Fahrzeugverkauf - nun Probleme?

5. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Densche
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrzeugverkauf - nun Probleme?

Hallo Zusammen,

Ich hoffe mir kann einer weiterhelfen:

Ich habe am vergangenen Wochenende ein gebrauchtes Fahrzeug
als Privatperson verkauft. Garantie, Sachmangelhaftung und
Gewährleistung habe ich ebenfalls keine zugesichert.

Kurz zur Vorgeschichte:
Ich habe das Fahrzeug mit Unfallschaden aus den USA importieren lassen.
Das Fahrzeug wurde dann in Litauen repaiert und hierher transportiert.
Danach habe ich alle benötigten Unterlagen erhalten und beim TÜV eine
§21 Vollabnahme durchführen lassen.
Ebenfalls wurde das Fahrzeug von einer Werkstatt ( kein Vertragshändler)
Durchgesehen und ein paar noch offene Kleinigkeiten behoben.

Nun passierte folgendes:

Der Käufer war heute beim Vertagshändler und hat das Fahrzeug durchsehen lassen.
Nun gab er mir bescheid das das Fahrzeug stümperhaft repaiert sei und das Rahmen
Im vorderen Bereich verzogen sei.

Nun meine Frage:
Nach !!mündlicher!! Auskunft des TÜV-Beamten bzw. der Werkstatt in der ich das Fahrzeug
Hatte, habe ich im Kaufvertrag folgendes Vermerkt:

" Fahrzeug hatte einen Unfallschaden in den USA - keinen in meinem Besitz. Der Unfall
Wurde repariert und das Fahrzeug neu lackiert. Es besteht kein Rahmenschaden"

Nun ist die Frage was tun?
Können dort erhebliche Probleme auf mich zukommen?

Ich habe das Fahrzeug nach bestem Wissen und Gewissen verkauft und mich auf Aussage
Der Werkstatt / des TÜVS verlassen, da ich mich mit der technischen Sache bei KFZ´s
Nicht auskennen. Ein Rahmenschaden hätte ja eigentlich der Werkstatt oder dem TÜV bei der Vollabnahme auffallen müssen?!

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

MFG

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-- Editiert am 05.10.2009 15:18

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Garantie, Sachmangelhaftung und
Gewährleistung habe ich ebenfalls keine zugesichert.


Hoffentlich hast du nicht nur keine zugesichert, sondern sie explizit ausgeschlossen, ansonsten bist du nämlich in der Gewährleistungspflicht.

quote:
Können dort erhebliche Probleme auf mich zukommen?


Wenn du explizit "kein Rahmenschaden" zugesichert hast und das Auto hat doch einen, hast du in jedem Fall ein Problem, egal wie gutgläubig du das getan hast und egal ob du die Gewährleistung ausgeschlossen hast oder nicht.

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#2
 Von 
Densche
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja diese Dinge wurden ausgeschlossen.

Nur Frage ich mich warum dies dem TÜV-Beamten bei der Vollabnahme bzw. auch der Werkstatt, die Teile am Fahrzeug getauscht haben - nicht aufgefallen ist?!

Das beste wird sein, ein Gutachten von einem Sachverständigen durchführen zu lassen - oder?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
warum dies dem TÜV-Beamten bei der Vollabnahme bzw. auch der Werkstatt, die Teile am Fahrzeug getauscht haben - nicht aufgefallen ist


Der TÜV macht bei der HU kein Komplettgutachten. Wenn der Wagen trotz Rahmenschaden verkehrssicher ist, gibt er die Plakette und gut ist. Daß das natürlich auf den Wert des Autos einen ganz erheblichen Einfluß hat und Ansprüche des K auslösen kann, ist nicht Sache des TÜV.

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#4
 Von 
tanakom
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen, es ist allemal schlecht wenn du nichts bestätigtes vom tüv hast das es kein Rahmenschaden war, aber um einen rahmenschaden zu bestätigen muss der K. auch erst eine Bestätigung haben und die bekommt man nich ohne das das Auto auf einer RICHTBANK war und optisch vermessen wurde. Es sei denn das Fzg. ist so ******* rep. das Tauben in deinen Spaltmaßen übernachten können. Ist das der Fall dann bist du trotzdem nicht gleich der Buhmann da du es schriftlich im Kaufvertrag angegeben hast. Die sache mit der HU würde ich mal ganz ausser Acht lassen da nicht genau festgestellt werden kann ob das Fzg. vor der HU den Treffer schon hatte.. Im zweifelsfall zählt das was geschrieben wurde und ne mündliche Aussage íst immer schwer zu bewerten. Würde da es ja eh zivilrechtlich ausgetragen wird mit meinem rechtschutz einen anwalt aufsuchen.. Ansonsten würde ich dem Käufer die kohle geben und das Fzg erneut verkaufen aber diesmal mit nem Kaufvertrag der Wasserdicht ist. lg :rock:

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