Hallo,
Folgende Situation: Ich habe am 08.05.2024 bei einem bekannten KFZ-Pfandleihaus einen Audi RS3 ersteigert ohne TÜV. Heute erfolgte die Abholung mit roten Kennzeichen des Auktionshauses. Wir sind direkt zu einem TÜV Prüfer in unserer Heimat gefahren und wollten den TÜV machen lassen. Kurz vorab: Ich habe mich dann mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt und extra nachgefragt ob das Auto so fahrbereit ist, da es ja keinen TÜV hat und es wurde mir zugesichert, dass dem Auto nichts fehlt und in einem Top Zustand ist und auch fahrbereit. Nun ja dann waren wir beim TÜV und dieser hat uns sofort gesagt, dass an dem Auto was illegales gemacht worden wäre, da er sich nicht "normal" anhört und diverse Fehlzündungen hat. Nach langem Suchen ist dann heraus gekommen, dass der Katalysator fehlt. Also ist die Betriebserlaubnis erloschen. Der Prüfer wies uns dann zusätzlich darauf hin, dass am Steuergerät wahrscheinlich auch noch Leistungssteigernde Maßnahmen gemacht wurden und selbst einen Katalysator einbauen das Problem wahrscheinlich nicht löst, da man das ganze Steuergerät neu einstellen muss voraussichtlich und das erhebliche Kosten verursacht.
Der Kauf erfolgte unter "gekauft wie gesehen", aber der Prüfer sagte uns auch, dass kein Laie dies erkennen kann. In dem Pfandleihhaus, dass auf KFZ spezialisiert ist, arbeitet auch nachweislich ein KFZ-Meister. Als wir die geliehenen Nummernschilder zurück brachten, wiesen wir ihn darauf hin, dass es dieses Problem gibt. Dieser entgegnete, dass das Auto so dort abgegeben wurde und eigentlich komplett auf Mängel überprüft wurde und ja auch sonst alle Veränderungen (anderes Fahrwerk) eingetragen wurden und er es daher gar nicht glauben konnte. Zudem wurde das Auto auch öfter von Mitarbeitern des Auktionshauses bewegt. Aber es kann ja auch nicht sein, dass mir ein Auto im mittleren 5 stelligen Betrag verkauft wird und gesagt wird, dass es fahrtauglich sei und dann rauskommt, dass das Auto keinen Zentimeter aus der Hofeinfahrt bewegt werden hätte dürfen und ich jetzt ganz allein mit den Problemen und Kosten dastehe. Vor allem, wenn man bedenkt, dass ein Nachbar, der sehr Autobegeistert ist, sofort gehört hat, dass da was nicht legal sein kann. Kann man dann nicht erwarten, dass das ein KFZ-Pfandleihhaus auch bemerkt vor allem mit KFZ-Meister? Und wie sieht es jetzt mit meinen Rechten aus? Was kann ich da tun bzw. auf was kann ich mich berufen?
Fahrzeug unwissend ohne ABE Ersteigert
Zitat :einen Audi RS3 ersteigert ohne TÜV
Zitat :Und wie sieht es jetzt mit meinen Rechten aus? Was kann ich da tun bzw. auf was kann ich mich berufen?
Es steht zu befürchten, das die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf keine Anwendung finden werden. Siehe § 383 BGB, § 445 BGB, § 474 BGB.
Insofern sollte sich mal ein Profi das ganze in Detail ansehen
Zitat :Kann man dann nicht erwarten, dass das ein KFZ-Pfandleihhaus auch bemerkt vor allem mit KFZ-Meister?
Erwarten kann man bekanntermaßen immer alles.
Ich erwarte auch mit jeder Abgabe eines Lottoscheines das ich den Jackpot bekomme.
Nur helfen Erwartungen juristisch nichts.
Bei einen Wagen mit "ohne TÜV" erwarte ich im übrigen nicht, das er es ohne teure Reparaturen im ersten Anlauf schafft.
Zitat :Heute erfolgte die Abholung mit roten Kennzeichen des Auktionshauses.
Ich werde nie verstehen, weshalb man für ein paar EUR zu sparen Straftaten begeht ...
Zumal so was auch die Existenz kosten kann wenn es einen Unfall gibt.
Eine sehr blöde Angelegenheit. Nur, wir haben es doch hier mit der klassischen Versteigerung zu tun, ersteigert wie gesehen, ohne Garantien. Fahrbereit scheint der Wagen ja auch gewesen zu sein. Nur, er durfte halt nicht gefahren werden. Mir fällt noch ein Widerspruch in Deinem Vortrag auf: der TÜV-Mensch fand den Fehler erst nach langem Suchen, der Nachbar stellte ruck zuck fest, dass da ein Gesetzesverstoß vorliegt, wohlgemerkt nicht, dass möglicherweise ein Mangel da ist, sondern ein Gesetzesverstoß vorliegt, und das durch schlichtes horchen. Was für ein begnadetes Gehör der Nachbar doch hat!
Etwas anderes ergibt sich auch nicht, weil in dem Auktionshaus ein KFZ-Mechatroniker arbeitet. Ganz ehrlich, wenn ich auf einem Gebiet Laie bin, auf diesem Gebiet aber viel Geld ausgeben will, dann involviere ich doch vor Kauf/Ersteigerung einen Fachmann. So, wie es bei Dir gelaufen ist, sehe ich für Dich keinen Ansatzpunkt, hier etwas in Deinem Sinn zu regulieren.
wirdwerden
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Zitat :wenn ich auf einem Gebiet Laie bin, auf diesem Gebiet aber viel Geld ausgeben will, dann involviere ich doch vor Kauf/Ersteigerung einen Fachmann.
Das funktioniert bei solchen Auktionen in aller Regel nicht.
Man bekommt das Fahrzeug im Auktionskatalog zu sehen und maximal darf man mal drum rum gehen, bevor die Auktion beginnt, immer nach dem Motto nur gucken, nicht anfassen und erst recht nicht, Motor starten, oder Probefahren.
Das große Problem ist der von Harry genannte § 455 BGB, dem Auktionshaus hier ein arglistiges Verschweigen des Mangels nachzuweisen dürfte schwierig werden,
Original-Kennfelder aufs Steuergerät zurückspielen - 100€
Katalysator gebraucht - 500€
Ärgerlich, aber kein Beinbruch.
Zitat :ob das Auto so fahrbereit ist, da es ja keinen TÜV hat
Dazu:
https://www.123recht.de/ratgeber/kaufrecht/Was-heisst-eigentlich-fahrbereit-__a21763.html#:~:text=Das%20bedeutet%20also%2C%20ein%20Fahrzeug,einen%20l%C3%A4ngeren%20Zeitraum%20fahren%20muss.
Hier wird fahrbereit ein wenig genauer definiert
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