Mein Ex steht im Fahrzeugbrief - gehört es trotzdem mir?

23. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Konny
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mein Ex steht im Fahrzeugbrief - gehört es trotzdem mir?

Als ich vor zwei Jahren mein Auto gekauft habe, haben wir es aus versicherungsgründen auf meinen Ex angemeldet, d.h. er stand die ganze Zeit im Brief.
Wir sind seit drei Monaten getrennt, da ich noch die Versicherung bis September bezahlt hatte, wollte ich es heute ummelden. Er ist unter einem Vorwand zu mir in die Wohnung und hat sich sowohl den Schein als auch den Brief gekrallt und ist abgehauen. (SEHR DUMM VON MIR, ich weiß, aber ich hätte nicht gedacht, dass er so etwas macht). Ich habe ihn angerufen und er meinte, als Rache dafür, dass ich ihn verlassen hätte, würde er jetzt mein Auto verkaufen, das sei für ihn eine Genugtuung.
Im Kaufvertrag stehe ich drin, die beiden Schlüssel habe ich und das Geld für das Auto ging damals von meinem Konto ab.
Sieht es rechtlich tatsächlich so schlimm aus, wie ich befürchte? (D.h. dadurch dass er den Brief hat, kann er mit dem Auto machen, was er will?).
Danke!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-76
Status:
Schüler
(266 Beiträge, 134x hilfreich)

Mal über eine Anzeige nachgedacht?

Anzeige wegen Diebstahl der KFZ-Papiere.

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#2
 Von 
Konny
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich gehe sowieso gleich zur Polizei, wollte mich aber vorab erkundigen.
Bezweifle auch, dass es Diebstahl ist, denn a) habe ich ihn in die Wohnung gelassen und b) steht er in den Papieren drin, also sind sie praktisch sein Eigentum. Denk ich mir. Mal abwarten, was die Polizei sagt.

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#3
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

tja. sowas ist immer Pech.
Wenn keine schriftlichen Vereinbarungen vorhanden sind siehts schlecht aus.
Sie können höchstens das Auto in Sicherheit bringen um zu verhindern das er es abholen kommt.
Stellen Sie es weiter weg, in eine Garage eines Bekannten oder so.
Ansonsten nur mit Privatklage.
Fahren Sie einfach ein paar Wochen Bus und Bahn.

Gruß Spezi

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Nix Pech !!

Ihr Ex ist lediglich Halter des Fahrzeugs nicht Eigentümer. Der sind nach Ihren Schilderungen SIE !!

Mit Kaufvertrag und Bankbelegen zur Polizei und Strafantrag wegen Unterschlagung stellen.

Haben Sie noch das Auto und Schlüssel ??

Wenn ja, zunächst woanders ab bzw. unterstellen.

Oder Sie geben Ihrem Ex noch einen Tag Zeit die Unterlagen zurückzubringen, mit der klaren Androhung sonst bei der Polizei Anzeige wg Unterschlagung /Entwendung zu erstatten.

Wie gesagt:

Nach Ihren Schilderungen sind Sie Eigentümer und können das auch beweisen, Ihr Ex ist n u r Halter. Jusitisch ein klarer Unterschied. ;)

-----------------
"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Konny
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank erst einmal für die Antworten.
Wie ich schon befürchtet habe, sieht es für mich tatsächlich so aus, als hätte ich mein Auto verloren.
Als ich bei der Polizei war, haben sie mir bestätigt, dass er der Eigentümer ist. @krull14: er wäre lediglich Halter, wenn er nur im Schein drinstände, aber da er auch im Brief steht und im Besitz der beiden Dokumente ist, ist er der Eigentümer. Er hat auch mit der Polizei gesprochen und sie hätten mir das Auto wegnehmen müssen, bis gerichtlich geklärt ist, wem das Auto gehört. (Hat mir der Polizist sowie Anwalt bestätigt).
Das Auto habe ich ihm also gegeben und er soll es behalten. Es ist jetzt noch ca. 1500 Euro wert und die sind mir grad mal wurscht.
Ich könnte zwar dagegen klagen, aber die Umstände sind komplizierter - im Moment ist es wichtiger für mich, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, da dieser Psychopath mich bedroht und auch schon gewalttätig geworden ist. Auf eine weitere Konfrontation wegen eines Gegenstands will ich ich mich nicht einlassen, da es tatsächlich um meine körperliche Unversehrtheit geht.

Vielen Dank für eure Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hallo,
wenns so ist, Rrrrrichtig.

Ich hätt ihm aber vorher noch ein Pfündchen Zucker in den Tank gekippt und 5 Ltr. Diesel hinterher.
Das wär ein Spass.

Na, egal. Hauptsache sie sind ihn los.

Gruß Spezi

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Polizei hat keine Ahnung !!!!! Iss ja nix Neues

und


Anwalt umbedingt wechseln, der scheint mir auch nicht der Hellste, oder irgendwas an Ihrer Schiderung (Kaufvertrag auf Sie von Ihrem Konto bezahlt) stimmt nicht.


Aufjeden Fall Schade

P.S. Warum ist dann jede Leasinggesellschaft Eigentümer des Fahrzeugs, obwohl die nie im Brief oder Schein auftauchen.

Mal drüber nachdenken. ;)



-----------------
"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."

-- Editiert von krull14 am 25.08.2004 00:06:17

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