Muss man nach dem Kauf eines Autos den Fahrzeugbrief auf sich selber umschreiben lassen um es wiederzuverkaufen?
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Fahrzeugbrief auf sich selber umschreiben, um Auto wiederzuverkaufen?
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Man "muss" nicht, aber man sollte, und zwar aus folgendem Grund:
Die Prüfung von Zulassungsbesch. I + II ist eine Mindestvoraussetzung f.d. Gutgläubigkeit (§ 932 BGB
). Der Käufer muss nämlich weitere Nachforschungen anstellen, wenn der Veräußernde nicht mit der in der Zulassungsbesch. II eingetragenen Person identisch ist.
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Also heißt dass ich muss es aufjedenfall umschreiben lassen um damit weiterzuhandeln.
Was für Kosten würden auf mich zukommen (ca.)
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Und eine weitere Frage muss wenn ich das auto mit dem Überführungskennzeichen hole und den Fahrzeugbrief umschreiben lassen muss ich da dass auto dann noch anmelden oder reicht das wenn ich es auf Privatgrund still liegen lasse?
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quote:
Also heißt dass ich muss es aufjedenfall umschreiben lassen um damit weiterzuhandeln.
Nochmal: Sie müssen keine Umschreibung vornehmen, sollten dies aber tun, weil ein möglicher Käufer sonst vielleicht nicht bei Ihnen kauft. Ich würde jedenfalls ohne Umschreibung nicht kaufen!
quote:
Was für Kosten würden auf mich zukommen (ca.)
ca. 50,-- € +/- (???)
quote:
Und eine weitere Frage muss wenn ich das auto mit dem Überführungskennzeichen hole und den Fahrzeugbrief umschreiben lassen muss ich da dass auto dann noch anmelden oder reicht das wenn ich es auf Privatgrund still liegen lasse?
Eine Anmeldung ist nur erforderlich, wenn sich das Kfz im öffentlichen Straßenraum befindet - nicht jedoch auf Privatgrund.
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