Hallo ich möchte ein Auto kaufen. Das Auto und der Schlüssel wird mit der Bezahlung an mich übergeben, jedoch liegt der Brief noch bei der Bank, diese gibt ihn nach meiner Bezahlung nur an den Verkäufer raus welcher mir diesen dann zuschicken soll. Im Kaufvertrag würde festgehalten dass das Auto mit der Bezahlung des vollständigen Kaufpreises in mein Eigentum übergeht und der Verkäufer mir den Fahrzeugbrief dann umgehend zukommen lassen muss. Ist das rechtlich so in Ordnung?
Fahrzeugbrief Eigentum
11. Mai 2026
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Frage vom 11. Mai 2026 | 22:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrzeugbrief Eigentum
#1
Antwort vom 12. Mai 2026 | 01:09
Von
Status: Unbeschreiblich (130023 Beiträge, 41465x hilfreich)
Zitat :Ist das rechtlich so in Ordnung?
Kommt ganz darauf an, ob die Geschichte vom "Brief bei der Bank" stimmt, ob das Kfz im Eigentum des Käufers steht bzw. ob er von allen am Kfz Berechtigten die Erlaubnis zum Verkauf hat. Dann wäre das prinzipiell in Ordnung.
Und was konkret passiert, wenn das Dokument nicht kommt? Gibt es dazu eine Regelung?
#2
Antwort vom 12. Mai 2026 | 15:15
Von
Status: Heiliger (20257 Beiträge, 7335x hilfreich)
... ich habe wegen dergleichen Konstellation schon Mal Abstand genommen vom Kauf, weil mir das Ganze doch suspekt vorkam. Es gibt genug Autos am Markt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. Mai 2026 | 18:59
Von
Status: Unbeschreiblich (130023 Beiträge, 41465x hilfreich)
Zitat :ich habe wegen dergleichen Konstellation schon Mal Abstand genommen vom Kauf, weil mir das Ganze doch suspekt vorkam.
Vor allem, wenn die Bank und Käufer nie kommuniziert haben und alles immer nur über den Verkäufer lief.
#4
Antwort vom 15. Mai 2026 | 09:17
Von
Status: Schlichter (7018 Beiträge, 3936x hilfreich)
Zitat :Im Kaufvertrag würde festgehalten dass das Auto mit der Bezahlung des vollständigen Kaufpreises in mein Eigentum übergeht
Genau das wird nicht passieren, also durch Zahlung des Kaufpreises an den Verkäufer. Wenn der Kfz-Brief bei der Bank liegt, dann ist der PKW auch an die Bank sicherungsübereignet. Die Bank ist also Eigentümer. Leitet der Verkäufer den Teil des Kaufpreises, der zur Ablösung des Darlehens benötigt wird nicht weiter, dann wird das nichts mit dem Eigentum.
#5
Antwort vom 15. Mai 2026 | 12:49
Von
Status: Master (4419 Beiträge, 732x hilfreich)
Zitat :der Verkäufer mir den Fahrzeugbrief dann umgehend zukommen lassen muss
Und wenn er es nicht macht?
Mit dem Verkäufer zur besagten Bank gehen, sofern sie am gleichen Ort ist.
#6
Antwort vom 22. Mai 2026 | 14:11
Von
Status: Student (2766 Beiträge, 454x hilfreich)
Zitat :Wenn der Kfz-Brief bei der Bank liegt, dann ist der PKW auch an die Bank sicherungsübereignet. Die Bank ist also Eigentümer.
Das ist quatsch.
Weder ist die Bank Eigentümer eines Sicherungsgegenstands noch ist der Fahrzeugbrief ein Dokument, welches Eigentum an einem Fahrzeug nachweist.
Wenn der Verkäufer eine Kreditsicherheit verkauft, dann ist das ein Problem zwischen ihm und der Bank und sonst niemandem.
Wenn der Verkäufer glaubhaft macht alleinberechtigter Eigentümer des Fahrzeugs zu sein, obwohl er das nicht ist, wäre das sogar ein gutgläubiger Erwerb, sofern das Fahrzeug nicht gestohlen ist. Und ein geliehens oder gemietetes Fahrzeug nicht zurückzugeben und stattdessen zu verkaufen ist kein Diebstahl sondern Unterschlagung und verhindert dadurch auch nicht den gutgläubigen Erwerb.
#7
Antwort vom 22. Mai 2026 | 16:55
Von
Status: Praktikant (657 Beiträge, 96x hilfreich)
Zitat :Das ist quatsch.
Na ja, so allgemein ist das eigentlich kein Quatsch.
Zitat :Weder ist die Bank Eigentümer eines Sicherungsgegenstands
Man müsste zwar den genauen Vertragsinhalt kennen, aber zu 99,9% ist die Bank selbstverständlich zivilrechtlich Eigentümer des Sicherungsgegenstands und der Verkäufer in diesem Fall Nutzer und Besitzer.
Alles andere würde in dieser Konstellation keinen Sinn machen. Wäre die Bank nicht Eigentümer, könnte sie den Herausgabeanspruch nach § 985 BGB nicht durchsetzten und die Sache auch nicht verwerten.
Zitat :Wenn der Verkäufer eine Kreditsicherheit verkauft, dann ist das ein Problem zwischen ihm und der Bank und sonst niemandem.
Nö, das Problem taucht in der Regel spätestens beim Käufer auf wenn um den gutgläubigen Erwerb gestritten wird. Ganz abgesehen davon, dass der Käufer das Fahrzeug ohne Kfz Brief nicht zulassen kann.
Zitat :Wenn der Verkäufer glaubhaft macht alleinberechtigter Eigentümer des Fahrzeugs zu sein, obwohl er das nicht ist, wäre das sogar ein gutgläubiger Erwerb,
Und wie willl er das glaubhaft machen wenn er keinen Kfz Brief vorlegen kann? ( Fälschungen mal ausgenommen)
Zitat :Und ein geliehens oder gemietetes Fahrzeug nicht zurückzugeben und stattdessen zu verkaufen ist kein Diebstahl sondern Unterschlagung und verhindert dadurch auch nicht den gutgläubigen Erwerb.
Von einem geliehenen oder gemieteten Fahrzeug kann man wohl in den seltesten Fällen den Kfz Brief vorlegen. Und dann wird es auch schon schwierig. Die überwiegende Rechtssprechung sieht nach wie vor bei nichtvorlage des Kfz Briefes ohne nachvollziehbare Gründe keinen gutgläubigen Erwerb. Das Ganze ist aber so oder so immer eine Einzefallentscheidung; ein Selbsläufer ist sowas in keinem Fall.
Da ändert auch die neuste Rechtsprechung des BGH`s nichts.
-- Editiert von User am 22. Mai 2026 17:04
#8
Antwort vom 22. Mai 2026 | 17:01
Von
Status: Praktikant (657 Beiträge, 96x hilfreich)
Zitat :Genau das wird nicht passieren, also durch Zahlung des Kaufpreises an den Verkäufer.
Zitat :Leitet der Verkäufer den Teil des Kaufpreises, der zur Ablösung des Darlehens benötigt wird nicht weiter, dann wird das nichts mit dem Eigentum.
Ich gehe mal davon aus, das damit:
Zitat :jedoch liegt der Brief noch bei der Bank, diese gibt ihn nach meiner Bezahlungnur an den Verkäufer raus
die Zahlung an die Bank gemeint ist.
#9
Antwort vom 22. Mai 2026 | 17:38
Von
Status: Unbeschreiblich (130023 Beiträge, 41465x hilfreich)
Zitat :Das ist quatsch.
Weder ist die Bank Eigentümer eines Sicherungsgegenstand
Das würde ich so pauschal nicht sehen. Da lohnt es durchaus, mal einen Blick in die vertraglichen Vereinbarungen zu werfen.
Zitat :Wenn der Verkäufer eine Kreditsicherheit verkauft, dann ist das ein Problem zwischen ihm und der Bank und sonst niemandem.
Wenn der Käufer das Kfz mangels Zulassungsbescheinigung nicht anmelden kann, trifft das aber nicht zu.
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