Hallo,
ich fahre einen VW Scirocco R. Ich habe ihn vor ca. 3 Jahren gekauft. Meine Kenntnisse von Autos sind nicht die besten. Ich habe aber einen Kumpel der Kennt sich gut aus.
Bei dem Kauf von dem Scirocco wurden mir mehrere Dinge verschwiegen. Es sind folgende:
Das Auto hatte ein Chiptuning aufgespielt. Mittlerweile habe ich bei einem Tuner die Originalsoftware aufspielen lassen. Die Radkästen wurden gebördelt, die Radhausverkleidungen wurden zerschnitten damit er so tief gemacht werden konnte.
Ist es möglich den Verkäufer nachträglich deswegen noch dran zu kriegen und den Kauf rückgängig zu machen?
Ich möchte das Auto jetzt verkaufen, aber habe in einer Werkstatt gehört das bei so Dingen, man bis zu 7 Jahre das Auto eventuell zurück geben kann.
Falschangabe bei Autokauf
13. November 2019
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Frage vom 13. November 2019 | 13:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Falschangabe bei Autokauf
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 13. November 2019 | 14:20
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
ZitatDas Auto hatte ein Chiptuning aufgespielt. :
Wie kann man beweisen, dass der Verkäufer davon wusste oder mind. hätte sehr wahrscheinlich davon wissen müssen?
Also die letzten Beweise sogar vernichtet?ZitatMittlerweile habe ich bei einem Tuner die Originalsoftware aufspielen lassen. :
Und das ist nicht vor dem Kauf aufgefallen? Offensichtliche Sachen werden idR mitgekauft (="gekauft wie gesehen").ZitatDie Radkästen wurden gebördelt, die Radhausverkleidungen wurden zerschnitten damit er so tief gemacht werden konnte. :
Eher sehr unwahrscheinlich, es sei denn man weist ihm eine arglistige Täusching nach.ZitatIst es möglich den Verkäufer nachträglich deswegen noch dran zu kriegen und den Kauf rückgängig zu machen? :
Schuster bleib bei deinen Leisten, sage ich mal. Oder anders herum: ich frage meinen Anwalt nicht nach Reparaturtipps für mein AutoZitatIch möchte das Auto jetzt verkaufen, aber habe in einer Werkstatt gehört das bei so Dingen, man bis zu 7 Jahre das Auto eventuell zurück geben kann. :
#2
Antwort vom 13. November 2019 | 14:31
Von
Status: Unbeschreiblich (120219 Beiträge, 39849x hilfreich)
Zitataber habe in einer Werkstatt gehört das bei so Dingen, man bis zu 7 Jahre das Auto eventuell zurück geben kann. :
Zumindest in Deutschland wäre das auf 2 Jahre beschränkt - und auch an diverse Bedingungen geknüpft.
ZitatDas Auto hatte ein Chiptuning aufgespielt. :
Wie könnte man das beweisen?
ZitatDie Radkästen wurden gebördelt, :
Das ist so wie ich das kenne von außen sichtbar, ganau wie die offenbar exteme Tieferlegung. Wenn das sichtbar ist, gehen die Aussichten gegen 0 wenn man den Wagen vor Kauf sehen konnte.
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#3
Antwort vom 13. November 2019 | 15:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Das Auto hatte ein Chiptuning aufgespielt.
Wie könnte man das beweisen?
Der Tuner konnte sehen das ca 8 mal an der Software was geändert wurde.
Zitat:Die Radkästen wurden gebördelt,
Das ist so wie ich das kenne von außen sichtbar, ganau wie die offenbar exteme Tieferlegung. Wenn das sichtbar ist, gehen die Aussichten gegen 0 wenn man den Wagen vor Kauf sehen konnte.
Von außen war es nicht sichtbar...
-- Editiert von Birdman2210 am 13.11.2019 15:30
#4
Antwort vom 13. November 2019 | 15:34
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
ZitatMan konnte sehen das mehrmals an der Software was geändert wurde, meinte der Tuner zu mir. :
ZitatWie kann man beweisen, dass der Verkäufer davon wusste oder mind. hätte sehr wahrscheinlich davon wissen müssen? :
Denn auf den Zweiten? Den Käufer trifft eine gewisse Nebenpflicht beim Kauf. Kaufe ich jetzt ein explizit "verbasteltes" Objekt mag es durchaus zumutbar sein, an den entsprechenden Stellen mit auch mal genauer hinzusehen. Bei einer Tieferlegung sind Bördelungen nicht unüblich. Somit kann es also, selbst wenn man es auf den ersten Blick nicht gesehen hat, eine mitgekaufte Eigenschaft sein.ZitatVon außen war das nicht zu sehen und bei dem Kauf habe ich nicht geschaut ob die kanten der Radkästen umgelegt wurden. Also war es auf den ersten Blick nicht zu sehen. :
Aber auch hier: kann man dem Verkäufer nachweisen, dass er davon wusste und die Mängel arglistig verschwiegen hat?
#5
Antwort vom 13. November 2019 | 16:06
Von
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 610x hilfreich)
Nehmen wir an, man könnte den Kauf rückgängig machen z.B. aus Kulanz. Dann gib es immer noch ein kleines bzw. grösseres Problem was die Sache sehr wahrscheinlich nicht wirklich attraktiv machen wird: Die Nutzungsentschädigung welche dem Verkäufer zusteht.
Frage: Wieviel km hat das Fahrzeug beim Kauf, wieviele km hat es Heute, was ist das Datum der Erstzulassung und wie hoch war der Kaufpreis?
#6
Antwort vom 14. November 2019 | 09:38
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
ZitatDie Radkästen wurden gebördelt, die Radhausverkleidungen wurden zerschnitten damit er so tief gemacht werden konnte. :
Da würde ich zunächst fragen, ob es überhaupt ein Mangel im Rechtssinne ist. (Nicht jede Abweichung vom Originalzustand ist zwingend ein Mangel, es ist jeweils der genaue Einzelfall zu prüfen.) Es handelt sich um einen Umbau. Der Wagen wurde offenbar mit Tieferlegung gekauft und das war auch zu sehen. Nur weil der K Laie ist, muß man ihm nicht zwingend bis ins letzte Detail erklären, was eine Tieferlegung für Bestandteile hat, sofern alles ordnungsgemäß eingetragen ist.
#7
Antwort vom 14. November 2019 | 11:19
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
ZitatDa würde ich zunächst fragen, ob es überhaupt ein Mangel im Rechtssinne ist. (Nicht jede Abweichung vom Originalzustand ist zwingend ein Mangel, es ist jeweils der genaue Einzelfall zu prüfen.) Es handelt sich um einen Umbau. Der Wagen wurde offenbar mit Tieferlegung gekauft und das war auch zu sehen. Nur weil der K Laie ist, muß man ihm nicht zwingend bis ins letzte Detail erklären, was eine Tieferlegung für Bestandteile hat, sofern alles ordnungsgemäß eingetragen ist. :
Eigentlich ein gutes Argument. Zumal die Bördelung eben (oftmals) genau notwendiges Kriterium ist, um die Tieferlegung überhaupt eingetragen zu bekommen.
Das müsste auch aus der Dokumentation hervorgehen, wenn mich nicht alles täuscht. Also bspw. im Gutachten des Fahrwerks die Bedingung "Radkasten vergrößern" o.Ä.
#8
Antwort vom 14. November 2019 | 11:19
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
ZitatDa würde ich zunächst fragen, ob es überhaupt ein Mangel im Rechtssinne ist. (Nicht jede Abweichung vom Originalzustand ist zwingend ein Mangel, es ist jeweils der genaue Einzelfall zu prüfen.) Es handelt sich um einen Umbau. Der Wagen wurde offenbar mit Tieferlegung gekauft und das war auch zu sehen. Nur weil der K Laie ist, muß man ihm nicht zwingend bis ins letzte Detail erklären, was eine Tieferlegung für Bestandteile hat, sofern alles ordnungsgemäß eingetragen ist. :
Eigentlich ein gutes Argument. Zumal die Bördelung eben (oftmals) genau notwendiges Kriterium ist, um die Tieferlegung überhaupt eingetragen zu bekommen.
Das müsste auch aus der Dokumentation hervorgehen, wenn mich nicht alles täuscht. Also bspw. im Gutachten des Fahrwerks die Bedingung "Radkasten vergrößern" o.Ä.
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