit, nicht (mehr) erreicht werden kann, ist noch nicht zwingend ein Mangel, sondern meist Folge des üblichen Verschleißes.
Das wäre natürlich im Einzelfall zu prüfen.
Dann kommt noch hinzu, daß gewisse Abweichungen lt. Rechtsprechung zulässig sind (analoge Anwendung der Rechtsprechung zur PS-Leistung des Motors). Und daß man dann noch eine gerichtsverwertbare Messung bräuchte (also mit einem geeichten GPS-Gerät und nicht mit dem Handy oder gar dem Tacho).

-- Editiert von JenAn am 25.11.2015 12:23

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#2
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von JenAn):
Dann kommt noch hinzu, daß gewisse Abweichungen lt. Rechtsprechung zulässig sind

Da würden mich dann doch konkrete Urteile interessieren. Alle mir bekannten Urteile zur PS-Leistung haben sich nicht mit der generellen Zulässigkeit einer Abweichung beschäftigt, sondern vielmehr mit der Frage, ab wann die Abweichung einen erheblichen Mangel darstellt, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Aus meiner Sicht ist - bei einem Neuwagen - jede Abweichung nach unten ein Sachmangel.

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#3
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Ach Mist, sorry, das habe ich letztes mal schon verwechselt. :-(

Alles andere Gesagte gilt aber nach wie vor - wir brauchen mehr Details.

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#4
 Von 
face123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn es sich um ein Neuwagen handelt und der Verkäufer mündlich zugesichert hat, dass der Wagen die 200 km/h erreichen kann.
Die Aussage, dass der Wagen 200km/h schafft wurde auf Nachfrage gegeben und mit "das schafft er ohne weiteres" (o.Ä.) bestätigt.

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
mündlich zugesichert hat, dass der Wagen die 200 km/h erreichen kann.
Und das kannst du wie genau beweisen???

Zitat:
dass der Wagen die 200 km/h erreichen kann
Bei entsprechender Bereifung, entsprechend lange und abfallende gerade Strasse etc ist das evtl auch immer noch möglich! Nur weil es hiess es kann, heisst das noch lange nicht, dass es eine gerade ebene Strecke sein muss ;)

Kann, muss man immer mit vielen weiteren Faktoren in Verbindung bringen...

Um was für ein Auto sprechen wir überhaupt, Modell, Motorisierung?


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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Ich sag es mal so,

kommt auch auch die Fragestellung an. ;)

"Schafft DER Golf 200 km/h? "
"Schafft EIN Golf 200 km/h? "

Ein VW Golf kann durchaus sogar 250 km/h erreichen, funktioniert allerdings dann nicht mit der 1 Liter Variante,
sondern da bedarf es schon der entsprechenden Motorisierung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Und dann ist auch noch die Frage, auf dem Prüfstand oder in freier Natur ;)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
face123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

eine unabhängige Werkstatt hat nachgewiesen, dass der Motor der Verbaut ist für die versprochene Leistung zu schwach ist.

Läuft die Aussage des Verkäufers dann unter Betrug oder Täuschung?

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von face123):
Läuft die Aussage des Verkäufers dann unter Betrug oder Täuschung?

Imho weder noch

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Zitat:
eine unabhängige Werkstatt hat nachgewiesen, dass der Motor der Verbaut ist für die versprochene Leistung zu schwach ist.

Wie denn?
Messung der Höchstgeschwindigkeit nach Norm ECE-R68?
http://www.unece.org/trans/main/wp29/wp29regs61-80.html

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#11
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Nur weil es hiess es kann, heisst das noch lange nicht, dass es eine gerade ebene Strecke sein muss


Da wird der VK sich wohl zurechnen lassen müssen, eine verkehrsübliche Angabe gemacht zu haben und nicht "wenn man das Auto aus einem Flugzeug abwirft".

Zitat:
"Schafft DER Golf 200 km/h? "
"Schafft EIN Golf 200 km/h? "


Auch da wird, sofern bereits über das konkrete Auto gesprochen wurde, solche Rabulistik nicht funktionieren.

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#12
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Leider beantwortet der TE ihm gestellte Fragen nicht :(

Daher nochmal die Frage an den TE, wie kann denn die Aussage des Verkäufers bewiesen werden???

Was für ein Auto und welche Motorisierung ist es denn?

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