Fahrzeugbrief Eigentum

11. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
Newbie1231
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrzeugbrief Eigentum

Hallo ich möchte ein Auto kaufen. Das Auto und der Schlüssel wird mit der Bezahlung an mich übergeben, jedoch liegt der Brief noch bei der Bank, diese gibt ihn nach meiner Bezahlung nur an den Verkäufer raus welcher mir diesen dann zuschicken soll. Im Kaufvertrag würde festgehalten dass das Auto mit der Bezahlung des vollständigen Kaufpreises in mein Eigentum übergeht und der Verkäufer mir den Fahrzeugbrief dann umgehend zukommen lassen muss. Ist das rechtlich so in Ordnung?




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130023 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von Newbie1231):
Ist das rechtlich so in Ordnung?

Kommt ganz darauf an, ob die Geschichte vom "Brief bei der Bank" stimmt, ob das Kfz im Eigentum des Käufers steht bzw. ob er von allen am Kfz Berechtigten die Erlaubnis zum Verkauf hat. Dann wäre das prinzipiell in Ordnung.



Und was konkret passiert, wenn das Dokument nicht kommt? Gibt es dazu eine Regelung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20257 Beiträge, 7335x hilfreich)

... ich habe wegen dergleichen Konstellation schon Mal Abstand genommen vom Kauf, weil mir das Ganze doch suspekt vorkam. Es gibt genug Autos am Markt.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130023 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
ich habe wegen dergleichen Konstellation schon Mal Abstand genommen vom Kauf, weil mir das Ganze doch suspekt vorkam.

Vor allem, wenn die Bank und Käufer nie kommuniziert haben und alles immer nur über den Verkäufer lief.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7018 Beiträge, 3936x hilfreich)

Zitat (von Newbie1231):
Im Kaufvertrag würde festgehalten dass das Auto mit der Bezahlung des vollständigen Kaufpreises in mein Eigentum übergeht


Genau das wird nicht passieren, also durch Zahlung des Kaufpreises an den Verkäufer. Wenn der Kfz-Brief bei der Bank liegt, dann ist der PKW auch an die Bank sicherungsübereignet. Die Bank ist also Eigentümer. Leitet der Verkäufer den Teil des Kaufpreises, der zur Ablösung des Darlehens benötigt wird nicht weiter, dann wird das nichts mit dem Eigentum.

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#5
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4419 Beiträge, 732x hilfreich)

Zitat (von Newbie1231):
der Verkäufer mir den Fahrzeugbrief dann umgehend zukommen lassen muss

Und wenn er es nicht macht?
Mit dem Verkäufer zur besagten Bank gehen, sofern sie am gleichen Ort ist.

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#6
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2766 Beiträge, 454x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Wenn der Kfz-Brief bei der Bank liegt, dann ist der PKW auch an die Bank sicherungsübereignet. Die Bank ist also Eigentümer.

Das ist quatsch.
Weder ist die Bank Eigentümer eines Sicherungsgegenstands noch ist der Fahrzeugbrief ein Dokument, welches Eigentum an einem Fahrzeug nachweist.

Wenn der Verkäufer eine Kreditsicherheit verkauft, dann ist das ein Problem zwischen ihm und der Bank und sonst niemandem.

Wenn der Verkäufer glaubhaft macht alleinberechtigter Eigentümer des Fahrzeugs zu sein, obwohl er das nicht ist, wäre das sogar ein gutgläubiger Erwerb, sofern das Fahrzeug nicht gestohlen ist. Und ein geliehens oder gemietetes Fahrzeug nicht zurückzugeben und stattdessen zu verkaufen ist kein Diebstahl sondern Unterschlagung und verhindert dadurch auch nicht den gutgläubigen Erwerb.

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#7
 Von 
9elfer
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 96x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Das ist quatsch.


Na ja, so allgemein ist das eigentlich kein Quatsch.

Zitat (von Kalanndok):
Weder ist die Bank Eigentümer eines Sicherungsgegenstands


Man müsste zwar den genauen Vertragsinhalt kennen, aber zu 99,9% ist die Bank selbstverständlich zivilrechtlich Eigentümer des Sicherungsgegenstands und der Verkäufer in diesem Fall Nutzer und Besitzer.

Alles andere würde in dieser Konstellation keinen Sinn machen. Wäre die Bank nicht Eigentümer, könnte sie den Herausgabeanspruch nach § 985 BGB nicht durchsetzten und die Sache auch nicht verwerten.

Zitat (von Kalanndok):
Wenn der Verkäufer eine Kreditsicherheit verkauft, dann ist das ein Problem zwischen ihm und der Bank und sonst niemandem.


Nö, das Problem taucht in der Regel spätestens beim Käufer auf wenn um den gutgläubigen Erwerb gestritten wird. Ganz abgesehen davon, dass der Käufer das Fahrzeug ohne Kfz Brief nicht zulassen kann.

Zitat (von Kalanndok):
Wenn der Verkäufer glaubhaft macht alleinberechtigter Eigentümer des Fahrzeugs zu sein, obwohl er das nicht ist, wäre das sogar ein gutgläubiger Erwerb,


Und wie willl er das glaubhaft machen wenn er keinen Kfz Brief vorlegen kann? ( Fälschungen mal ausgenommen)

Zitat (von Kalanndok):
Und ein geliehens oder gemietetes Fahrzeug nicht zurückzugeben und stattdessen zu verkaufen ist kein Diebstahl sondern Unterschlagung und verhindert dadurch auch nicht den gutgläubigen Erwerb.


Von einem geliehenen oder gemieteten Fahrzeug kann man wohl in den seltesten Fällen den Kfz Brief vorlegen. Und dann wird es auch schon schwierig. Die überwiegende Rechtssprechung sieht nach wie vor bei nichtvorlage des Kfz Briefes ohne nachvollziehbare Gründe keinen gutgläubigen Erwerb. Das Ganze ist aber so oder so immer eine Einzefallentscheidung; ein Selbsläufer ist sowas in keinem Fall.

Da ändert auch die neuste Rechtsprechung des BGH`s nichts.

-- Editiert von User am 22. Mai 2026 17:04

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#8
 Von 
9elfer
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 96x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Genau das wird nicht passieren, also durch Zahlung des Kaufpreises an den Verkäufer.


Zitat (von Eidechse):
Leitet der Verkäufer den Teil des Kaufpreises, der zur Ablösung des Darlehens benötigt wird nicht weiter, dann wird das nichts mit dem Eigentum.



Ich gehe mal davon aus, das damit:

Zitat (von Newbie1231):
jedoch liegt der Brief noch bei der Bank, diese gibt ihn nach meiner Bezahlungnur an den Verkäufer raus



die Zahlung an die Bank gemeint ist.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130023 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Das ist quatsch.
Weder ist die Bank Eigentümer eines Sicherungsgegenstand

Das würde ich so pauschal nicht sehen. Da lohnt es durchaus, mal einen Blick in die vertraglichen Vereinbarungen zu werfen.



Zitat (von Kalanndok):
Wenn der Verkäufer eine Kreditsicherheit verkauft, dann ist das ein Problem zwischen ihm und der Bank und sonst niemandem.

Wenn der Käufer das Kfz mangels Zulassungsbescheinigung nicht anmelden kann, trifft das aber nicht zu.


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